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Wirtschaftsinstitut bestätigt Notwendigkeit von Investitionen in die Potenziale junger Menschen

Die Landeselterninitiative für Bildung hat auf eine diese Woche (30.3.2009) erschienene Studie des Deutschen Instituts für Weltwirtschaft (DIW) hingewiesen. Das Institut bescheinigt dem Konjunkturpaket II "erhebliche Schwächen". Es seien (u.a.) "weder Investitionen in die qualitative Verbesserung von Ausbildungsstätten, Bildungseinrichtungen noch der Lehre an sich geplant". Das Programm beschränke in seinem Teil Bildung "die geplanten zusätzlichen Investitionen überwiegend auf eine Verbesserung der Gebäudeinfrastruktur in Form von energetischer Gebäudesanierung". Grundsätzlich bestehe "daher die Gefahr, dass anstelle von Investitionen in die Erhöhung des langfristigen Wachstumspotentials lediglich die Budgets der Gebietskörperschaften saniert werden". "Eine solche nicht sachgerechte Mittelverwendung würde weder konjunkturelle noch langfristige Wachstumseffekte generieren."

Die Studie im Internet: http://www.insm.de/Downloads/PDF_-_Dateien/Report_Richtig_Investieren_v4.0.pdf

Wir sehen uns durch die Studie wieder einmal bestätigt in unserer Forderung, dass die Politik sich lösen müsse von ideologioschen Debatten über Schulstruktur und alles getan werden müsse, Personal, Zeit und pädagogische Konzepte für individuelle Förderung aufzubauen, vor allem an den weiterführenden Schulen. Denn wenn die nachfolgenden Generationen in die Lage versetzt werden sollen, den angehäuften Schuldenberg ihrer Vorfahren auch zu tilgen, und die Gesellschaft sich weiterentwickeln soll, dann müssen alle Kräfte mobilisiert werden, um junge Menschen zum Schulabschluss und zur Berufsausbildung zu befähigen sowie zu mehr höheren Abschlüssen und Studienbefähigungen zu gelangen.


G 8: Bildungsministerin Kramp-Karrenbauer hält Fakten zurück

Die Landeselterninitiative für Bildung hat wieder mal Anlass anzunehmen, dass Bildungsministerin Kramp-Karrenbauer den Anspruch der Eltern nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SFIG) nicht respektiert und den Vorschriften des Gesetzes nicht nachkommt (warum auch immer). Wir Eltern sehen unser Recht auf Informationszugang als verletzt an.

Mit E-Mail vom 17. Februar 2009 haben wir den Antrag gestellt, uns das Gutachten des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in allen Teilen zukommen zu lassen. Mit der Antwort des Bildungsministeriums vom 6. März 2009 wurde uns der in der Pressekonferenz am 2. März vorgestellte Teil des Gutachtens übersandt. Nicht dabei ist jedoch der (zweite) Teil, der die fachspezifischen Einzelgutachten der Fachdidaktiker zu den Fächern Mathematik, Deutsch, Erste Fremdsprache (Englisch, Französisch), Biologie, Chemie und Physik (vom IQB ausgewählte Fächer) enthält. Das Informationsfreiheitsgesetz bestimmt ausdrücklich, dass Gutachten nicht zu den Unterlagen der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung gehören, für die der Informationszugang abgelehnt werden soll. Deshalb müssen wir unseren Antrag hinsichtlich der Fachgutachten von Didaktikern als abgelehnt betrachten. Die Ablehnung hat das Ministerium aber nicht begründet, sondern nur mitgeteilt, dass die Einzelgutachten mit den Lehrplankommissionen besprochen werden sollen.
Die Landeselterninitiative für Bildung hat zur Wahrung ihres Rechts den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschaltet.

Darüber hinaus kritisieren wir, dass die Ministerin dem Berliner Institut nicht die Ergebnisse aus Schulleistungsuntersuchungen (Vergleichsarbeiten der untersuchten Jahrgänge) zur Verfügung gestellt hat. Auch ist der Notenvergleich G 8/G 9 zum Ende des letzten Schuljahres vor dem Abitur vom Juni 2008 nicht in das Gutachten einbezogen worden.

Bei der Arbeit im Auftrag des Bildungsministeriums hat keine vergleichende Befragung der Schüler stattgefunden, wie das G 8 auf ihre Leistungen und sonstige persönliche Situation wirkt. Nur in der Lehrerbefragung wurde mit einzelnen Fragen erhoben, wie die Lehrer die Schülerbelastung einschätzen.

Der Frage, ob mit dem G 8 ein erhöhter Nachhilfebedarf einhergeht - professionell oder durch Familie und Freunde - (und das G 8 somit die soziale Selektivität der Schulbildung erhöht) wurde im Gutachten auch nicht nachgegangen.

Nicht explizit als Untersuchungspunkte wurden Aspekte der G 8-Einführung aufgenommen wie z.B. Mittagsbetreuung und -verpflegung, Anpassung des Verkehrssystems oder Auswirkungen auf die Teilnahme an Arbeitsgruppen, Auslandsaufenthalten usw., da hier "keine spezifische Kompetenz des Auftragnehmers IQB liegt", wie das Institut selbst sagt.

Das Institut hat auch nicht die Ergebnisse der Befragung der Landeselternvertretung Gymnasien bei G 8- und G 9-Schülern Mitte des Jahres 2008 einbezogen, bei der über 1 700 Schülerinnen und Schüler geantwortet haben.

Immer noch wartet die Landeselterninitiative für Bildung auf die Ergebnisse aus dem Notenvergleich G8/G9 am Ende des Schuljahres 2007/2008. Mitte Oktober 2008 haben wir für jedes Gymnasium die Gesamtdurchschnittsnote für den G 8- und G 9-Jahrgang und für die einzelnen Fächer die Landesdurchschnittsnote des G 8- und G 9-Jahrgangs erbeten. Obwohl der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Roland Lorenz, uns unterstützt und die Ministerin aufgefordert hat, uns die gewünschten Informationen zukommen zu lassen. Inzwischen haben wir Widerspruch eingelegt und Klage beim Verwaltungsgericht angekündigt, wenn die Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden.

Die Bildungsministerin hat angekündigt, bis Ostern einen Lehrplanbeirat einzurichten, in dem unter anderem Schulleiter, Eltern sowie saarländische und externe Experten vertreten sind. Nach Ostern sollen die Lehrplankommissionen für Mathematik, Deutsch, Erste Fremdsprache (Englisch, Französisch), Biologie, Chemie und Physik einberufen werden. Ihnen, denen Eltern nicht angehören, und nicht dem Lehrplanbeirat will das Ministerium die fachspezifischen Einzelgutachten der Fachdidaktiker zur Verfügung stellen.