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Eltern: Regierung muss sagen, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen will

4. September 2012, Medienmitteilung und Newsletter 12/2012

Nach der harschen Kritik der CDU-Landtagsfraktion (Pressemitteilung von heute, 4.9.2012, 11:01 Uhr) an Äußerungen der Geschäftsführerin des gemeinnützigen Vereins Miteinander Leben Lernen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Landeselterninitiative für Bildung die Landesregierung aufgefordert, endlich einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorzulegen. "Wir wollen wissen, was sie zu tun gedenkt. Denn wir haben die Sorge, so unsere Informationen aus dem Landesbehindertenbeirat, dass die Regierung, was die frühkindliche und schulische Bildung anbelangt, weniger hält als sie in ihrem Koalitionsvertrag versprochen hat. Der dem Beirat vorgelegte Entwurf eines Aktionsplanes ist als Handlungsprogramm - was ein Aktionsplan sein muss - nicht geeignet. Die aufgeführten Maßnahmen bleiben meist unkonkret und gehen über bereits vorhandene Instrumente und Aktivitäten im Wesentlichen nicht hinaus", teilte Bernhard Strube, der Sprecher der Initiative mit.

Einen ersten Entwurf eines Aktionsplans der Jamaika-Koalition hatte der Landesbehindertenbeirat im Februar 2012 abgelehnt. Im Juli hat der Beirat schließlich eine nach unserer Kenntnis geringfügig geänderte Fassung mit 13 Ja-Stimmen bei sieben Enthaltungen von Verbänden, darunter der Verein Miteinander Leben Lernen, angenommen.

Aus der UN-Konvention ist abzuleiten, dass alle frühkindlichen Bildungsangebote so auszugestalten sind , dass Kindertagesstätten in die Lage versetzt werden, alle Kinder des Einzugsgebietes aufzunehmen und sich zu einer inklusiven Kindertagesstätte im Sinne der UN-Konvention zu entwickeln. Hierzu müssen institutionell und strukturell alle „angemessenen Vorkehrungen (UN-BRK- Artikel 2) getroffen werden. Hierzu bedarf es der gemeinsamen konzeptionellen interministeriellen Zusammenarbeit der für frühkindliche Bildung, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe zuständigen Ressorts sowie der Vernetzung und Kooperation aller im frühkindlichen Bildungsbereich angesiedelten Angebote. Artikel 24 der UN-Konvention begründet für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen individuellen Rechtsanspruch auf den Besuch der Regelschule. Nur so wird die umfassende Bildungsteilhabe sichergestellt. Es geht um eine umfassende Partizipation aller behinderten Kinder und Jugendlichen und ein grundlegendes Umdenken aller am Bildungsprozess Beteiligten.

Im Koalitionsvertrag (Seite 29) haben CDU und SPD konkrete Maßnahmen als Bestandteil eines Aktionsplanes angekündigt.

(Zitat): "Folgende Maßnahmen sollen im Aktionsplan berücksichtigt werden:
Alle die Bildung betreffenden rechtlichen Regelungen werden auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin überprüft und ggf. angepasst, dabei wird auch das Thema einer fachlichen Beratung der Eltern bei Fragen der Ein- und Umschulung berücksichtigt. Um dem besonderen Förderbedarf gerecht zu werden, brauchen alle Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eine ausreichende Zuweisung von (sonder)pädagogischem Fachpersonal, Lehrkräften, Integrationshelferinnen und -helfern sowie Unterstützung aus der Jugendhilfe. Der Bereich der Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, sofern der schulische Bereich betroffen ist, wird zum Bildungsministerium verlagert und inhaltlich neu ausgestaltet. Der entsprechende Haushaltsansatz wird mit übertragen. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal werden wir auch auf Inklusion ausrichten. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass auch Kindertageseinrichtungen zu inklusiven Ein- richtungen weiterentwickelt werden. Die Grundschule ist bereits heute als eine Schule für alle Kinder angelegt. Sie wollen wir mit den entsprechenden Rahmenbedingungen in Form interner und externer Unterstützungsleistungen ausstatten, um sie zu inklusiven Schulen weiterzuentwickeln. Kinder, die bereits in der Grundschule inklusiv beschult wurden, werden danach unter Fortführung der erprobten Praxis nicht gegen ihren Willen in eine Förderschule überwiesen. Wir wollen den Umbau der Förderschulen auch zu sonderpädagogischen Kompetenzzentren betreiben. Beim Ausbau von Gebundenen Ganztagsschulen sollen darüber hinaus die Anforderungen der Inklusion berücksichtigt werden. Kindern mit Förderbedarf wollen wir die Übergänge von der Schule in den Beruf erleichtern. Im Rahmen der Analyse aus der Haushaltsstrukturkommission wird darauf hingewiesen, dass im Saarland im Vergleich zu anderen Bundesländern die Zahl der Integrationsschülerinnen und -schüler mit zusätzlichem Förderbedarf in der Regelschule bei nur geringem Rückgang der Zahl der Förderschülerinnen und -schüler in den letzten Jahren überproportional angestiegen ist. Die Ursachen dieses Zusammenhangs werden wir prüfen." (Zitat Ende)