04.04.2017, Gemeinsame Medienmitteilung der Landeselterninitiative für Bildung und der Landeselternvertretungen Grund-, Gemeinschafts-, Förder- und Berufliche Schulen
06.04.2017, Newsletter 5/2017 der Landeselterninitiative für Bildung
Die Landeselterninitiative für Bildung und die Landeselternvertretungen von Grund-, Gemeinschafts-, Förder- und Beruflichen Schulen halten es für die falsche Botschaft an die Landesregierung, wenn der Lehrerverband für reale Bildung (VRB) einen vorläufigen Stopp der Inklusion fordert (Bericht in der Saarbrücker Zeitung vom 30.3.2017). Dies sei sogar widerrechtlich. Mit dem einstimmigen Beschluss, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im saarländischen Schulordnungsgesetz umzusetzen, habe der Landtag zu inklusiver Bildung in der Regelschule verpflichtet. Er habe „einen Rechtsanspruch auf einen Regelschulplatz in Grund- und weiterführenden Schulen geschaffen, vergleichbar dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz“, schreiben die beiden Elternorganisationen. Diesem Rechtsanspruch aller Kinder nachzukommen, ginge allerdings nicht zum Nulltarif. Es müssten die Schulen, und hier ist sich das Bündnis mit dem Ex-Realschullehrerverband einig, zum einen zusätzliche Lehrerstunden sowohl von Regel- als auch von SonderpädagogInnen erhalten und es müssten andere Berufsgruppen wie SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, therapeutische und medizinische Kräfte eingebunden werden. Jedes Kind sei ein Testfall für Inklusion, wenn es in eine Regelschule wolle.
Die Landeselterninitiative für Bildung und die Elternvertretungen appellieren an CDU und SPD, bei den Koalitionsverhandlungen mehr Investitionen in Bildung zu vereinbaren, damit die Schulen im Saarland ihre Aufgabe, allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen, optimale Bildungschancen zu bieten, erfüllen können.
Die Eltern bedauern, dass immer noch eine von der Politik eingeleitete breite öffentliche Debatte über Inklusion als Leitidee der Teilhabe an Bildung fehle. Sie fordern die im neuen Landtag vertretenen Fraktionen auf, die Landesregierung zu verpflichten, mit einem alle zwei Jahre zu erstattenden Bericht an Landtag und Öffentlichkeit über den Stand der schulischen Inklusion im Saarland Rechenschaft abzulegen.