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Landeselterninitiative für Bildung fordert Beteiligung vor Entscheidung über Schulschließungen

09.12.2014, Medienmitteilung
11.12.2014, Newsletter 23/2014

Nachdem die Eltern der Gemeinschaftsschulen Primstal, Friedrichsthal und Großrosseln aus der Saarbrücker Zeitung erfahren haben, dass ihre Schulen geschlossen werden, hat die Landeselterninitiative für Bildung erneut die Landkreise öffentlich und mit einer E-Mail aufgefordert, eine breite Einbeziehung der Schüler, Eltern und Lehrer vor Ort zu gewährleisten, bevor Entscheidungen getroffen werden. Dann kann auch Verständnis und Akzeptanz für Notwendigkeiten und örtliche Verlagerungen entstehen, haben wir gegenüber den Medien betont. Statt nur über getroffene Entscheidungen zu informieren, fordern wir einen "Runden Tisch" Schulentwicklung in jedem Landkreis, an dem der Kreis, die betroffenen Gemeinden, Lehrer und Eltern bzw. Schüler tangierter Schulen, das Bildungsministerium, aber auch Außenstehende, wie z.B. Kooperationspartner der Schulen, sowie Träger des ÖPNV gemeinsam das zukünftige Bildungsangebot erarbeiten sollten, das dann in den Schulentwicklungsplan mündet. Nach einer Antwort der Landesregierung auf eine Landtagsanfrage Mitte des Jahres (Drucksache 13/930) erreichen entsprechend einer Prognose der Entwicklung der Schülerzahlen in den nächsten drei Jahren über die in den Medien bereits genannten Gemeinschaftsschulen in Primstal, Friedrichsthal, Großrosseln, Bous und Mandelbachtal hinaus wahrscheinlich weitere zehn Gemeinschaftsschulen nicht die geforderte Mindestschülerzahl: Saarlouis I, St. Ingbert I, Wellesweiler, Elversberg, Kleinblittersdorf, Ottweiler, Saarwellingen, Homburg II, Beckingen und Eppelborn. Hinsichtlich ihrer Entwicklung muss frühzeitig Transparenz und Beteiligung gewährleistet werden. Wir erwarten von den Landrätinnen, den Landräten und dem Direktor des Regionalverbandes die Bereitschaft, die Eltern als Teil der Schulgemeinschaft auch tatsächlich ernst zu nehmen und mitwirken zu lassen.

Nach dem Schulordnungsgesetz und einer entsprechenden Verordnung mussten die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken als Schulträger bis Mai 2013 dem Ministerium Schulentwicklungspläne für 2013 bis 2016 vorlegen. Die Pläne enthielten keine Information darüber, dass die oben genannten Schulen in dem Zeitraum geschlossen würden (siehe Auswertung unten). Bis Ende Mai 2016 müssen sie für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren fortgeschrieben sein. Die Pläne sollen u.a. den mittelfristigen Bedarf an Schulen einschließlich ihrer Standorte und Bezirke enthalten, aber auch „Bildungsbedürfnisse“, die nur kreisübergreifend befriedigt werden können.

Auswertung der Schulentwicklungspläne 2013 bis 2016 der Landkreise bzw. des Regionalverbandes Saarbrücken (vorgelegt beim Ministerium für Bildung und Kultur im Mai 2013)

Landkreis St. Wendel

An der Gemeinschaftsschule Namborn, die seit dem Schuljahr 2011/2012 jährlich nur eine Klasse aufgenommen hat (22, 17, 20 Schüler), soll nach dem Willen des Kreises "ab dem Schuljahr 2014/2015 keine Einschulung mehr durchgeführt werden". Die Schüler des Einschulungsjahrgangs 2012/2013 sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 und die des Einschulungsjahrgangs 2013/2014 ab 2015/2016 einer anderen Schule zugeführt werden. Von dem gerade beginnenden Schuljahr an, schlägt der Landkreis vor, soll die Schule als Außenstelle der Gemeinschaftsschule St. Wendel geführt werden.
Zur Gemeinschaftsschule Nonnweiler-Primstal schlägt der Landkreis dem Ministerium vor, "aufgrund einer positiven Entwicklung der Anmeldezahlen in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014, die zu einer Zweizügigkeit (Anm.: zwei Klassen je Jahrgang) führt, in den nächsten Jahren einer Einschulung zuzustimmen, jedoch unter der Voraussetzung, dass die Anmeldezahlen jeweils eine Zweizügigkeit ergeben. Sollten die Anmeldezahlen jedoch eine Zweizügigkeit nicht ergeben, ist eine weitere Einschulung am Standort Primstal nicht mehr möglich".

