6.10.2010, Newsletter 27/2010
Unser Bemühen um eine Verbesserung der Situation der G8-Gymnasiasten und um Ausgleich von Benachteiligungen ist sicherlich vielen unserer Newsletterabonnenten noch in Erinnerung.
U.a. hatten wir im Oktober 2008 auf der Grundlage des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes das Bildungsministerium gebeten, uns aus dem Ende des Schuljahres 2007/2008 angestellten Notenvergleich zwischen dem G 8- und dem G 9-Jahrgang an Gymnasien im Saarland (Doppelabiturjahrgang) die Auswertung bezogen auf die jeweiligen Gymnasien (hier die Gesamtdurchschnittsnote jeweils G 8- und G 9-Jahrgang) und bezogen auf die Fächer (hier die Landesdurchschnittsnote je Fach jeweils für G 8- und G 9-Jahrgang) zukommen zu lassen. Dies hat Ministerin Kramp-Karrenbauer verweigert, obwohl auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Auffassung war, dass wir einen Anspruch auf die Informationen hätten. Daraufhin haben wir auf Herausgabe geklagt. Es war ein Jahr nach unserem Antrag, ein Viertel Jahr nach unserer Klage - aber während des Gerichtsverfahrens -, zwei Monate nach Abschluss des Abiturs und zwei Wochen nach der Landtagswahl, als wir im September 2009 die gewünschten Informationen erhielten, allerdings ohne Nennung der Namen der Gymnasien. Minister Kessler hat uns schließlich im März 2010 die kompletten Informationen zur Verfügung gestellt.
Die Schul- und Fächervergleiche zeigten zum Teil erhebliche Unterschiede, auf die die beschwichtigende Pressemitteilung des Ministeriums vom Herbst 2008 nicht eingegangen war. So erreichten am Ludwigsgymnasium Saarbrücken Schüler des G 8-Jahrgangs im Mittel nur 2,97 und die des G 9 2,52 - fast eine halbe Note Unterschied. Auch war die Spanne zwischen Schulen sehr groß, von 2,28 des G 9-Jahrgangs am Johanneum Homburg bis 3,04 des G 8-Jahrgangs am Hochwald-Gymnasium Wadern. In fast allen Fächern schnitten die G8-Schüler schlechter ab. Besonders deutlich wurde dies in den MINT-Fächern Mathemtik (G 8: 3,02 zu G 9: 2,85), Chemie (2,94 zu 2,72), Physik (2,99 zu 2,8) und Technik (2,36 zu 2,15). Die Unterschiede lagen bei einer Fünftelnote. Auch Wirtschaftslehre zeigte einen deutlichen Nachteil der G 8-Schüler auf (2,74 zu 2,41). Ein um 0,2 Punkte schlechteres Abi macht schon den Unterschied aus, ob der Abiturient einen NC-Studienplatz erhält oder nicht. Die schlechteren Noten in den MINT-Fächern und Wirtschaft benachteiligten die G 8-Bewerber um einen guten Ausbildungsplatz in technischen oder kaufmännischen Berufen.
Die Sache ist nun beim Verwaltungsgericht beigelegt worden. Wir waren auf dem richtigen Weg. Die restriktive Linie des Ministeriums
aus dem Jahren 2008/2009 war nicht akzeptabel (es hielt sie nicht mehr aufrecht). Doch dies auch nachträglich noch - nach zwei Jahren - durch Gerichtsbeschluss feststellen zu lassen, hätte doch zu hohe formaljuristische Hürden überwinden müssen. Hier finden Sie zum Download den Bericht der Saarbrücker Zeitung von heute (6.10.2010) über die gestrige mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht.
Wir sehen uns bestärkt in unserem Tun: "Initiative ergreifen - Probleme öffentlich machen - Bildungspolitik konstruktiv kritisch begleiten - Und vor allem: Uns einsetzen für gelingende Schulen".