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Individuelles Lernen statt Sitzenbleiben an Grundschulen lässt Grundschüler besser werden

5. Oktober 2012, Medienmitteilung

In einem offenen Brief an Bildungsminister Commercon hat die Landeselterninitiative für Bildung gefordert, das Sitzenbleiben an Grundschulen grundsätzlich abzuschaffen und als Hauptziel die individuelle Förderung der Kinder einzuführen. 

Mit dem Modellversuch "Fördern statt Sitzenbleiben" an elf Gymnasien im Saarland für die Klassenstufen 5 und 6 habe der Vorgänger von Commercon einen "Einstieg in eine neue Lern- und Förderkultur zum Umgang mit Stärken und Schwächen von Schülerinnen und Schülern am Gymnasium" eingeleitet (Pressemitteilung vom 22.8.2011). Nun habe Commercon selbst mit der Einführung der Gemeinschaftsschule dort das Sitzenbleiben bis zur Klasse 8 prinzipiell abgeschafft. Denn nach § 15 der neuen "Verordnung – Schulordnung – über die Bildungsgänge und die Abschlüsse der Gemeinschaftsschule" steigt bis einschließlich in die Klassenstufe 8 jede Schülerin und jeder Schüler zu Beginn eines neuen Schuljahres in die nächsthöhere Klassenstufe auf; auf Antrag der Erziehungsberechtigten ist die Wiederholung einer der Klassenstufen 5 bis 8 auf freiwilliger Grundlage möglich. Vorrangiges Ziel der Gemeinschaftsschule ist nach der von Commercon herausgegebenen Verordnung "die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers. Die Schul- und Unterrichtsgestaltung orientiert sich an den Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schülerinnen und Schüler und fördert diese in ihrer individuellen Entwicklung. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass ihre Fähigkeiten, Begabungen und Interessen gestärkt und sie in ihrer Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft gefördert und gefordert werden" (§ 2 der neuen Verordnung).

Die Landeselterninitiative fordert, diese begrüßenswerte Entwicklung auf die Klassenstufen der Grundschule zu übertragen. An Grundschulen rücke zwar ein Schüler grundsätzlich am Ende der Klassenstufe 1 in die Klassenstufe 2 auf und könne (nur) in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten die Klassenkonferenz ein Wiederholen beschließen, wenn schwerwiegende Leistungsrückstände vorliegen. Auch siehe die "Verordnung über die Grundschule der Zukunft" aus dem Jahr 2005 Förderunterricht vor. Doch bestimmten diese Regelungen, so die Eltern, nicht wie bei der Gemeinschaftsschule den Vorrang des Förderns und des individuellen Lernens.

Im Schuljahr 2011/2012 waren nach Angaben des Statistischen Amtes des Saarlandes an öffentlichen Grundschulen in den Klassenstufen 1 bis 4 insgesamt 352 Schülerinnen und Schüler Sitzengebliebene, davon - trotz der besonderen Regelung -  159 in Klassenstufe 1. Zusätzlich haben in den Klassenstufen zusammen 84 freiwillig wiederholt, 13 davon in Klassenstufe 1.

Rechne man, so die Elterninitiative, die 4 600 Euro hoch, die im Saarland jährlich für einen sitzenbleibenden Schüler aufgebracht werden (Ausgaben je Schüler im Saarland nach Stat. Bundesamt), dann ergäben sich bei insgesamt 436 Sitzenbleibern an Grundschulen im Schuljahr 2011/2012 rund 2 Mio Euro bzw. Zeit von rund 40 Lehrern (bei rund 50.000 Euro Personalkosten pro Lehrer im Jahr), die man den Schulen für individuelles Lernen zur Verfügung stellen könne. 

Mehrfach sei inzwischen wissenschaftlich belegt, dass das Wiederholen einer Klasse "nicht einmal einen individuellen Lernzuwachs in den Fächern bringt, die Grund der Nichtversetzung waren". In den meisten Fällen trete danach ein Lernstillstand ein, weil auch in den übrigen Fächern lediglich Stoff wiederholt werde. Dies führe bei vielen Schülern zum "innerlichen Abschalten". Sitzenbleiben bringe - so die Untersuchungen - also keine Verbesserung des individuellen Leistungsvermögens.