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Neue gymnasiale Oberstufe schon ab Schuljahr 2007/2008 - Wunsch von Schülern und Eltern nach Vorbereitung in der Mittelstufe auf die neuen Anforderungen nicht berücksichtigt

Bis kurz vor den Sommerferien hat sich die Landeselterninitiative in Gesprächen, Briefen und Pressemeldungen dafür eingesetzt, die geplante neue gymnasiale Oberstufe nicht schon für die Schüler einzuführen, die sich kurz vor der Oberstufe befinden (9. Klassen im Schuljahr 2006/2007). Unsere Position: Wenn die Kultusministerkonferenz den Ländern schon bis zum Abitur im Jahr 2013 Zeit lasse (6. Klassen im Schuljahr 2006/2007), dann sollte die Zeit genutzt werden, die Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Dazu müssten dort schon die Kernfächer gestärkt und die Lehrpläne entsprechend angepasst werden. Bildungsminister Schreier ist jedoch, obwohl auch die Schüler- und Elternvertretung eine spätere Einführung gefordert haben, bei seinem Plan geblieben, den er von Anfang an verfolgt hat. Am vorletzten Schultag hat er im Amtsblatt die Verordnung zur Einführung der neuen gymnasialen Oberstufe (GOS-VO) veröffentlicht. Sie trat am 1. August in Kraft. Unterm Datum vom 26. Juli hat die Landeselterninitiative dazu folgenden Brief aus der Staatskanzlei erhalten:

Brief aus der Staatskanzlei (Referat C/5)

"Herr Ministerpräsident Müller dankt Ihnen für Ihr Schreiben mit dem Sie sich u. a. für eine Verschiebung des Termins der Einführung der neuen gymnasialen Oberstufe aussprechen. Ich darf Ihnen noch einmal die Gründe erläutern, die zur Umsetzung der Maßnahme zum kommenden Schuljahr geführt haben:

Es besteht seit Langem in allen Ländern der Bundesrepublik Einvernehmen, dass die strukturelle und inhaltliche Gestaltung der gymnasialen Oberstufe an die gegenwärtigen bildungspolitischen Erfordernisse unserer Gesellschaft möglichst bald angepasst werden muss. Die vor einem Jahr verabschiedete neue Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Oberstufe eröffnet den Ländern die notwendigen Freiräume, die eine auf die jeweiligen landesspezifischen Bedürfnisse ausgerichtete Neugestaltung der Oberstufe ermöglichen. Ziel ist es, insbesondere durch eine Stärkung der Kernfächer, eine große Breite der Allgemeinbildung, eine Vernetzung von Themen und Wissensbereichen und eine Verbesserung instrumenteller Fähigkeiten und Fertigkeiten eine optimale Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ein Studium und einen Beruf sicherzustellen.

Unter diesem Aspekt hat die Landesregierung - wie die Kultusverwaltungen vieler anderer Länder auch - von Anbeginn an eine Weiterentwicklung der Oberstufe als konsequente Fortführung der mit der Einführung des achtjährigen Gymnasiums begonnenen Reform gymnasialer Bildung ins Auge gefasst. Seit fast einem Jahr haben hierzu - neben der umfangreichen inhaltlichen Arbeit in Lehrplankommissionen - vorbereitende Gespräche mit den Betroffenen (Schulen, Elternvertretungen, Verbände) stattgefunden. Nachdem die Überlegungen des Kultusministers öffentlich vorgestellt worden waren, fand im April dieses Jahres eine breite förmliche Anhörung statt, deren Ergebnisse sorgfältig ausgewertet und in mehreren Punkten auch bei der endgültigen Formulierung des Verordnungstexts berücksichtigt wurden. Die Verordnung wird zum 1. August 2007 in Kraft gesetzt werden und damit termingerecht für die Schülerinnen und Schüler vorliegen, die zum kommenden Schuljahr in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten.

Die Struktur der neuen gymnasialen Oberstufe hat breite Zustimmung gefunden, die inhaltliche Arbeit baut auf den Lehrplänen und Erkenntnissen des achtjährigen Gymnasiums auf und bezieht dabei die Vorgaben ein, die die Länder auf der Ebene der KMK in den "Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung" (EPA) einvernehmlich festgelegt haben. Die eingangs geschilderte Zielsetzung macht vielmehr deutlich, dass eine rasche Umsetzung der neuen Verordnung im Interesse der schulischen Bildung unserer Kinder dringend wünschenswert ist.

Dem widerspricht auch nicht, dass die KMK in ihrer Rahmenverordnung den Ländern einen längeren Zeitrahmen zur Umsetzung gelassen hat. Das Saarland hat bei der flächendeckenden Einführung des achtjährigen Gymnasiums auf Bundesebene "Pionierarbeit" geleistet und ist daher auch in der Lage, die Oberstufenreform zu einem frühen Zeitpunkt, d. h. nach Auslaufen des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums umzusetzen.

Hierfür spricht letztlich auch, dass es wenig Sinn macht, für den auf den so genannten "Doppeljahrgang" folgenden Schülerjahrgang noch einmal eine an die Erfordernisse des nunmehr rein achtjährigen Gymnasiums angepasste Version der "alten" Oberstufe einzuführen, um dann nach ein oder zwei weiteren Jahren eine grundlegende Reform vorzunehmen: Es käme zu einer mehrjährigen Phase ständiger Unruhe und Unsicherheit bezüglich der Struktur und der inhaltlichen Arbeit unserer Schulen, die in niemandes Interesse liegen kann.

Die Landesregierung hat sich daher entschieden, die gymnasiale Oberstufe schnellstmöglich auf eine sichere Grundlage zu stellen und die neue Struktur dieser Oberstufe zum nächsten Schuljahr einzuführen."