6.1.2011, Medienmitteilung und Newsletter 3/2011
Für die Landeselterninitiative für Bildung deuten die Äußerungen von Ministerpräsident Müller in der Saarbrücker Zeitung von heute (SZ 6.1.2011, Seite B2) darauf hin, dass die Einführung der Gemeinschaftsschule für die Regierung Schulschließungen durch Zusammenlegungen einfacher machen werde und scheinbar Pläne dazu schon bestehen. Wie sonst, fragen wir, soll die Antwort des Ministerpräsidenten in einem SZ-Gespräch gedeutet werden als er sagte: "Mit dieser Gemeinschaftsschule können trotz zurückgehender Schülerzahlen Schulstandorte erhalten werden" und "Wenn es nicht zu einer Verständigung kommen sollte, gibt es unterhalb der Ebene der Verfassungsänderung viele Möglichkeiten, Erweiterte Realschulen und Gesamtschulen aufeinander zu zu entwickeln. Beispielsweise...bei der Frage der Schulstandorte." Braucht die Landesregierung etwa die Strukturveränderung, um Einsparungen durch Zusammenlegung von Schulen für die Schuldenbremse zu eröffnen? Oder Ankündigungen im Bildungssektor zu finanzieren?
Wir fordern zum einen von der Regierung die Einlösung ihres Versprechens im Koalitionsvertrag, das Kriterium der Zügigkeit (= Mindestzahl der Klassen je Jahrgang) für die Existenz der Schulen aus dem Schulordnungsgesetz herauszunehmen.
Zum anderen fordern wir, eine vorbildliche pädagogische Arbeit hinter den Türen der neuen Schule sicherzustellen, dann werden die Schulen attraktiv und nicht als die schlechtere Alternative neben dem Gymnasium angesehen. Dabei kommt es auf eine bessere Schüler-Lehrer-Relation an, denn kleinere Klassen und mehr Lehrerstunden eröffnen die Möglichkeit von mehr Zuwendung für die Schüler. Doch ebenso wichtig ist, dass an den Gemeinschaftsschulen individuelle Förderung ernst genommen und praktiziert wird, etwa durch unterschiedliche Aufgabenstellungen und zusätzliche Lernbegleitung bei einzelnen Schülern. Dies bedeutet, dass Konzepte für individuelle Förderung und Herausforderung verbindlich vorgeschrieben werden müssen, etwa im Schulordnungsgesetz, einschließlich entsprechender Fortbildung und berufsbegleitender Unterstützung für Lehrer, und dass das Sitzenbleiben bis Klasse 9 abgeschafft wird. Je nach Anteil der Schüler aus benachteiligenden Lebensumständen und je nach Konzept für individuelle Förderung muss mehr Lehrerzeit zur Verfügung gestellt werden. Verbindlich müssen in der Gemeinschaftsschule Sozialpädagogen mitwirken, als "Unterstützer des Lernens und der Schulentwicklung".
Übrigens: Wir meinen, dass in den Gesprächen zwischen Regierung und Opposition auch verbindliche Zusagen über Schul- und Qualitätsentwicklung sowie Verbesserungen der Rahmenbedingungen bei den Gymnasien herauskommen müssen. Denn auch dort gibt es Handlungsbedarf.
Hinweise:
Hinsichtlich individueller Förderung steht im Hamburgischen Schulgesetz:
§ 3 (1): "Eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen."
§ 45 (4): "Die nähere Ausgestaltung der Versetzung, der Wiederholung, des Aufrückens, der individuellen Förderung sowie der Einstufung und der Umstufung erfolgt durch Rechtsverordnung."
Das Schulordnungsgesetz des Saarlandes, das die Regierung zur Schließung von Grundschulen eigens geändert hatte, schreibt vor (§ 9), dass Schulen „eine Größe haben sollen, die eine fruchtbare Unterrichts- und Erziehungsarbeit gewährleistet, eine Differenzierung des Unterrichts erlaubt und einen zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln sichert (geordneter Schulbetrieb)“. Ein geordneter Schulbetrieb ist nach dem Gesetz noch gewährleistet, „wenn Grundschulen wenigstens zwei Klassen je Klassenstufe, Erweiterte Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien wenigstens jeweils drei Klassen je Klassenstufe haben“. Bei Unterschreitung dieser Mindestvorgaben können Schulen (nur) ausnahmsweise fortgeführt werden, wenn der Maßnahme wichtige pädagogische, organisatorische oder siedlungsstrukturelle Gründe entgegenstehen.