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Länger gemeinsam lernen – Grundsatzposition



Die Grundsatzposition wurde beschlossen vom Hauptvorstand des Gesamtschulverbandes und der Delegiertenversammlung des Grundschulverbandes im März 2001.
Sie wird unterstützt von Verband Sonderpädagogik e.V., Aktion Humane Schule e.V.), Bundeselternrat, Deutsche Gesellschaft für Lesen und Schreiben, Deutsches Kinderhilfswerk, Landeselternrat der Gesamtschulen in NRW e.V., verschiedene Landesschülervertretungen, Elterninitiative SINN e.V., Arbeitskreis der Gesamtelternbeiräte Baden-Württemberg, Freinet-Kooperative e.V.,Bielefelder Initiative "Eine Schule für alle".

Wir, die Landeselterninitiative für Bildung, unterstützen diese Position!
(Zitat)
„Das Schulsystem einer demokratischen und an einem humanistischen Menschenbild orientierten Gesellschaft hat die Aufgabe alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihren Möglichkeiten optimal zu fördern und die gesellschaftlichen Anforderungen und Regeln eines demokratischen Gemeinwesens den Heranwachsenden nahe zu bringen. Hierzu gehören eine solide fachlich-kognitive Ausbildung und das Erlernen demokratischer und sozialer Verhaltensweisen.

Schule hat also die Aufgabe, Kinder und Jugendliche nicht nur in ihren kognitiven Fähigkeiten, sondern in ihrer Gesamtentwicklung zu fördern und zum lebenslangen Lernen und zu einem toleranten Zusammenleben mit anderen Menschen zu befähigen. Diese Aufgabe hat die allgemeine öffentliche Schule gegenüber allen in Deutschland lebenden Kindern und Jugendlichen, also einschließlich derer mit besonderen Fähigkeiten und derer mit Beeinträchtigungen.

Das gegliederte deutsche Schulwesen kann dieser Aufgabe nicht gerecht werden. Erforderlich ist vielmehr eine gemeinsame Schule für alle, und dies für die Dauer der Pflichtschulzeit.


Eine gemeinsame Schule für alle muss eine Schule sein, die Verschiedenheit respektiert und nicht von allen das Gleiche verlangt, sondern jedes einzelne Mädchen und jeden einzelnen Jungen in seiner Gesamtentwicklung unterstützt und dafür sorgt, dass beim miteinander und voneinander Lernen individuelle Fähigkeiten und soziale Kompetenzen optimal entwickelt werden können.

Heterogenität, also unterschiedliche Interessen und Fähigkeiten, unterschiedliche Herkunft, unterschiedliches Wissen und Können, ist ein Charakteristikum einer jeden Gesellschaft. Heterogenität darf deshalb nicht aus der Schule herausorganisiert werden, weil sie als den Unterricht erschwerender Faktor verstanden wird. Die Schule hat sich vielmehr der Aufgabe zu stellen, die Einstellung zur Heterogenität positiv zu verändern, den Umgang mit ihr zu lehren und zu praktizieren sowie Reichtum und Chancen der Vielfältigkeit zu nutzen.

Die nach dem ersten Weltkrieg und der Beseitigung des Ständestaates eingeführte „für alle gemeinsame Grundschule“ war ein großer erster Schritt zu diesem Ziel auf dem Weg vom ständisch zum demokratisch organisierten Schulwesen. Sie blieb damals als bildungspolitischer Kompromiss wegen großer Widerstände restaurativer Kräfte gegen längeres gemeinsames Lernen auf nur vier Jahre begrenzt und dadurch auf halbem Wege stecken. Sie ist bis heute die einzige für (fast) alle Kinder gemeinsame Schule geblieben, die es überall in Deutschland gibt.

In nahezu allen europäischen Ländern lernen heute alle Kinder sechs oder mehr Jahre gemeinsam und die Hälfte der europäischen Länder hat inzwischen eine für alle gemeinsame Schule für die gesamte Dauer der Schulpflicht. Im internationalen Vergleich spielt das gegliederte Schulwesen ab Klasse 5 nur noch eine Außenseiterrolle.

Wir lehnen alle Versuche ab, unsere Schulen zu immer stärker selektiven Systemen zu entwickeln.

