9.2.2010, Newsletter 6/2010
Da können sie jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wie sie wollen: es ist erbärmlich für die Politik, wenn ihr die Hüter der Verfassung ins Klassenbuch schreiben müssen, dass zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz gehört, die laufenden Ausgaben für die Bildung der Kinder zu berücksichtigen. Wir sehen in der Entscheidung eine Bestätigung von höchster Stelle, dass in der untersten Einkommensgruppe der Bevölkerung Bildungsarmut herrscht und die Politik auf die Mahnungen von unten in der Gesellschaft nicht gehört hat.
Das Gericht hat in seiner Begründung festgestellt: "Der Gesetzgeber hat jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes, der sich im Unterschied zum Bedarf eines Erwachsenen an kindlichen Entwicklungsphasen und einer kindgerechten Persönlichkeitsentfaltung auszurichten hat, unterlassen. Sein vorgenommener Abschlag von 40 % gegenüber der Regelleistung für einen Alleinstehenden beruht auf einer freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung. Insbesondere blieben die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt, die zum existentiellen Bedarf eines Kindes gehören. Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen. Auch fehlt eine differenzierte Untersuchung des Bedarfs von kleineren und größeren Kindern." Auch bei den Korrekturen in den Jahren nach 2005 sei dieser Mangel nicht geheilt worden.
Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 finden Sie hier zum Download. Aufschlussreich die Worte der Richter ab Seite 5, Ziffer 6.