Die Landeselterninitiative für Bildung hat am 13. Oktober 2008 auf der Grundlage des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes Bildungsministerin Kramp-Karrenbauer gebeten, die Ergebnisse aus dem Notenvergleich G8/G9 am Ende des Schuljahres 2007/2008 zur Verfügung zu stellen. Und zwar für jedes Gymnasium die Gesamtdurchschnittsnote für den G 8- und G 9-Jahrgang und für die einzelnen Fächer die Landesdurchschnittsnote des G 8- und G 9-Jahrgangs. Am 3. Dezember 2008 ging die Ablehnung ein, mit der Begründung des Ministeriums, dass es Zahlen im Einzelnen nicht weitergeben könne, da dies Rückschlüsse auf Einzelkurse, Lehrer und Schüler zuließe und damit das Datenschutzgesetz verletzt würde.
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt, so die Begründung, "einen allgemeinen Anspruch auf Informationszugang" und kommt somit dem "Wunsch der Menschen nach mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns" nach. Und weiter die Begründung: Der Anspruch auf Informationszugang "ist geeignet, die aktive und kritische Beteiligung an der Entwicklung unseres Gemeinwesens zu fördern ... Mit dieser Entwicklung geht ein gewandeltes Staats- und Verwaltungsverständnis einher, nach dem der Staat dem Mensch nicht mehr ausschließlich autoritär, sondern zunehmend konsensorientiert gegenübertritt".
Wir waren der Auffassung, dass Datenschutzinteressen nicht verletzt würden, wenn uns Durchschnittsnoten eines Jahrgangs mitgeteilt würden. Deshalb haben wir den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Roland Lorenz, eingeschaltet. Herr Lorenz hat am 20. januar 2009 dem Ministerium geschrieben, die begehrten Informationen seien lediglich und unzweifelhaft statistische Ergebnisse der Auswertung von Zeugnissen. Und weiter: "Der Notenvergleich G8/G9 wurde erstellt, um durch eine Detailbetrachtung eventuelle Schwachstellen aufzudecken und gezielt Unterstützung anzubieten. Die Daten wurden somit aus verwaltungstechnischen Gründen erhoben, um von Seiten des Bildungsministeriums steuernd eingreifen und auf Befürchtungen betroffener Schüler und Eltern reagieren zu können. Ich bitte daher, dem Antragsteller die gewünschten Informationen zukommen zu lassen und mich entsprechend zu informieren." Der Brief des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit steht hier zum Download zur Verfügung.
Bis heute hat das Ministerium die Informationen nicht herausgegeben, deshalb haben wir inzwischen Widerspruch eingelegt.
Auch nicht akzeptabel ist für uns, dass die Ministerin die für die Zukunft der Schüler und die Bewertung der Erfahrungen mit dem G 8 entscheidenden Abiturnoten der beiden Jahrgänge nicht mehr vergleichen lassen will.
Die Landeselterninitiative für Bildung ist an den Unterlagen aus verschiedenen Gründen interessiert:
a) Die Schüler des Doppelabiturjahrganges G8/G9 gaben bei der Anfang Dezember 2008 vorgestellten Befragung der LEV Gymnasien folgende Durchschnittsnoten an: G8 - 2,64 (740 Schüler des G8); G9 - 2,47 (941 Schüler des G9). Das ist ein Fünftel Note im 6er-System und genau der Unterschied zwischen Abitur mit 2 oder 3. Die Angaben des Ministeriums zum Notenvergleich in einer Pressemitteilung vom Oktober 2008 lauteten, die Differenz läge bei einem Neuntel im 15er-System.
b) Uns interessiert, an welchen Gymnasien der Unterschied groß ist, denn wir wollen sehen, ob dort tatsächlich Fördermaßnahmen ergriffen wurden.
c) Uns interessiert, wie denn der Notenunterschied in den sog. Kernfächern aussieht. Z.B. in Mathematik und Naturwissenschaften sowie Deutsch und Fremdsprache. Die Befragung der LEV Gymnasien hat ja einen hohen Nachhilfebedarf der G8-Schüler ergeben, und dort in Mathe, Englisch und Chemie.
d) Wir wollen die Ergebnisse kennen, um mit beurteilen zu können, wenn das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (Berlin) in seinem Gutachten zu den Erfahrungen mit dem G8 im Saarland die schulische Situation der G 8-Schüler bewertet. Dieses Gutachten liegt dem Ministerium inzwischen vor. Wir haben gefordert, dass es veröffentlicht und auch uns nach dem Informationsfreiheitsgesetz komplett zur Verfügung gestellt wird.