Demgegenüber treten wir ein für ein langes gemeinsames Lernen aller Kinder und Jugendlicher und für die Stärkung integrativer Tendenzen in den Schulsystemen aller Bundesländer sowie in der Alltagspraxis jeder Einzelschule. Das Ziel der gemeinsamen Schule für alle für die Dauer der Pflichtschulzeit kann nicht von heute auf morgen erreicht werden. Es gibt keinen für alle Bundesländer gleicherweise geltenden Weg zu diesem Ziel. Wir streiten uns nicht grundsätzlich über die Zuordnung des 5. und 6. Schuljahres zu Primar- oder Sekundarbereich, wenn am Ziel des gemeinsamen Lernens in einer Schule für alle festgehalten wird.

Länger miteinander und voneinander lernen. Die Beschränkung des gemeinsamen Lernens auf eine nur vierjährige gemeinsame Schule muss endlich überwunden, frühes Trennen und Ausgrenzen verhindert werden.


Wir unterstützen alle Bemühungen, die dazu führen, dass alle Kinder und Jugendlichen mit ihren individuellen Begabungen und Beeinträchtigungen möglichst lange gemeinsam lernen können.“
(Zitat Ende)

Näheres zur verbandsübergreifenden Initiative im Internet unter www.laenger-gemeinsam-lernen.de.


Länger gemeinsam lernen – Wie kann es funktionieren?

In einer Studie des Instituts für Schulentwicklungsforschung (IFS) an der Uni Dortmund zeigte Dr. Ernst Rösner exemplarisch, wie der Umbau zu einer "Gemeinschaftsschule" funktionieren kann. Neben den alarmierenden Ergebnissen deutscher Schülerinnen und Schüler im internationalen Vergleich ist es vor allem die demografische Entwicklung, die eine grundlegende Reform des Schulsystems notwendig macht. Die Schülerzahlen gehen immer weiter zurück - ein differenziertes Schulangebot vor Ort ist vor allem in ländlichen Gebieten auf Dauer nicht aufrecht zu halten.
Für das von ihm untersuchte Bundesland Schleswig-Holstein prognostiziert Rösner einen Zeitraum von zehn Jahren für die Umstellung von Gymnasium, Haupt- und Realschule zur "Schule für alle". Hier sollen Kinder bis zum Abschluss der Sekundarstufe I zusammen lernen. Eine Differenzierung nach Bildungsgängen ist in Rösners Modell der "Gemeinschaftsschule" frühestens ab der siebten Klasse möglich, kann aber auch hinausgeschoben werden. Wie die innere Organisation der Schulen aussieht, ist nach seiner Empfehlung vorrangig Sache der Schulen und ihrer Träger. In einem Punkt aber sind die Empfehlungen des Pädagogen unmissverständlich: "Alle Schulen sollen das vollständige Angebote der Sekundarstufe I umfassen. Eine Verteilung der Grundschüler auf verschiedene Schulstandorte findet nicht mehr statt."

Längeres gemeinsames Lernen unter einem Dach bedeutet für die Schulen viel mehr Gestaltungsfreiheit auf der einen, aber auch mehr Verantwortung auf der anderen Seite. Vor allem der Umgang mit leistungsgemischten Lerngruppen erfordert eine differenziertere Vermittlung des Stoffs und stellt somit eine anspruchsvolle Aufgabe dar. Letztendlich aber würde, so der Tenor der Studie, das gemeinsame Lernen sowohl stärkeren als auch schwächeren Schülern zu Gute kommen. Die PISA-Spitzenreiter jedenfalls haben dies überzeugend bestätigt.

Kontakt:
Dr. Ernst Rösner, Institut für Schulentwicklungsforschung
Telefon: 02 31 755-5503
E-Mail: roesner@ifs.uni-dortmund.de


Länger gemeinsam lernen – Wie macht es zum Beispiel...?

(Stand 30.10.2009)

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat sein Schulsystem reformiert. Im Februar 2007 trat das neue Schulgesetz in Kraft. Längeres gemeinsames Lernen und eine bessere individuelle Förderung für alle Schülerinnen und Schüler sind die Leitgedanken des neuen schleswig-holsteinischen Schulgesetzes.

