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Notenvergleich G 8/G 9 - Landeselterninitiative wendet sich an Verwaltungsgericht, um Herausgabe zu erreichen - Unterstützung vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen die Ablehnung der Bildungsministerin

Die Landeselterninitiative für Bildung hat am 28. Mai 2009 beim Verwaltungsgericht des Saarlandes einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Ziel ist die Verpflichtung der Landesregierung durch das Gericht, uns aus dem Ende des Schuljahres 2007/2008 angestellten Notenvergleich zwischen dem G 8- und dem G 9-Jahrgang an Gymnasien im Saarland (Doppelabiturjahrgang) die Auswertung bezogen auf die jeweiligen Gymnasien (hier die Gesamtdurchschnittsnote jeweils G 8- und G 9-Jahrgang) und bezogen auf die Fächer (hier die Landesdurchschnittsnote je Fach jeweils für G 8- und G 9-Jahrgang) zur Verfügung zu stellen.

Telefonisch haben wir heute - am 2. Juni 2009 - gegen 13:15 Uhr die Mitteilung erhalten, dass der Antrag zurückgewiesen sei und uns per Post zuginge. Wir werden über die Gründe informieren.

Bereits am 13. Oktober 2008 haben wir auf der Grundlage des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes Bildungsministerin Kramp-Karrenbauer gebeten, die Ergebnisse zur Verfügung zu stellen. Am 3. Dezember 2008 ging die Ablehnung ein, mit der Begründung des Ministeriums, dass es Zahlen im Einzelnen nicht weitergeben könne, da dies Rückschlüsse auf Einzelkurse, Lehrer und Schüler zuließe und damit das Datenschutzgesetz verletzt würde.

Wir waren der Auffassung, dass Datenschutzinteressen bei Durchschnittsnoten eines Jahrgangs nicht verletzt würden. Deshalb haben wir den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Roland Lorenz, eingeschaltet. Herr Lorenz hat am 20. Januar 2009 dem Ministerium geschrieben, die begehrten Informationen seien lediglich und unzweifelhaft statistische Ergebnisse der Auswertung von Zeugnissen. Und weiter: "Der Notenvergleich G8/G9 wurde erstellt, um durch eine Detailbetrachtung eventuelle Schwachstellen aufzudecken und gezielt Unterstützung anzubieten. Die Daten wurden somit aus verwaltungstechnischen Gründen erhoben, um von Seiten des Bildungsministeriums steuernd eingreifen und auf Befürchtungen betroffener Schüler und Eltern reagieren zu können. Ich bitte daher, dem Antragsteller die gewünschten Informationen zukommen zu lassen und mich entsprechend zu informieren."

Bis heute hat das Ministerium die Informationen nicht herausgegeben. Es hat sie im übrigen auch nicht dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (Berlin) für das Gutachten zu den Erfahrungen mit dem G 8 im Saarland zur Verfügung gestellt.

Die Landeselterninitiative für Bildung ist an den Unterlagen aus verschiedenen Gründen interessiert:

a) Die Schüler des Doppelabiturjahrganges G 8/G 9 gaben bei der Anfang Dezember 2008 vorgestellten Befragung der LEV Gymnasien folgende Durchschnittsnoten an: G 8 - 2,64 (740 Schüler des G 8); G 9 - 2,47 (941 Schüler des G 9). Das ist ein Fünftel Note im 6er-System und genau der Unterschied zwischen Abitur mit 2 oder 3. Die Angaben des Ministeriums zum Notenvergleich in einer Pressemitteilung vom Oktober 2008 lauteten, die Differenz läge bei einem Neuntel im 15er-System.

b) Uns interessiert, an welchen Gymnasien der Unterschied groß ist, denn wir wollen sehen, ob dort tatsächlich Fördermaßnahmen ergriffen wurden.
 
c) Uns interessiert, wie denn der Notenunterschied in den sog. Kernfächern aussieht. Z.B. in Mathematik und Naturwissenschaften sowie Deutsch und Fremdsprache. Die Befragung der LEV Gymnasien hat ja einen hohen Nachhilfebedarf der G 8-Schüler ergeben, und dort in Mathe, Englisch und Chemie.

d) Wir wollen die Ergebnisse kennen, um das G 8-Gutachten und die Gutachten der Fachdidaktiker besser beurteilen zu können.

Es besteht die Gefahr, dass der Doppelabiturjahrgang G 8/G 9 das Abitur abschließt, ohne dass vorher die Möglichkeit eingeräumt wurde, feststellen zu können, ob und inwieweit sich die höhere Belastung des G 8-Jahrganges allgemein in den Noten niederschlägt und ob und inwieweit vor Abschluss der Abiturs hinreichend von Seiten des Ministeriums allgemein und speziell darauf reagiert werden müsste. Wir wollen Aufschluss über Abiturchancen des ersten G 8-Jahrganges und eventuelle Benachteiligungen sowie erforderliche Konsequenzen. Nach Abschluss des Abiturs hätte die Information über den Notenvergleich nicht mehr den Wert, dass sie als Grundlage für Forderungen an das politisch verantwortliche Ministerium dienen könnte.
Die schriftlichen Abiturprüfungen wurden in der Zeit vom 22.4. bis 6.5.2009 absolviert. Nachtermine waren für 26. bis 28.5.2009 angesetzt. Die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung ist für 8. bis 10.6.2009 vorgesehen. Die mündlichen Abiturprüfungen finden in der Zeit vom 15. bis 24.6.2009 statt.

Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt, so die Begründung, "einen allgemeinen Anspruch auf Informationszugang" und kommt somit dem "Wunsch der Menschen nach mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns" nach. Und weiter die Begründung: Der Anspruch auf Informationszugang "ist geeignet, die aktive und kritische Beteiligung an der Entwicklung unseres Gemeinwesens zu fördern ... Mit dieser Entwicklung geht ein gewandeltes Staats- und Verwaltungsverständnis einher, nach dem der Staat dem Mensch nicht mehr ausschließlich autoritär, sondern zunehmend konsensorientiert gegenübertritt".