12.05.2022, Medienmitteilung
Die Landeselterninitiative für Bildung hat mit Freude auf die Ankündigung der SPD-Landtagsfraktion zur Verankerung der Schulsozialarbeit und sonstigen Fachkräfte im Schulrecht reagiert. Damit werde ein Konstruktionsdefizit der Novelle des Schulmitbestimmungsgesetzes aus dem Jahr 2021, die ansonsten ein Meilenstein für mehr gelebte Demokratie an Schulen war, beseitigt. Denn zentraler und handlungsleitender Grundsatz für die landesweite Neuaufstellung der Schulsozialarbeit an allgemein bildenden Schulen im Jahr 2020, die viel Anerkennung erhalten habe, sei die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bei unterschiedlicher Aufgabenstellung, aber in Verantwortungspartnerschaft gewesen. Die Verträge, die das Bildungsministerium dazu mit den Landkreisen geschlossen habe, hätten die Schulsozialarbeit als Regelleistung und Aufgabe von Schule bestimmt. Ihnen habe wegen Verweigerung des Koalitionspartners die gesetzliche Verankerung im Schulordnungsgesetz überhaupt und bei der Novelle des Schulmitbestimmungsgesetzes gefehlt.
Der neue Gesetzentwurf greife die Forderungen vieler Organisationen im Rahmen der externen Anhörung zur Novelle des Schulmitbestimmungsgesetzes im vergangenen Jahr auf. So hätten wie die Landeselterninitiative für Bildung auch der Landkreistag, der Saarländische Städte- und Gemeindetag, die Arbeitskammer, der Deutscher Kinderschutzbund, die Landesschülervertretung, die Hauptpersonalräte Gemeinschaftsschulen und berufliche Schulen, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie der Landesverband Saarland der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik eine Mitbestimmungsregelung für notwendig erachtet.
Moderne Schulen müssen multiprofessionell arbeiten, um den heutigen Anforderungen an Bildung gerecht zu werden. Der Lern- und Lebensraum Schule muss so ausgestattet werden, dass Schülerinnen und Schüler gute Bildungschancen haben, und ihre ganzheitliche Entwicklung im Vordergrund steht.