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Eltern kritisieren Schulgeld für Ganztagsklassen

11.2.2011, Newsletter 10/2011 und Medienmitteilung

Die Landeselterninitiative für Bildung sieht in den Plänen der Landesregierung, Beiträge für die Nachmittagsbetreuung wieder einzuführen, einen Beleg für die Zweifelhaftigkeit politischer Bekundungen auch wenn es um die Bildung von Kindern geht. Noch in seiner letzten Regierungserklärung im August 2010 hat Minister Kessler verkündet: "Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, allen Eltern, die ein Kind für die Ganztagsbetreuung im FGTS-Bereich angemeldet hatten, auch einen solchen Platz zur Verfügung zu stellen und zwar kostenlos. Das war eine richtige Entscheidung für die Schule, zum Wohl der Kinder und für die Eltern zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf." (Seite 16 der Erklärung)

Als rechtlich fragwürdig und bildungspolitisch falsch werten wir, dass Bildungsminister Kessler auch Geld für die sog. Ganztagsklassen kassieren will. Einerseits hat er damit begonnen, unter Mitbeteiligung der Schulträger das Angebot an - kostenlosen - echten Ganztagsschulen auszubauen. Andererseits will er aber Schulgeld verlangen, wenn nicht die ganze Jahrgangsstufe, sondern nur einzelne Klassen wie eine Ganztagsschule organisiert würden.

Außerdem kritisiert die Landeselterninitiative, dass für Ganztagsklassen mit fünf "Lehrerwochenstunden" nicht mehr Lehrerzeit zur Verfügung gestellt werden soll, als für die Begleitung von Hausaufgaben in der Nachmittagsbetreuung. Ganztagsklassen sind nach den vom Minister selbst aufgestellten "Eckpunktepapier zur Gebundenen Ganztagsschule" vom Oktober 2010 mit mehr Lehrerzeit auszustatten, d.h. je nach Klassenstufe bei den Grundschulen 9 bis 10 und den weiterführenden Schulen 9 bis 13 Lehrerwochenstunden.  

Kessler hat Ende Januar Entwürfe für ein "Förderprogramm Freiwillige Ganztagsschulen 2011" und für Richtlinien über die Gewährung von Landeszuwendungen in die externe Anhörung gegeben (liegen der Landeselterninitiative auch vor, können bei uns angefordert werden). Danach ist vorgesehen, für Schüler, die bis 15.00 Uhr in der Betreuung bleiben, das Angebot kostenlos zu lassen. Für Schüler, die bis 17.00 Uhr bleiben, sollen die Eltern monatlich 40 bis 60 Euro zahlen. Dies passt nach unserer Auffassung schon gar nicht zu den Ankündigungen des Ministerpräsidenten zur Abschaffung der Beitragsfreiheit, starke Schultern müssten mehr tragen als schwache. Auch benachteiligt die Differenzierung berufstätige Eltern, die auf eine Betreuung über 15.00 Uhr hinaus angewiesen sind.

Allgemein haben nach Ansicht der Landeselterninitiative das Programm und die Richtlinien ein hohes Maß an Unverbindlichkeit, denn "Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht; die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel." (Ziffer 1 der Zuwendungsrichtlinien)