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Länger gemeinsam lernen



Die Grundsatzposition wurde beschlossen vom Hauptvorstand des Gesamtschulverbandes und der Delegiertenversammlung des Grundschulverbandes im März 2001.
Sie wird unterstützt von Verband Sonderpädagogik e.V., Aktion Humane Schule e.V.), Bundeselternrat, Deutsche Gesellschaft für Lesen und Schreiben, Deutsches Kinderhilfswerk, Landeselternrat der Gesamtschulen in NRW e.V., verschiedene Landesschülervertretungen, Elterninitiative SINN e.V., Arbeitskreis der Gesamtelternbeiräte Baden-Württemberg, Freinet-Kooperative e.V.,Bielefelder Initiative "Eine Schule für alle".

Wir, die Landeselterninitiative für Bildung, unterstützen diese Position!

(Zitat)
„Das Schulsystem einer demokratischen und an einem humanistischen Menschenbild orientierten Gesellschaft hat die Aufgabe alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihren Möglichkeiten optimal zu fördern und die gesellschaftlichen Anforderungen und Regeln eines demokratischen Gemeinwesens den Heranwachsenden nahe zu bringen. Hierzu gehören eine solide fachlich-kognitive Ausbildung und das Erlernen demokratischer und sozialer Verhaltensweisen.

Schule hat also die Aufgabe, Kinder und Jugendliche nicht nur in ihren kognitiven Fähigkeiten, sondern in ihrer Gesamtentwicklung zu fördern und zum lebenslangen Lernen und zu einem toleranten Zusammenleben mit anderen Menschen zu befähigen. Diese Aufgabe hat die allgemeine öffentliche Schule gegenüber allen in Deutschland lebenden Kindern und Jugendlichen, also einschließlich derer mit besonderen Fähigkeiten und derer mit Beeinträchtigungen.

Das gegliederte deutsche Schulwesen kann dieser Aufgabe nicht gerecht werden. Erforderlich ist vielmehr eine gemeinsame Schule für alle, und dies für die Dauer der Pflichtschulzeit.

Eine gemeinsame Schule für alle muss eine Schule sein, die Verschiedenheit respektiert und nicht von allen das Gleiche verlangt, sondern jedes einzelne Mädchen und jeden einzelnen Jungen in seiner Gesamtentwicklung unterstützt und dafür sorgt, dass beim miteinander und voneinander Lernen individuelle Fähigkeiten und soziale Kompetenzen optimal entwickelt werden können.

Heterogenität, also unterschiedliche Interessen und Fähigkeiten, unterschiedliche Herkunft, unterschiedliches Wissen und Können, ist ein Charakteristikum einer jeden Gesellschaft. Heterogenität darf deshalb nicht aus der Schule herausorganisiert werden, weil sie als den Unterricht erschwerender Faktor verstanden wird. Die Schule hat sich vielmehr der Aufgabe zu stellen, die Einstellung zur Heterogenität positiv zu verändern, den Umgang mit ihr zu lehren und zu praktizieren sowie Reichtum und Chancen der Vielfältigkeit zu nutzen.

Die nach dem ersten Weltkrieg und der Beseitigung des Ständestaates eingeführte „für alle gemeinsame Grundschule“ war ein großer erster Schritt zu diesem Ziel auf dem Weg vom ständisch zum demokratisch organisierten Schulwesen. Sie blieb damals als bildungspolitischer Kompromiss wegen großer Widerstände restaurativer Kräfte gegen längeres gemeinsames Lernen auf nur vier Jahre begrenzt und dadurch auf halbem Wege stecken. Sie ist bis heute die einzige für (fast) alle Kinder gemeinsame Schule geblieben, die es überall in Deutschland gibt.

In nahezu allen europäischen Ländern lernen heute alle Kinder sechs oder mehr Jahre gemeinsam und die Hälfte der europäischen Länder hat inzwischen eine für alle gemeinsame Schule für die gesamte Dauer der Schulpflicht. Im internationalen Vergleich spielt das gegliederte Schulwesen ab Klasse 5 nur noch eine Außenseiterrolle.

Wir lehnen alle Versuche ab, unsere Schulen zu immer stärker selektiven Systemen zu entwickeln.

Demgegenüber treten wir ein für ein langes gemeinsames Lernen aller Kinder und Jugendlicher und für die Stärkung integrativer Tendenzen in den Schulsystemen aller Bundesländer sowie in der Alltagspraxis jeder Einzelschule. Das Ziel der gemeinsamen Schule für alle für die Dauer der Pflichtschulzeit kann nicht von heute auf morgen erreicht werden. Es gibt keinen für alle Bundesländer gleicherweise geltenden Weg zu diesem Ziel. Wir streiten uns nicht grundsätzlich über die Zuordnung des 5. und 6. Schuljahres zu Primar- oder Sekundarbereich, wenn am Ziel des gemeinsamen Lernens in einer Schule für alle festgehalten wird.

Länger miteinander und voneinander lernen. Die Beschränkung des gemeinsamen Lernens auf eine nur vierjährige gemeinsame Schule muss endlich überwunden, frühes Trennen und Ausgrenzen verhindert werden.

Wir unterstützen alle Bemühungen, die dazu führen, dass alle Kinder und Jugendlichen mit ihren individuellen Begabungen und Beeinträchtigungen möglichst lange gemeinsam lernen können.“
(Zitat Ende)