Willkommen / Newsletter / Medienmitteilungen / Archiv
Newsletter / Medienmitteilungen / Archiv

Bildungsforum zum Saarländischen Schulpreis befasst sich mit der sozialen Funktion der Schule - Mittwoch 11.3.2009, 18:45 Uhr, Sulzbach

Das nächste Bildungsforum zum Saarländischen Schulpreis hat die soziale Funktion der Schule zum Thema. Referent ist Prof. Dr. Helmut Willems von der Universität Luxemburg. Er antwortet auf die Frage "Welchen Beitrag muss die Schule zum Zusammenhalt der Gesellschaft leisten?". Mittwoch 11. März 2009, 18:45 Uhr (Sulzbach, Caféteria Erw. Realschule, Parkstraße 10). Hier finden Sie den Flyer zur Veranstaltung zum Verteilen.

Ein zentraler Auftrag der Schule ist neben dem Erreichen von definierten Bildungsstandards und formalen Schulabschlüssen die Vorbereitung und Hinführung auf spätere berufliche Funktionen in der Gesellschaft. Schule muss auch auf das Erwachsenenleben und eine erfolgreiche gesellschaftliche Teilhabe sowie soziale Positionierung vorbereiten. Daneben wird die Schule heute immer mehr zu einer Erziehungs- und Betreuungseinrichtung. Dort wo Familien die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder nicht (mehr) leisten, kommt anderen Institutionen und hier insbesondere der Schule Verantwortung zu. Zu ihren Aufgaben gehört daher auch die Vermittlung von Werten, Normen und Legitimationsmustern sowie die Ausbildung sozialer Kompetenzen. Inwiefern verändert dies Schule und muss sie verändern? Der Bildungsort Schule herausgefordert, seine gesellschaftliche Funktion erweitert? Diesen Fragen geht Prof. Helmut Willems in seinem Vortrag und der anschließenden Diskussion nach.

Helmut Willems ist ordentlicher Professor für Soziologie und seit vielen Jahren in der Lehrerausbildung tätig. Er ist zudem Vize-Direktor der Forschungsabteilung INSIDE (Interdisciplinary Research on Social and Individual Development) der Universität Luxemburg. Seine Forschungsschwerpunkte sind Bildungssoziologie, Soziologie der Kindheit und Jugend, politische Soziologie und politische Bildung, Schule, Schulkultur und Gewalt.
Kontaktdaten des Referenten: Telefon 00352 466644-9379; Sekretariat -6479, privat 0651 309-441, Handy 0170 1834433, helmut.willems@uni.lu

Mit der eigenen Vortragsreihe "Bildungsforum zum Saarländischen Schulpreis" schaffen wir Gelegenheiten, jenseits von ideologischen Grabenkämpfen eine pragmatische und zugleich phantasievolle Debatte über Erziehung und Bildung zu führen. Zusammen mit der Stiftung Demokratie Saarland und in Kooperation mit der Landesschülervertretung. Diesmal auch unter Mitwirkung der Grundschule I Sulzbach – Mellinschule, der Erweiterten Realschule Am Vopeliuspark und des Theodor-Heuss-Gymnasiums, die das Forum auch mit kulturellen Beiträgen bereichern.

 

Bildungssystem für gemeinsamen Unterricht von Kindern ohne und mit Behinderung weiterentwickeln!

Die Landeselterninitiative für Bildung hat sich für eine grundsätzliche gemeinsame Erziehung und Bildung von Kindern mit und ohne Behinderung in den Regelschulen ausgesprochen. Wir wollen Schulen, in denen Kinder lernen, mit Unterschieden zu leben, in denen Kinder so angenommen werden, wie sie sind, ohne beschämt oder für ihr Anderssein bestraft zu werden; deshalb brauchen wir ein Wahlrecht auf inklusive Bildung. Wir plädieren für eine vorurteilsfreie Diskussion und begrüßen die Absicht der Kultusministerkonferenz, die Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung nach der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu überarbeiten.

Die neuen Empfehlungen sollen nach unserer Auffassung den Weg bahnen in ein inklusionsfähiges Bildungssystem, das den Anforderungen sowohl der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) als auch der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) gerecht wird. Ziel ist es, das allgemeine Bildungssystem für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderen Bedürfnissen beim Lernen zu öffnen und ihnen damit gleichberechtigte Teilhabe an Bildung und am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Spezielle Bedürfnisse beim Lernen oder beim Zugang zu Bildung sind kein Anlass, Kinder und Jugendliche aus dem allgemeinen Bildungssystem zu verweisen. Vielmehr muss in Umfang und Qualität bedarfsgerechte Förderung, Unterstützung und Assistenz zum Kind gebracht werden und muss sonderpädagogische Kompetenz an den Regelschulen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus brauchen Schulen auch schon aus anderen Gründen eine effiziente sozialpädagogische und (schul)psychologische Beratung, die als Unterstützung des Lernens aufgebaut ist. Lehrkräfte müssten Fortbildung, Begleitung und Unterstützung zur Umsetzung des inklusiven Bildungsanspruchs erfahren.

In seiner Analyse des deutschen Bildungssystems im Jahr 2007 hatte der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Vernor Munoz, darauf hingewiesen, dass es Kinder mit Behinderung und Kinder aus Migranten- oder sozial schwachen Familien ausgrenze. Zudem hatte Munoz kritisiert, dass es kein wirksames Schulwahlrecht für Eltern von behinderten Kindern gebe. Es gelte in Deutschland der Grundsatz, dass sich die Kinder dem Bildungssystem anpassen müssten, statt umgekehrt. Das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Ratifizierungsgesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Bundesgesetzblatt vom 31.12.2008, S. 1419) legt den Bildungsministerien die Pflicht auf, Bedingungen für die Einbeziehung behinderter Kinder an den Regelschulen zu schaffen. Denn die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen fordert die Vertragspartner unmissverständlich auf, für „inclusive education“ Sorge zu tragen. Das bedeutet nach Auffassung der Landeselterninitiative: alle Kinder müssen in allgemeinen Schulen in heterogenen Lerngruppen der Vielfalt der Begabung entsprechend unterrichtet werden, die nötige individuelle Unterstützung muss zum Kind gebracht werden.

Die Landeselterninitiative hat auf eine wissenschaftliche Untersuchung von Prof. Hans Wocken hingewiesen (Demmer-Dieckmann, Textor (Hrsg.): Integrationsforschung und Bildungspolitik im Dialog, 2007), dass lernbehinderte Schüler in der Regelschule im Schnitt 1 bis 1 1/2 Jahre Lernfortschritt gegenüber lernbehinderten Kindern in der Sonderschule hätten. Mit diesem Wissen sei eine Fortführung der Förderschulen zu überdenken.
Nach Berechnungen der Landeselterninitiative für Bildung ist die Wahrscheinlichkeit für ein ausländisches Kind, eine Förderschule L (für Lernbehinderte) zu besuchen, im Saarland fast dreimal so groß wie die eines deutschen Kindes (1,6 % deutsche zu 4,0 % ausl. Schulkinder).