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Landeselterninitiative vermisst Klarheit im Schulordnungsgesetz und Schulentwicklungsplanung - Über 70 Schulen entsprechen in den nächsten sechs Jahren nicht mehr dem Schulordnungsgesetz

Im Zusammenhang mit der Diskussion im Landtagswahlkampf um Schulschließungen hat die Landeselterninitiative für Bildung darauf aufmerksam gemacht, dass die Anzahl der Schüler im Grundschulalter in sechs Jahren um 21 % und die Anzahl der Kinder und Jugendlichen im Alter für weiterführende Schulen um 23 % niedriger sein wird als ein Jahr nach der sog. Grundschulreform in 2006 (Alter 6-10 Jahre: von 37 000 im Jahr 2006 auf 29 100 im Jahr 2015; Alter 10-18 Jahre: von 88 000 im Jahr 2006 auf 67 800 im Jahr 2015; Quelle: Demographiebericht der Landesregierung). In den Sommerferien haben wir Prognosezahlen des Bildungsministeriums ausgewertet, die uns auf einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz hin am 22. Juli 2009 zur Verfügung gestellt wurden.

Schon für die kommenden sechs Schuljahre (2009/2010 bis 2014/2015) sehen wir nach diesen Zahlen 43 Grundschulen (von 160) und 13 ständige Dependancen (von 29), 27 Erweiterte Realschulen (von 51) und vier Gesamtschulen (von 17) in ihrer Existenz gefährdet, denn sie entsprechen nicht dem Schulordnungsgesetz. Damit entgegnen wir Äußerungen von Ministerpräsident Peter Müller im SZ-Gespräch (SZ 19.8.2009, Seite B 2), dass die weiterführenden Schulen - wie er zitiert wird - "ein ausreichendes Maß an Klassen in den einzelnen Stufen vorweisen könnten".

(Die Prognosen des Bildungsministeriums vom Juni 2009 stehen als Excel-Dateien - xls - hier zum Donload zur Verfügung: Grundschulen - Erweiterte Realschulen - Gesamtschulen - Gymnasien.)


Im Juni 2008, als im Landtag Anträge auf Änderung des Gesetzes debattiert wurden, ist "mit den Stimmen der CDU-Mehrheit für alle bisher nicht von der Reform des Jahres 2005 betroffenen Grundschul-Standorte im Saarland eine Bestandsgarantie ausgesprochen" und für weiterführende Schulen keine Garantie gegeben, aber "eine Schulentwicklungsplanung mit Schulen, kommunalen Trägern und den Elternvertretungen in Aussicht gestellt" worden (SZ 19.6.2008, B 2). Weder hat es eine solche systematische Planung gegeben, noch ist inzwischen im Schulordnungsgesetz, das gerade erst im Mai 2009 geändert wurde, Klarheit geschaffen oder eine Regelung wie in Rheinland-Pfalz (§ 79 Abs. 2 Schulgesetz Rheinland-Pfalz) aufgenommen worden, dass eine Schließung wie die Errichtung von Schulen nur mit Zustimmung des Schulträgers möglich ist, wie es der Ministerpräsident im August 2008 (SZ 13.8.2008) angekündigt hat Eine solche Regelung zwingt zu regionalen Schulentwicklungskonzepten. Nach § 40 des saarländischen Schulordnungsgesetzes entscheidet über die Errichtung, Änderung und Auflösung einer öffentlichen Schule die Schulaufsichtsbehörde nur im Benehmen mit dem Schulträger nach Anhörung der Schulregionkonferenz und der Schulkonferenz der Schule.

Die Landeselterninitiative für Bildung hält es für zwingend, in der nächsten Legislaturperiode einen öffentlichen Diskurs über Schulentwicklung und Pädagogik im Saarland zu führen. Zum einen machen es die zurückgehenden Schülerzahlen notwendig, zum anderen ist das Recht der Kinder auf gleiche Bildungschancen und Förderung der Talente endlich zu verwirklichen. Wir müssen im Saarland die nächsten Jahre zu einem Qualitätssprung im Bildungswesen nutzen, denn wir brauchen mehr Zuwendung für die Kinder und Jugendlichen an den Schulen und eine bessere Förderung ihrer Potenziale, den Abbau struktureller Barrieren, die Chancenungerechtigkeit verstärken, sowie ein flächendeckendes Angebot an Schule über den ganzen Tag. Bessere Bildung liefert den zentralen Schlüssel für die meisten gesellschaftlichen Probleme, ob Integrationsmisere oder Fachkräftemangel, Armut oder Demografiekrise.

