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Unsere Haltung zu den Verfassungs- und Schulrechtsänderungen zur Einführung der Gemeinschaftsschule

22.3.2011, Medienmitteilung und Newsletter 16/2011

Landeselterninitiative: Gesetzentwürfe zur Einführung der Gemeinschaftsschule zeigen keinen Qualitätsfortschritt

Der Landtag beschäftigt sich am Mittwoch 23.3.2011 in erster Lesung mit den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwürfen zur Änderung der Verfassung und schulrechtlicher Gesetze zur Einführung der Gemeinschaftsschule (hier zum Download die Gesetzentwürfe Änderung des Schulrechts und Änderung der Verfassung). Die Landeselterninitiative für Bildung sieht in dem Regelwerk keinen Fortschritt für die Qualität von Unterricht und Lernen an den Schulen. Wir können nach den Gesetzeswortlauten nicht sehen, was sich qualitativ hinter den Türen der neuen Schulform tatsächlich verändern wird. Als richtigen Ansatz sehen wir zwar, dass das Hauptziel der neuen Schulform, die neben dem Gymnasium als gleichwertig eingerichtet wird, die individuelle Förderung der Kinder sein soll und dass die Schulen ein hohes Maß an Selbständigkeit und Gestaltungsspielraum erhalten sollen. Doch finden wir es falsch, dies nur in die Begründung des Gesetzes hinein zu schreiben, die später keiner mehr findet. Die neue Kultur der Schule gehört im Gesetz zum Ausdruck gebracht (vorbildlich Hamburg im September 2010).

Die Landeselterninitiative kritisiert, dass keine gesetzliche Regelung zur Schüler-Lehrer-Relation und damit mehr Lehrerzeit sowie kleineren Klassen getroffen wird und dass die Landesregierung mit den Gesetzesvorlagen ihr Versprechen nicht einlöst, das Kriterium der Dreizügigkeit als Voraussetzung für die Einrichtung weiterführender Schulen aus dem Schulordnungsgesetz zu streichen. (Koalitionsvertrag Seite 11: "Das saarländische Schulordnungsgesetz wird mit dem Ziel einer integrierten Schulentwicklungsplanung dahingehend geändert, dass das Kriterium der Zügigkeit entfällt.") Dieses und die Ankündigungen von Bildungsminister Kessler bei den sog. Bildungsgipfeln, bei einem Klassenteiler von 29 Schülern je Klasse für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen zu bleiben, nähren unsere Vermutung, dass die Verfassungsänderung das trojanische Pferd für Schulschließungen und Einsparungen bei den Lehrern ist.

An der neuen Gemeinschaftsschule, wenn sie denn die soziale Auslese abbauen oder gar beseitigen soll, ist nach Auffassung der Landeselterninitiative mehr Lehrerzeit von Nöten, weil sie alle Schüler aufnehmen muss, die nicht zum Gymnasium gehen, und deshalb wesentlich heterogenere Schülergruppen aufweist. Solange die pädagogische Qualität der Schule mit einem Konzept für Lerndiagnose sowie Förderung und einer besseren Schüler-Lehrer-Relation nicht verbindlich bestimmt ist, können Eltern und Schüler die Gemeinschaftsschule nicht als gleichwertige Schulform neben dem Gymnasium sehen. Die Landesregierung hätte ihr Ziel nicht erreicht.

Bei der Landeselterninitiative für Bildung findet die Umwandlung von Erweiterten Realschulen sowie Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen und die dazu nötige Änderung der Verfassung Zustimmung, wenn die Änderung verlässlich zu einer gleichwertigen Schulform im Sekundarbereich neben dem Gymnasium führt, in der gute Rahmenbedingungen für Lehrer sowie Schüler geschaffen sind und die Qualität von Unterricht und Lernen stimmt. Die Differenzierung von Schulformen im Sekundarbereich darf nicht dazu führen, dass eine als die schlechtere Wahl oder als Selektion empfunden wird oder dass sie zu einer Art Auslese führt.

Folgende Eckpunkte sind verbindlich im Gesetz zu regeln:
•    eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung des Lernens
•    das grundlegende pädagogische Konzept der neuen Schule
•    als Ziel eine bestimmte, höhere Quote für mittleren Bildungsabschluss und Abitur (Das Saarland entlässt aus seinen Schulen immer noch rund 30% mit Hauptschulabschluss - am meisten unter den Bundesländern -, rund 33 % mit mittlerem Bildungsabschluss und nur rund 26 % mit Abitur.)
•    kleinere Klassen, damit Lehrer bei der größeren Heterogenität einer Gemeinschaftsschule mehr Zeit aufbringen können
•    bessere Personalisierung mit Lehrern und Sozialpädagogen, wo mehr Kinder aus ihre Bildung benachteiligenden Lebensumständen kommen.