Mit dem Gesetz wurde die Gemeinschaftsschule als weiterführende Schule rechtlich verankert. Die Gemeinschaftsschule ist für alle Schülerinnen und Schüler offen und umfasst die sechs Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I. Der Unterricht soll weitestgehend gemeinsam stattfinden: Die Kinder und Jugendlichen bleiben damit von Jahrgang 5 bis Jahrgang 10 in ihrer Lerngruppe. Ein Überspringen oder Wiederholen der Klasse ist nur in Ausnahmefällen möglich. Durch differenzierte Leistungsanforderungen im gemeinsamen Unterricht wird auf die individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler eingegangen - und Unter- oder Überforderung vermieden. Über die geeigneten Formen innerer und auch äußerer Fachleistungsdifferenzierung entscheidet die jeweilige Schule. So können beispielsweise klassen- und jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden.
Zu jedem Zeugnistermin wird der Leistungstand einer Schülerin oder eines Schülers unter Berücksichtigung der Leistungen in den einzelnen Fächerin in einem schriflichen Zeugnis dokumentiert. Die Formen der Leistungsbeurteilung legt die Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts fest. Spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 8 werden jedoch Notenzeugnisse vergeben. Nach der Jahrgangsstufe 9 können die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erlangen. Sie müssen dafür an einer Prüfung mit zentralen Aufgabenstellungen teilnehmen, die sich an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz orientiert. Dies gilt auch für die Prüfung zum mittleren Abschluss, die nach der Jahrgangsstufe 10 absolviert wird.
Die landesweit 25 bestehenden Gesamtschulen sollen sich bis zum Schuljahr 2010/11 ebenfalls zu Gemeinschaftsschulen weiterentwickeln. Da sie die größten Erfahrungen mit Formen des längeren gemeinsamen Lernens haben, können sie die Schrittmacher der neuen Schulart sein.

Längeres gemeinsames Lernen macht auch die neue Schulart „Regionalschule“ möglich. Im Schuljahr 2009/10 wird in Schleswig-Holstein an 55 Regionalschulen unterrichtet. Zum Teil sind die neuen Regionalschulen organisatorisch mit einer Grundschule oder einem Förderzentrum verbunden. Die Regionalschule umfasst die Jahrgangsstufe 5 bis 10 und sieht eine gemeinsame Orientierungsstufe (Jahrgangsstufe 5 und 6) für alle Schülerinnen und Schüler vor. Am Ende der Jahrgangsstufe 6 werden die Kinder den Bildungsgängen zum Hauptschulabschluss oder zum Realschulabschluss zugeordnet. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wird auf unterschiedlichen Anforderungsebenen unterrichtet, in den anderen Fächern und im Wahlpflichtbereich ist gemeinsamer Unterricht möglich. Zum Ende der Jahrgangsstufe 8 erhält jede Schülerin und jeder Schüler im Zeugnis eine Abschlussprognose. Die Regionalschule bietet zwei Abschlussmöglichkeiten: Hauptschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 9 und Realschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10. Ein qualifizierter Hauptschul- oder auch ein qualifizierter Realschulabschluss wird erreicht, wenn in Deutsch, Mathematik und Englisch der Notendurchschnitt besser als 2,4 ist, kein Fach mit der Note 6 bewertet wurde und der Gesamtnotendurchschnitt 3,0 beträgt. Mit dem qualifizierten Hauptschulabschluss kann der 10. Jahrgang der Regionalschule besucht werden. Der qualifizierte Realschulabschluss berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium, einer Gemeinschaftsschule oder am Beruflichen Gymnasium.

Näheres im Internet - Schleswig-Holstein, Bildung

 
Hamburg

Die Hamburger Bürgerschaft hat am 7. Oktober 2009 mit den Stimmen von CDU und Grünen eine Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Damit werden in Hamburg vom Schuljahr 2010/2011 an die bisherigen vierjährigen Grundschulen durch sechsjährige Primarschulen ersetzt. Daran schließt sich ein zweigliedriges Schulsystem aus Stadtteilschule und Gymnasium an. Die Stadtteilschulen werden künftig alle Bildungsabschlüsse bis zum Abitur nach 13 Jahren anbieten. Im Gymnasium wird weiterhin das Abitur nach zwölf Jahren abgelegt. Die Entscheidung, ob ein Kind auf ein Gymnasium oder eine Stadtteilschule geht, entscheiden die Grundschulen verbindlich.

Die Ziele, das Hamburg mit der Einführung der sechsjährigen Primarschule verbindet, teilen wir grundsätzlich. Allerdings geht das sechsjährige gemeinsame Lernen nicht weit genug. Stattdessen sollte das gemeinsame Lernen auf zehn Jahre - und damit auf die gesamte Pflichtschulzeit – verlängert werden. Fraglich ist, ob dieses Zwei-Säulen-Modell aus Stadtteilschule und Gymnasium die soziale Selektion überwindet. Zu groß scheint uns die Gefahr, dass aus der Stadtteilschule eben doch eine Schule nicht zweiter Säule, sondern zweiter Klasse wird und die Grundschule (Primarschule) zu einer vorselektierenden Schulform.