Landkreis Neunkirchen

Die Gemeinschaftsschule Wellesweiler soll nach dem Willen des Landkreises "aus wichtigem siedlungsstrukturellem Grund weitergeführt werden, da ein weiterer Zuzug in den Bereich Neunkirchen insbesondere von Immigranten zu erwarten ist".
Die Schule Spiesen-Elversberg "soll aus wichtigem siedlungsstrukturellem Grund weitergeführt werden, da eine schwierige verkehrstechnische Randlage des Kreisgebietes vorliegt".
Die Gemeinschaftsschule Ottweiler "soll aus wichtigem pädagogischem Grund weitergeführt werden, da sie ortsnah die endige Möglichkeit für Schüler des Gymnasiums Ottweiler ist, die Schulform zu wechseln".
Eppelborn soll auch weitergeführt werden, da die Schule "auch von außerhalb der Gemeinde insbesondere aus dem Theeltal als attraktives Angebot angenommen wird. Die Prognosezahlen könnten sich daher noch verbessern", so der Landkreis.

Saarpfalz-Kreis

Trotz dauerhafter Unterschreitung der erforderlichen Schülerzahl soll nach dem Wunsch des Saarpfalz-Kreises der Standort Mandelbachtal "bei intensiver Beobachtung im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde noch weitergeführt werden. Durch ein innovatives pädagogisches Konzept (ggf. auch durch eine vom Bildungsministerium zugelassene geänderte Sprachenfolge), das insbesondere im Nachmittagsbereich deutliche attraktive Akzente setzen soll, soll der neuen Schulleitung im nächsten Schuljahr die Möglichkeit der Standortsicherung eingeräumt werden."
Auch die weiteren Standorte St. Ingbert I (Schmelzerwaldschule) und Homburg II sollen nach dem Wunsch des Kreises weiter beobachtet werden. Zur ersteren (St. Ingbert) wurde das Ministerium gebeten, über eine Änderung der Sprachenfrage nachzudenken, um breitere Schülerschichten anzusprechen. Bei der zweiten (Homburg II) erwartet der Kreis nach dem lang ausstehenden Neubau einer großen Sporthalle eine bessere Nachfrage. Generell sieht der Saarpfalz-Kreis bei der neuen Schulform eine gewisse Zeit als erforderlich an, bis die vollständige Akzeptanz der Schulform gegeben ist. 

Regionalverband Saarbrücken

Eine Fortführung gefährdeter Standorte unter Kostenbeteiligung des Regionalverbandes (was § 9 Absatz 6 Schulordnungsgesetz bestimmt) wird als eher unwahrscheinlich angesehen: „Eine Weiterführung einer Schule bei Unterschreitung der Mindestschülerzahl mit gleichzeitiger Personalkostenerstattungspflicht ist in Anbetracht der sehr angespannten Haushaltslage der Städte und Gemeinden im Regionalverband Saarbrücken sehr fraglich.“ Besondere Gründe für den Erhalt bzw. ein Zusammenlegen von Standorten bzw. Pläne für eine Zusammenlegung sind in im Schulentwicklungsplan des Regionalverbandes nicht enthalten, sondern für Anfang 2014 angekündigt.

Landkreis Saarlouis 

Der Landkreis Saarlouis sieht die "Schullandschaft derzeit in einem fortwährenden Umbruch" und "in den Zahlen der Vergangenheit keine verlässlichen Daten für Vorhersagen künftiger Jahre". Das beruhe insbesondere auf folgenden Änderungen: "Einführung der Gemeinschaftsschule seit dem Schuljahr 2012/2013, Gründung einer Gebundenen Ganztagsschule in Dillingen und verstärkte inklusive Beschulung an Regelschulen, in der Regel Gemeinschaftsschulen. Aufgrund dieser noch fortwährenden Umstrukturierung erscheinen die getroffenen Prognosen wenig belastbar.“ Der Kreis fordert für die neue Schulform und die anstehenden Aufgaben (z.B. Inklusion) mehr Zeit ein, bevor über strukturelle Maßnahmen entschieden werden soll: "Zusammenfassend ist der Landkreis Saarlouis der Auffassung, dass die Entscheidungen nach § 40 SchoG nicht schon zum Schuljahr 2014/2015 getroffen werden sollten. Den Schulen muss aus den oben dargelegten Gründen mehr Zeit eingeräumt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht er sich nicht in der Lage, eine abschließende Einschätzung der Entwicklung der Standorte mit geringerem Schüleraufkommen zu treffen.“

Landkreis Merzig-Wadern

Zur Gemeinschaftsschule Beckingen verweist der Landkreis auf höhere Einschulungszahlen und somit auf Erfüllung des Schulordnungsgesetzes: „So kam es entgegen der Prognoseanmeldezahl des Ministeriums für das Schuljahr 2013/14 nicht zu 45, sondern zu 57 Neuaufnahmen. Nur so kann eine Zweizügigkeit der Schule mittelfristig erhalten bleiben, damit ein geordneter Schulbetrieb im Sinne des § 9 Schulordnungsgesetz gesichert ist.“