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Landtag beschließt ansonsten gute Novelle des Schulmitbestimmungsgesetzes mit einem Makel

06.07.2021, Medienmitteilung
08.07.2021, Newsletter 8/2021

Einen einzigen Punkt von vielen Forderungen und Anregungen hat der Bildungsausschuss des Landtages nach einer umfangreichen Anhörung zur Novelle des Schulmitbestimmungsgesetzes aufgegriffen und in die abschließende Lesung im Plenum am kommenden Mittwoch eingebracht. "Das Engagement in der Schülervertretung soll, wie wir gefordert haben, im Zeugnis gewürdigt werden können. Enttäuschend aber ist vor allem, dass die Novelle, die wir ansonsten für einen Meilenstein für mehr gelebte Demokratie an Schulen ansehen, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsozialarbeit keine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in den verschiedenen Gremien der schulischen Zusammenarbeit vorsieht“, teilte die Bildungsinitiative mit. Der Ausschuss habe damit die Forderungen vieler Organisationen außer acht gelassen, obwohl die Schulsozialarbeit mit der allgemein anerkannten, landesweiten Neuaufstellung im Jahr 2020 Regelleistung und Aufgabe der Schule geworden ist und die Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter gerade der Pandemie wertvollste Arbeit leisteten.

Die Landeselterninitiative für Bildung begrüßt ansonsten das neue Gesetz. Es sehe vor, die Schülerinnen und Schüler bereits ab der Grundschule über einen verbindlichen Klassenrat in demokratische Prozesse einzuüben, sie bereits dort schon ihre Sprecherinnen bzw. Sprecher der Schule wählen zu lassen, die bei schülerrelevanten Themen gehört werden müssen, sie früher als bisher erst ab Klasse 8 in den Mitbestimmungsgremien zu beteiligen und sie mit Stimme in die Schul- und Unterrichtsentwicklung oder auch in die Digitalisierung einzubeziehen. Dies stärke ihre demokratische Handlungskompetenz und lasse sie Demokratie als Lebensform begreifen.

Ein bedeutendes Signal sehen die Eltern auch darin, dass mit dem neuen Gesetz erstmals zum Ausdruck kommt, dass eine gleichberechtigte und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne einer 'Erziehungs- und Bildungspartnerschaft' zwischen Schulpersonal, Schülern und Eltern, dass vielfältige Formen der Leistungsmessung und eine schulische Rückmeldekultur zu den Merkmalen der Schulqualität gehören, die auch bei den regelmäßigen externen Evaluationen geprüft werden.

Die Initiative sieht es auch als Wertschätzung der Elternarbeit an Schulen an, dass Eltern zukünftig an Schulentwicklungsprozessen beteiligt werden und in die dazu eingerichteten Gremien berufen werden müssen. Schulentwicklungsplanung werde damit als partizipativer Prozess festgelegt.