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Landeselterninitiative hinterfragt Rolle der Islamverbände beim Islamunterricht an Schulen

04.08.2016, Medienmitteilung
09.08.2016, Newsletter 10/2016

Aus Anlass der aktuellen öffentlichen Diskussion um die Rolle der Islam-Verbände in Deutschland hat die Landeselterninitiative für Bildung Bildungsminister Ulrich Commerçon in einem Brief um Auskunft gebeten, wie gewährleistet sei, dass bei dem derzeit laufenden "Modellversuch islamischer Religionsunterricht im Saarland“ direkte oder indirekte Einflüsse der politischen Führung der Türkei ausgeschlossen werden. „Wir Eltern begrüßen das Angebot islamischen Unterrichts sehr, denn es ist für die Entwicklung einer eigenen Identität in einer vielfältigen Lebenswelt ein wichtiger Beitrag. Wir brauchen aber auch die Gewissheit, dass die Aufsicht des Landes sowohl im Hinblick auf die zum Einsatz kommenden Lehrkräfte als auch hinsichtlich der Lehrinhalte wirksam ist“, teilten die Eltern dem Minister mit. Denn der Islamunterricht müsse mit dem Grundgesetz, der saarländischen Verfassung und den Rechtsvorschriften tatsächlich vereinbar sein und insoweit auch kontrolliert werden. Mit Aufmerksamkeit verfolgen die Eltern die immer schärfer werdende Debatte vor allem um die Rolle von Ditib (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion), Deutschlands größtem Moscheeverband, der der türkischen Religionsbehörde Diyanet untersteht.

Hintergrund (siehe auch Medienmitteilung des Bildungsministerium vom 21.7.2015):

Im Schuljahr 2015/2016 begann im Saarland an ausgewählten Grundschulen in Saarbrücken und Völklingen, die einen im Landesvergleich hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit islamischer Religionszugehörigkeit haben, in Klassenstufe 1 und sukzessive aufsteigend ein bekenntnisorientierter Islamunterricht in deutscher Sprache. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt nach Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten und ist für die angemeldeten Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
Entsprechend der damaligen Mitteilung des Bildungsministeriums orientiert sich der Lehrplan an den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Unterricht sei so gestaltet, dass Schülerinnen und Schüler sowohl der sunnitischen als auch der schiitischen Glaubensrichtung unterrichtet werden können. Für den Unterricht würden, solange noch keine für den Islamischen Religionsunterricht speziell ausgebildeten Lehrkräfte mit Staatsexamen zur Verfügung stehen, Lehrkräfte oder Quereinsteiger muslimischen Glaubens über ein Ausbildungsprogramm sowohl vorbereitend als auch begleitend qualifiziert. Diese Maßnahmen fänden zum großen Teil über bereits existierende Module im Studienseminar und Fortbildungen am Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) statt. Die Bevollmächtigung der Lehrkräfte aus religiöser Sicht erfolge durch die Gemeinschaft der mit dem Ministerium für Bildung und Kultur kooperierenden islamischen Verbände und Vereine. Das Bildungsministerium prüfe die fachlichen, rechtlichen und pädagogischen Voraussetzungen und stelle die Lehrkräfte ein. Es stünden zwei Lehrkräfte für das 1. Jahr des Modellversuchs zur Verfügung. Für das Schuljahr 2016/2017 sei eine weitere Lehrkraft eingeplant.