Das Schulordnungsgesetz, das die Regierung zur Schließung von Grundschulen eigens geändert hatte, schreibt vor (§ 9), dass Schulen „eine Größe haben sollen, die eine fruchtbare Unterrichts- und Erziehungsarbeit gewährleistet, eine Differenzierung des Unterrichts erlaubt und einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln sichert (geordneter Schulbetrieb)“. Ein geordneter Schulbetrieb ist nach dem Gesetz noch gewährleistet, „wenn Grundschulen wenigstens zwei Klassen je Klassenstufe, Erweiterte Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien wenigstens jeweils drei Klassen je Klassenstufe haben“. Bei Unterschreitung dieser Mindestvorgaben können Schulen (nur) ausnahmsweise fortgeführt werden, wenn der Maßnahme wichtige pädagogische, organisatorische oder siedlungsstrukturelle Gründe entgegenstehen. Eine solche Ausnahme hat die Regierung bei der sog. Grundschulreform nur in vier Fällen gemacht.

Grundlage der Auswertung der Elterninitiative sind Prognosen, die das Bildungsministerium am 22. Juli 2009 herausgegeben hat, nachdem wir uns auf das Saarländische Informationsfreiheitsgesetz berufen haben. Das Bildungsministerium erstellt nämlich jährlich eine Prognose der Entwicklung der Schülerzahlen bezogen auf die jeweiligen Schulen und die folgenden Jahre. Dazu zieht es Daten des Statistischen Landesamtes und der Gemeinden über Geburten und Jahrgänge heran, realistische Zahlen also, die von den schon geborenen Kindern ausgehen. Das Mitte 2006 von der Landesregierung geschaffene Informationsfreiheitsgesetz gewährt Bürgern gegenüber den Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Es soll nach seiner Begründung die aktive und kritische Beteiligung an der Entwicklung des Gemeinwesens fördern.


 
Anlage
Landeselterninitiative für Bildung
Auswertung der Prognosen des Bildungsministeriums

(Prognosen übermittelt vom Bildungsministerium mit E-Mail vom 22. Juli 2009)


Grundschulen

Bis 2014/15 sind 43 Grundschulen (von 160) nicht mehr dauerhaft zweizügig, d.h. in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren nicht in allen Klassenstufen zweizügig.

Im einzelnen betrifft dies die folgenden Schulen jeweils ab Schuljahr:

2009/10 - Anzahl 9
* GS Kleinblittersdorf (inkl. ehemalige GS Bliesransbach)
* GS Fürstenhausen Völklingen
* GS Wahlen
* GS Besseringen
* GS Hemmersdorf (inkl. ehemalige GS Gerlfangen)
* GS Siersburg
* GS Medelsheim (inkl. ehemalige GS Altheim)
* GS Limbach
* GS Niederkirchen

2010/11 - Anzahl 12
* GS Lindenschule Riegelsberg
* GS Scheidt
* GS Hilbringen
* GS Illingen
* GS Uchtelfangen
* GS Landsweiler (inkl. ehemalige GS Eidenborn)
* GS Wallerfangen
* GS Frankenholz (inkl. ehemalige GS Höchen und GS Münchwies)
* GS Oberbexbach
* GS Breitfurt (inkl. ehemalige GS Blickweiler)
* GS Neuhäusel
* GS Ormesheim (inkl. ehemalige GS Bliesmengen-Bolchen)

2011/12 - Anzahl 5
* GS Zum Striedt Wemmetsweiler
* GS Heiligenwald
* GS Landsweiler-Reden
* GS Lisdorf, GS Prof. Ecker
* GS Elm (inkl. ehemalige GS Elm-Sprengen)

2012/13 - Anzahl 9
* GS Fischbach-Göttelborn (inkl. ehemalige GS Göttelborn)
* GS Heidstock
* GS Am Ordensgut
* GS Reimsbach (inkl. ehemalige GS Hargarten)
* GS Bachem (inkl. ehemalige GS Britten)
* GS Brotdorf
* GS Nunkirchen (inkl. ehemalige GS Bardenbach und GS Michelbach)
* GS Steinrausch
* GS Oberlinxweiler (inkl. ehemalige GS Niederlinxweiler)

2013/14 - Anzahl 4
* GS Wadrill (inkl. ehemalige GS Löstertal und GS Steinberg)
* GS Wadgassen
* GS Niederwürzbach (inkl. ehemalige GS Ballweiler)
* GS Bliesen (inkl. ehemalige GS Winterbach)

