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Ausweitung des Ethikunterrichts - Ausbau des Angebots an echten Ganztagsschulen - StudienStiftungSaar fördert „Studienpioniere“

15.03.2015, Newsletter 4/2015

Landeselterninitiative für Bildung begrüßt Ausweitung des Ethikunterrichts

Im Saarland wird derzeit das Fach allgemeine Ethik als Ersatzunterricht für den konfessionellen Religionsunterricht grundsätzlich erst ab Klassenstufe 9 erteilt. Da in den letzten Jahren das Interesse der Schulen am Fach Ethik deutlich gestiegen ist, soll künftig im Rahmen vorhandener schulischer Ressourcen bereits ab Klassenstufe 5 die Möglichkeit eröffnet werden, das Fach allgemeine Ethik als Ersatzunterricht zu unterrichten. Dazu hat Bildungsminister Ulrich Commerçon einen Gesetzentwurf zur Änderung von § 15 des Schulordnungsgesetzes in die externe Anhörung gegeben.

Dort heißt es heute in Absatz 1: „Beträgt in einer Klassenstufe einer öffentlichen Schule die Zahl einer religiösen Minderheit mindestens 5, so soll für diese Religionsunterricht eingerichtet werden. Unter den gleichen Voraussetzungen soll für Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 9, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, Unterricht in allgemeiner Ethik erteilt werden. Die Teilnahme an diesem Unterricht ist Pflicht.“ Zukünftig soll die Bestimmung mit ihrem geänderten Satz 2 wie folgt lauten: „Beträgt in einer Klassenstufe einer öffentlichen Schule die Zahl einer religiösen Minderheit mindestens 5, so soll für diese Religionsunterricht eingerichtet werden. Unter den gleichen Voraussetzungen wird nach Maßgabe der jeweiligen Schulordnung für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, ab Klassenstufe 5 Unterricht in allgemeiner Ethik erteilt. Die Teilnahme an diesem Unterricht ist Pflicht.“

Die Landeselterninitiative für Bildung hält grundsätzlich einen möglichst früh einsetzenden weltanschaulichen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler für sinnvoll. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Bildungsministers, allen weiterführenden Schulen die Möglichkeit zu eröffnen, schrittweise Ethikunterricht ab den Eingangsklassen anzubieten. Dies fördert das Nachdenken über gemeinsame Werte und den respektvollen Umgang miteinander sowie den Dialog von Schülern unterschiedlicher Herkunft und Religionen. Wenn dabei u.a. Fragen wie "Ist es gut, wie wir leben?" oder "Wie können wir besser zusammenleben?“, behandelt werden, trägt dies zur Persönlichkeitsentwicklung für Mitwirkung und demokratisches Engagement, für Eigeninitiative und Gemeinsinn bei.

Landeselterninitiative begrüßt Anstrengungen zum Ausbau des Angebots an echten Ganztagsschulen

Bereits im letzten Newsletter hatten wir mitgeteilt, dass wir Überlegungen des Bildungsministeriums begrüßen, eine aktivere Rolle zur Weiterentwicklung des Angebots an echten Ganztagsschulen einzunehmen. Wenn vom Ministerium die Initiative ausgehe, haben wir gesagt, müsse sich dem aber ein breiter Informations- und Meinungsbildungsprozess vor Ort anschließen und die Mitbestimmung von Schülern, Lehrern und Eltern eingeholt werden.
Nun hat das Ministerium die Änderung der sog. Ganztagsschulverordnung in die externe Anhörung gegeben. Darin soll es zukünftig heißen: „Vorschläge zur Errichtung einer Gebundenen Ganztagsschule können aus der Schule, von der Schulaufsichtsbehörde oder dem Schulträger an die Schulkonferenz herangetragen werden. Die Schulkonferenz berät und beschließt über den Vorschlag unter Einbeziehung eines zuvor von der Gesamtkonferenz abzugebenden Votums. Die Schule übermittelt der Schulaufsichtsbehörde und dem Schulträger eine Abschrift des Beschlusses der Schulkonferenz und stellt gegebenenfalls einen Antrag auf Errichtung einer Gebundenen Ganztagsschule beim Schulträger.“ Durch die Änderung werde, heißt es in der Begründung, die Ganztagsschulverordnung um eine Formulierung ergänzt, „die die Möglichkeit eines zusätzlichen Vorschlagsrechts von Land und Schulträgern an die Schulkonferenz beinhaltet, die dann – unter Einbeziehung des Votums der Gesamtkonferenz – über den Vorschlag berät und beschließt. Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens zur Errichtung einer Gebundenen Ganztagsschule wird die Rolle der Schulkonferenz dahingehend gestärkt, dass sich die Schulkonferenz (Schulleiter/in, gewählte Vertreter des Lehrerkollegiums, der Elternschaft und der Schülerschaft) auf Vorschlag des Schulträgers oder des Ministeriums für Bildung und Kultur sowie nach einem entsprechenden Vorschlag aus der Schulgemeinschaft mit dem Thema der Errichtung einer Gebundenen Ganztagsschule befasst und den erforderlichen Beschluss herbeiführt. Die diesbezügliche Beschlussfassung und Antragstellung beim Schulträger erfolgt künftig unter Einbeziehung des Votums der Gesamtkonferenz.“

Da echte Ganztagsschulen besonders große Möglichkeiten beim sozialen und kognitiven Lernen bieten, haben wir eine Postkartenaktion vorbereitet, mit der wir einen Beitrag zur Information leisten wollen. Die Postkarte stellt die Vorteile einer gut gemachten echten Ganztagsschule heraus. Sie kann bei uns von den Schulgemeinschaften angefordert werden. Näheres auf unserer Internetseite www.eltern-fuer-bildung.de

StudienStiftungSaar fördert „Studienpioniere“

Mit dem Projekt „Förderung von Studienpionieren“ im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) geht die StudienStiftungSaar neue, zukunftsweisende Wege. Die Stiftung sucht junge Talente, auch solche, die bislang unentdeckt geblieben sind. Sie kommen insbesondere aus nichtakademischen Familien (mit oder ohne Migrationshintergrund) und sind somit „Studienpioniere“. Das Projekt startet in weiterführenden Schulen im Saarland. Dort werden Schülerinnen und Schüler u.a. über die Möglichkeiten einer Studienaufnahme im Saarland informiert und auf Wunsch individuell beraten. Die Besten von ihnen erhalten ein Junior-Stipendium: Sie werden entsprechend ihrer Fähigkeiten individuell und gezielt gefördert, motiviert und unterstützt, insbesondere auf ihrem Weg zur Aufnahme eines Studiums im Saarland, beim Studienbeginn und später auch beim Berufseinstieg im Saarland.
Mit einem Junior-Stipendium in der Tasche erhalten sie die Möglichkeit zur Teilnahme an einem umfangreichen und vielfältigen Angebot an Maßnahmen und Aktivitäten („ideelle Förderung“) und - bei der Studienaufnahme an einer Hochschule im Saarland - zusätzlich auch eine finanzielle Förderung, im ersten Studienjahr pro Monat mindestens 150 Euro. Start ist am 5. Mai 2015. Näheres enthält das Dokument zum Download hier.