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Landeselterninitiative begrüßt Erhalt kleinerer Schulstandorte, hält Transparenz der Entwicklung für erforderlich

4.10.2011, Medienmitteilung und Newsletter 24/2011

Mit einer Änderung des Schulordnungsgesetzes will Bildungsminister Kessler zwei weitere Punkte der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien umsetzen. Der Gesetzentwurf, den er in die externe Anhörung gegeben und heute, 4. Oktober, den Medien vorgestellt hat, sieht vor,

a) dass kleinere als zweizügige Grundschulen, nämlich solche ab mindestens 80 Schülern, oder als dreizügige Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien, nämlich solche ab mindestens 250 Schülern in den Klassenstufen 5 bis 9, "eine fruchtbare Unterrichts- und Erziehungsarbeit gewährleisten, eine Differenzierung des Unterrichts erlauben und einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln sichern (geordneter Schulbetrieb)"

b) dass ein Einvernehmen zwischen Ministerium und Gemeinden bzw. Landkreisen als Schulträger eingeführt wird, wenn über Fortführung bzw. Schließung von Schulen zu entscheiden ist.

Die Landeselterninitiative für Bildung begrüßt ausdrücklich das Vorhaben von Bildungsminister Kessler, per Änderung des Schulordnungsgesetzes kleinere Schulstandorte zu erhalten, die die heutigen Voraussetzungen des Gesetzes in den nächsten Jahren nicht mehr erfüllen würden. Wir sehen darin, was die Grundschulen betrifft, eine Abkehr um 180 Grad von der Haltung des früheren Bildungsministers Schreier, der in den Auseinandersetzungen um die Grundschulschließungen immer wieder verneint hat, dass kleine Schulen "eine fruchtbare Unterrichts- und Erziehungsarbeit gewährleisten, eine Differenzierung des Unterrichts erlauben und einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln sichern", wie es im Gesetz heißt.

Der neue Entwurf des Ministers rettet viele Schulen, rettet aber nicht alle und bestimmt indirekt, bei welchen ein geordneter Schulbetrieb in Frage steht. Wenn die Politik mit einem Gesetz wichtige Fakten schaffen will, gehört dazu, gleichzeitig offenzulegen, welche Konsequenzen dies am Ende in der Umsetzung des Gesetzes hat. Transparenz ist ein Gebot der Demokratie. Wir weisen deshalb den Vorwurf des Ministers zurück, wir würden Standorte, die die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen werden, "unnötigerweise in Misskredit" bringen (Pressemitteilung des Ministeriums vom 4.10.2011). Es ist auch ein Gebot der Fairness gegenüber diesen Schulen, die ihre Entwicklungszahlen ja kennen bzw. einschätzen können, Perspektive zu schaffen.

An dem neuen Gesetzentwurf begrüßt die Landeselterninitiative für Bildung auch die Regelung, ein Einvernehmen zwischen Ministerium und Gemeinden bzw. Landkreisen als Schulträger hinsichtlich der Fortführung von Schulen oder ihrer Schließung als Tatbestand in das Gesetz aufzunehmen. So entsteht eine stärkere gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung von Bildungslandschaften.

Nach unseren Berechnungen wäre bei Einführung der Mindesschülerzahlen 80 bzw. 250 bis zum Schuljahr 2016/2017 keine Grundschule in Frage gestellt, allerdings ist nicht auszuschließen, dass Dependancen betroffen sind. Aber in Frage gestellt sind zwei Standorte der heutigen ERS Mandelbachtal und Nonnweiler-Primstal bereits 2012/2013, wenn man die vorgesehene Übergangsregelung zu Grunde legt, dass die weiterführenden Schulformen in den Schuljahren von 2009 bis 2011 mindestens einmal mehr als eine Klasse aufgenommen haben müssen. Zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 würden weitere 16 ERS die neuen Voraussetzungen nicht erfüllen: an den Standorten Friedrichstal, NK-Stadtmitte, Spiesen-Elversberg, Bous-Ensdorf, Völklingen II, Wallerfangen, Namborn-Oberthal, St. Wendel, St. Ingbert II, Saarlouis I, Lebach, Großrosseln, Quierschied, Merchweiler, NK-Wellesweiler und Saarwellingen. Bei den Gesamtschulen beträfe es dann auch die GeS Gersheim.

Angesichts dieser Tatsache hält die Landeselterninitiative für Bildung noch für dieses Jahr eine Schulentwicklungsplanung Gemeinschaftsschule für den Raum nördlicher Landkreis St. Wendel sowie Mandelbachtal für erforderlich und fordert sie ein. Darüber hinaus haben wir den Minister gebeten, frühzeitig in eine Schulentwicklungsplanung hinsichtlich der Dependancen bei den Grundschulen und hinsichtlich der Gemeinschaftsschulen ab 2016/2017 einzutreten und die Ergebnisse lange vor Beginn des betreffenden Schuljahres auch transparent zu machen.

Die Berechnungen der Landeselterninitiative beruhten auf Prognosen des Ministeriums vom März 2011 über die Entwicklung der Schülerzahlen der heutigen Schulformen. Ihnen liegt, da es keine anderen Zahlen gibt, die Annahme zu Grunde, dass sich die Anmeldezahlen für die Gymnasien nach Einführung der Gemeinschaftsschule nicht reduzieren und zwischen den heutigen Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen allenfalls wenig verändern werden, wenn sie das gewollte pädagogische Konzept der Gemeinschaftsschule anbieten werden. Die genannten Zahlen und Namen von Schulen drücken somit exemplarisch die Unsicherheit aus, die auch in der neuen Regelung steckt. Für die ERS Mandelbachthal und Nonnweiler-Primstal schließt der Gesetzentwurf aus, dass sie in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden, da sie in den letzten drei Jahren nur eine jeweils eine Klasse aufgenommen haben. Dies alles macht deutlich, wie frühzeitig eine Schulentwicklungsplanung als Angebot an Schüler und Eltern notwendig ist. Im Übrigen auch, damit kein ungesunder Wettbewerb um Schüler zwischen den heutigen Schulstandorten ausgelöst wird, noch dazu in einer Phase des Aufbaus und Umstellung des Schulsystems hin zur Gemeinschaftsschule. Es muss auch die Frage gestellt werden, welche Zahlen welchen Jahres herangezogen werden sollen, um auf die Schulträger und Schulgemeinschaften frühzeitig zuzugehen, damit Transparenz entsteht.

Zum Download:
- der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Schulordnungsgesetzes
- unsere Stellungnahme an den Minister
- unsere Berechungen auf der Basis der Prognosezahlen des Ministeriums für GS, ERS, GeS und Gym