2014/15 - Anzahl 4
* GS Püttlingen - Pater-Eberschweiler
* GS St. Barbara-Ritterstraße Püttlingen (inkl. ehemalige GS Viktoria)
* GS Pflugscheid
* GS Gisingen (inkl. ehemalige GS Kerlingen)


Bis 2014/15 sind von 29 Grundschulen mit ständigen Dependancen 13 am Hauptstandort nicht mehr dauerhaft zweizügig, d.h. in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren nicht in allen Klassenstufen zweizügig (insges. weniger als 12 Klassen). Eine horiziontale Förderung in allen Klassenstufen - als vorgegebener Grund der Zusammenlegung - ist am Hauptstandort nicht mehr durchführbar.

Im einzelnen betrifft dies die folgenden Schulen jeweils ab Schuljahr:

2009/10 - 6 Schulen mit 12 Standorten
* GS Auersmacher (inkl. ständige Dependance Sitterswald) ab 2010/11 an beiden Standorten nur noch einzügig
* GS Fischbach-Göttelborn (inkl. ständige Dependance Göttelborn) ab 2009/10 an beiden Standorten nur noch einzügig
und ab 2012/13 sogar nicht mehr insges. zweizügig
* GS Bübingen (inkl. ständige Dependance Güdingen-Halberg) ab 2009/10 an beiden Standorten nur noch einzügig
* GS Lehbesch (inkl. ständige Dependance Fürth)
* GS Lautzkirchen (inkl. ständige Dependance Schloßberg) ab 2010/11 an beiden Standorten nur noch einzügig
* GS Niederwürzbach (inkl. ständige Dependance Ballweiler/Assweiler) ab 2013/14 sogar nicht mehr insg. zweizügig

2010/11 - 1 Schule mit 2 Standorten
* GS Steinbach (inkl. ständige Dependance Thalexweiler) ab 2013/14 an beiden Standorten nur noch einzügig

2012/13 - 2 Schulen mit 4 Standorten
* GS Großrosseln (inkl. ständige Dependance St. Nikolaus)
* GS Nonnweiler (inkl. ständige Dependance Primstal) 
 
2013/14 - 2 Schulen mit 4 Standorten
* GS Wadgassen - Hostenbach-Schaffhausen (inkl. ständige Dependance Schaffhausen)
* GS Nohfelden-Gonnesweiler (inkl. ständige Dependance Sötern)

2014/15 - 2 Schulen mit 4 Standorten
* GS Perl (inkl. ständige Dependance Besch)
* GS Einöd (inkl. ständige Dependance Beeden)


Erweiterte Realschulen

Bis 2014/15 sind 27 ERS (von 51) nicht mehr dauerhaft dreizügig, d.h. in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren nicht in allen Klassenstufen dreizügig.

Im einzelnen betrifft dies die folgenden Schulen jeweils ab Schuljahr:

2009/10 - 20 Schulen
* ERS Friedrichstal
* ERS Püttlingen
* ERS Quierschied
* ERS Beckingen
* ERS Merzig
* ERS Merchweiler
* ERS NK-Stadtmitte
* ERS NK-Wellesweiler
* ERS Spiesen-Elversberg, Albert-Schweitzer-Schule
* ERS Lebach
* ERS Nalbach
* ERS Saarlouis I
* ERS Saarlouis II
* ERS Saarwellingen
* ERS Bous-Ensdorf
* ERS Mandelbachtal, Mandelbachtalschule
* ERS St. Ingbert II
* ERS Namborn/Oberthal
* ERS Nonnweiler-Primstal
* ERS St. Wendel

2010/11 - 3 Schulen
* ERS SB-Bruchwiese
* ERS Großrosseln, ERS Robert Schuman
* ERS Völklingen II

2012/13 - 2 Schulen
* ERS Dillingen
* ERS Rehlingen-Siersburg

2013/14 - 2 Schulen
* ERS Ottweiler, Anton-Hansen-Schule
* ERS Kirkel


Gesamtschulen

Bis 2014/15 sind vier Gesamtschulen (von 17) nicht mehr dauerhaft dreizügig, d.h. in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Schuljahren nicht in allen Klassenstufen 5 bis 10 dreizügig.

Im einzelnen betrifft dies die folgenden Schulen jeweils ab Schuljahr:

2009/10 - 3 Schulen
* GeS Riegelsberg
* Graf-Ludwig-Gesamtschule VK-Ludweiler
* GeS Schiffweiler

2012/13 - 1 Schule
* GeS Gersheim