Näheres im auf der Website der Hamburger Schulreform.


Berlin

Zum Schuljahr 2008/2009 wurde in Berlin die Pilotphase "Gemeinschaftsschule" mit zunächst elf Schulen bzw. Schulverbünden eingerichtet.
Grundlegende Ziele der Gemeinschaftsschule sind: (Zitat) "Die neue Schulform soll durch längeres gemeinsames Lernen zu mehr Chancengleichheit und -gerechtigkeit unabhängig von den Voraussetzungen der Kinder und Jugendlichen führen. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten aller Schülerinnen und Schüler sollen durch individuelle Förderung besser entwickelt und gefördert werden. Für alle Schülerinnen und Schüler soll durch selbstständiges Lernen und die Unterstützung individueller Lernwege eine höhere Leistungsentwicklung ermöglicht werden. Durch enge Zusammenarbeit der Lehrkräfte und anderen schulischen Mitarbeiter mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und außerschulischen Partnern soll sich die Gemeinschaftsschule als demokratischer Lern- und Lebensraum entwickeln. In der Gemeinschaftsschule ist die gegenseitige Anerkennung und Respektierung aller ein wichtiges Leitziel."
Seit dem Schuljahr 2009/2010 nehmen weitere vier Schulen und Schulverbünde an der Pilotphase der Gemeinschaftsschule teil.

Folgende Maßnahmen plant der Berliner Bildungssenator (vorbehaltlich der Zustimmung durch das Berliner Abgeordnetenhaus) - Zitat:
"Mit der Sekundarschule und dem Gymnasium sollen künftig nur zwei Schularten in der Sekundarstufe I für alle Schülerinnen und Schüler im Unterricht Entwicklungsmöglichkeiten schaffen, die ihren individuellen Lernvoraussetzungen und ihrem Lerntempo gerecht werden. Kurz gesagt geht es um den Schritt von der Differenzierung im Schulsystem zur Differenzierung im Unterricht. Die wichtigste Veränderung ist die Zusammenfassung der bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen zu einer integrierten Schulart, der Sekundarschule. Daneben wird es weiterhin das Gymnasium geben. Die Pilotphase der Gemeinschaftsschule wird weitergeführt. Organisationsprinzip in den Gemeinschaftsschulen ist das gemeinsame und integrative Lernen - ohne äußere Differenzierung - und zwar in einem Bildungsgang als Einheit von der Schulanfangsphase bis zum Mittleren Schulabschluss und zur Hochschulreife.
Die Integrierte Sekundarschule ist eine Schule für alle. Sie baut auf den Erfahrungen der integrierten Gesamtschule auf und bietet ihren Schülerinnen und Schülern alle Abschlüsse bis hin zum Abitur nach 13 (oder auch 12) Jahren. Sie ist damit in den Bildungsstandards und den Schulabschlüssen gleichwertig mit dem Gymnasium.
Die Sekundarschulen werden eine eigene gymnasiale Oberstufe haben oder eine verbindliche Kooperation mit Oberstufen anderer Schulen, insbesondere den beruflichen Schulen (Oberstufenzentren) eingehen... Klassenfrequenz: 25 Schüler pro Klasse... Alle Sekundarschulen werden Ganztagsschulen."

Näheres im Internet bei Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

 

Thüringen

Nach der Koalitionsvereinbarung unterstützen die Regierungspartner von CDU und SPD "die Entwicklung reformpädagogischer Schulmodelle und -konzepte (u.a. Jenaplan, Montessori, Daltonplan, Freinet)... Es besteht ... Übereinstimmung, das Thüringer Schulsystem für längeres gemeinsames Lernen bis Klasse 8 zu öffnen. Die Thüringer Gemeinschaftsschule soll durch gesetzliche Festschreibung als vollwertiges und gleichberechtigtes Angebot in der Thüringer Schullandschaft etabliert werden. Alle Schulträger sollen neben der Regelschule und dem Gymnasium eine gleichberechtigte Option für eine Gemeinschaftsschule bekommen... Die Entscheidung für die Gemeinschaftsschule muss vor Ort und unter Einbeziehung der Beteiligten fallen... Die Koalitionspartner schaffen die personellen und materiellen Voraussetzungen für die gleichberechtigte Etablierung der Thüringer Gemeinschaftsschule sowie für die Umsetzung anderer reformpädagogischer Modelle."