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Gemeinsame Erklärung von Gesamtlandesschülervertretung, Landeselterninitiative für Bildung und Verein Miteinander Leben Lernen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an Schulen

6. Mai 2014, Newsletter 10/2014 und Medienmitteilung

Die Gesamtlandesschülervertretung, die Landeselterninitiative für Bildung und der Verein Miteinander Leben Lernen begrüßen es, dass im Saarland endlich die Umsetzung der schon im März 2009 in Deutschland ratifizierten, d.h. geltendes Recht gewordenen UN-Behindertenrechtskonvention an den Schulen angepackt wird. Die drei Interessenvertretungen unterstützen die Intention des Vorhabens, die Regelschule allen Kindern anzupassen und mit der individuellen Förderung sowie Unterstützung aller Ernst zu machen. Gemeinsam sehen sie in dem im Gesetzentwurf der Landesregierung formulierten Rechtsanspruch behinderter Schülerinnen und Schüler auf Unterricht und Lernen in der Regelschule eine Möglichkeit für mehr Chancengleichheit und das gemeinsame Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderung. 

Entscheidend für das Gelingen ist nach Ansicht der Schüler, Eltern und des Vereins Miteinander Leben Lernen, dass die Schulen sich bewusst sind, produktiv mit den unterschiedlichen Bildungsvoraussetzungen und Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler umzugehen und wirksam zum Ausgleich von Benachteiligungen beizutragen. Dies sei „eine Frage der Haltung“;  es gehe um “begabungsgerechten Unterricht“ und Übernahme von Verantwortung für alle Kinder.  Aus Sicht der drei Organisationen muss die Landesregierung eine wesentliche Rahmenbedingung erfüllen: ausreichende (sonder)pädagogische Unterstützung für alle Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf in kleineren Klassen. Die drei Organisationen fordern deshalb die Landesregierung auf, den geplanten Abbau von Lehrerstellen zu korrigieren. Inklusion dürfe kein Sparmodell sein. Es gälte, allen Kindern ihre individuellen pädagogischen Unterstützungen zukommen zulassen. Nur in dem Maß, wie Eltern mit ihren Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zur Überzeugung gelangen können, dass die Regelschule die pädagogischen und sonstigen erforderlichen Rahmenbedingungen bietet, die ihr Kind braucht, könne überhaupt erst von tatsächlicher Wahlfreiheit gesprochen werden. Heute schon besuchen fast 50 % der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Regelschulen, aber nur rund ein Viertel der Förderschullehrer sind an diesen Regelschulen eingesetzt. Dieses Missverhältnis muss nach Ansicht der Gesamtlandesschülervertretung, der Landeselterninitiative für Bildung und des Vereins Miteinander Leben Lernen beseitigt werden. Sie fordern zudem, Lehrerinnen und Lehrer zur Fortbildung für begabungsgerechten Unterricht zu verpflichten.

gez.
Florian Weimann, Vorsitzender Gesamtlandesschülervertretung
Bernhard Strube, Sprecher Landeselterninitiative für Bildung
Ilse Blug, Verein Miteinander Leben Lernen