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Eltern begrüßen Gemeinschaftsschulverordnung - sehen aber Probleme in der Umsetzung und Personalausstattung

3.11.2011, Newsletter 26/2011 und Medienmitteilung

Gestern hat Bildungsminister Kessler der Öffentlichkeit die Inhalte der Gemeinschaftsschulverordnung vorgestellt. Sie bestimmt Struktur des Bildungsganges, Organisation, Differenzierung, Leistungsbeurteilung, Aufsteigen in der Schule sowie Abschlüsse und Berechtigungen. Die Verordnung ist noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Landeselterninitiative für Bildung hat die Bestimmungen über Aufgaben und Bildungsziele sowie pädagogisches Konzept der Verordnung begrüßt. Doch haben wir in Übereinstimmung mit den Landeselternvertretungen Erweiterte Realschulen und Gesamtschulen erhebliche Zweifel, dass die Schulen, vor allem die Erweiterten Realschulen, die Vorgaben in der Zeit und unter den bestehenden Rahmenbedingungen leisten können. Den Kollegien müssten u.a. zusätzliche Stunden für die Aufbauphase zur Verfügung gestellt werden, wie dies bei Einführung der Gesamtschule im Saarland der Fall war. Und Lehrer, für die die beschriebene pädagogische Aufgabe neu ist, müssten ausreichend, aber auch rechtzeitig vorbereitet sein (Fortbildung und berufsbegleitende Unterstützung). Für viele bedeute der neue Anspruch auch Umdenken.

Es scheint, das Schulsystem steht wie beim achtjährigen Gymnasium vor einer hastigen Umsetzung einer politischen Entscheidung, so sehr wir die Gemeinschaftsschule begrüßen, ohne dass die Rahmenbedingungen für die Qualität von Unterricht und Lernen stimmen. Wir begrüßen, dass Hauptziel der neuen Schulform, die neben das Gymnasium als gleichwertig tritt, individuelle Förderung der Kinder sein soll und dass den Schulen ein hohes Maß an Selbständigkeit und Gestaltungsspielraum eingeräumt wird. Wenn die Schule, die alle Kinder aufnehmen muss und deshalb wesentlich heterogenere Schülergruppen aufweist, die soziale Auslese abbauen oder gar beseitigen soll, ist - das halten wir für entscheidend - mehr Lehrerzeit von Nöten, d.h. eine bessere Schüler-Lehrer-Relation als an Gymnasien. Dazu sagt die Verordnung des Ministers nichts. 20 % der Schülerinnen und Schüler haben einen irgendwie gearteten Förderbedarf. Und da passt es auch nicht, dass Lehrerinnen und Lehrer an den Gemeinschaftsschulen eine höhere Lehrverpflichtung haben sollen als an Gymnasien.

Die Landeselterninitiative kritisiert auch, dass die Verordnung nicht auf die notwendige Mitarbeit von Sozialpädagogen und Erziehern an den Gemeinschaftsschulen eingeht. Für Kinder, Eltern und Lehrer muss an jeder Schule eine effiziente sozialpädagogische Mitwirkung verfügbar sein, die als Unterstützung des Lernens und der Schulentwicklung aufgebaut ist.

Zum Download - wegen der Aktualität - für alle Interessierten zunächst der Entwurf der Gemeinschaftsschulverordnung sowie unser Brief an den Minister.