13.09.2018, Medienmitteilung und Newsletter 9/2018
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Finanzminister, sehr geehrter Herr Bildungsminister,
die Landeselterninitiative für Bildung hatte im Mai 2017 die Vereinbarungen von CDU und SPD im Koalitionsvertrag zur Medienbildung an Schulen öffentlich gelobt. Sie seien ein „sehr fortschrittliches Konzept für Bildung in der digitalen Welt (vier Seiten im Vertrag!), das Digitalkompetenz als neue Grundkompetenz begreift“. Und: Das Konzept sei "ambitioniert, wenn es das Saarland zum Vorreiter im Bereich der Digitalen Bildung machen wolle".
Inzwischen machen wir uns aber Sorgen um die Realisierung.
Zum einen ist aktuell der Digitalpakt zwischen Bund und Ländern ausgebremst durch politisches Gezerre um das Kooperationsverbot und durch Hinauszögern der entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarung durch das Bundesbildungsministerium. Zum anderen ist im Saarland noch nicht erkennbar, wie die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag angepackt beziehungsweise umgesetzt werden. Erlauben Sie uns deshalb, unter Inanspruchnahme unseres Rechts nach dem Informationsfreiheitsgesetz Fragen zu stellen - auch öffentlich - und um Antwort zu bitten. Anlass ist für uns der kürzliche Beschluss der Landesregierung zum Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020.
a) Welche Maßnahmen sind mit welchen Mitteln in den kommenden zwei Jahren geplant, um das Land zum Vorreiter im Bereich Digitale Bildung zu machen (S. 70 im Koalitionsvertrag)? (Nach unseren Informationen soll etwa unser Nachbarland Rheinland-Pfalz 12 Millionen Euro zusätzlich für Digitalpakt und die Umsetzung der KMK-Strategie in den kommenden Doppelhaushalt einsetzen.)
b) Welche Mittel sind im Doppelhaushalt eingeplant, um die Beratungsstelle bzw. das Beratungsnetzwerk für die Schulen zu personalisieren und auszustatten (S. 72)?
c) Welche zusätzlichen Maßnahmen im Bereich Lehrerfortbildung wurden in die Wege geleitet, um den Verpflichtungen des Landes im Hinblick auf den Digitalpakt nachkommen zu können und die Umsetzung der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ zu gewährleisten?
d) Wie ist der Planungsstand hinsichtlich notwendiger Änderungen des Schulordnungsgesetzes, um der von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft geforderten Rechtssicherheit genüge zu tun (http://www.gew-saarland.de/index.php/arbeitsplatz/schule/617-digitalisierung-benoetigt)?
Und schließlich nur an die Staatskanzlei:
e) Welche Ergebnisse liegen aus der AG Digitale Bildung des Digitalisierungsforums vor und wie sieht die weitere Arbeit der AG und des Forums aus?
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Strube
Sprecher der Landeselterninitiative für Bildung e.V.
Hinweis für Besucher unserer Seiten: Den Koalitionsvertrag können Sie auf unserer Internetseite ansehen oder herunterladen. http://www.eltern-fuer-bildung.de/fileadmin/downloads/pdf/Verschiedenes/Koal.vertrag_2017-2022.pdf