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Eltern: Schüler-Lehrer-Relation an Gemeinschaftsschulen ist wichtig, ebenso aber eine rechtliche Fixierung individueller Förderung wie in Hamburg

15.12.2010, Medienmitteilung

Für die Landeselterninitiative für Bildung, die ebenso wie die Vorsitzenden von GEW, GGG und GLEV sowie die Arbeitskammer an dem kürzlich vorgestellten Papier zur Gemeinschaftsschule (SZ vom 14.12.2010) mitgewirkt hat, darf es für eine Einigung zwischen Regierung und Opposition nicht alleinentscheidend auf einen niedrigeren Klassenteiler ankommen. Der sei wichtig und sollte gesetzlich festgelegt werden. Doch ebenso wichtig sei, dass an den Gemeinschaftsschulen individuelle Förderung ernst genommen wird und praktiziert werde, etwa durch unterschiedliche Aufgabenstellungen und zusätzliche Lernbegleitung bei einzelnen Schülern. Dies bedeute, dass Konzepte für individuelle Förderung und Herausforderung verbindlich vorgeschrieben werden müssten, etwa im Schulordnungsgesetz oder einer Verordnung, einschließlich entsprechender Fortbildung und berufsbegleitender Unterstützung für Lehrer, und dass das Sitzenbleiben bis Klasse 9 abgeschafft werde. Je nach Anteil der Schüler aus benachteiligenden Lebensumständen müsse mehr Lehrerzeit zur Verfügung gestellt werden. Verbindlich müssten in der Gemeinschaftsschule Sozialpädagogen mitwirken, als "Unterstützer des Lernens und der Schulentwicklung".

Die Eltern fordern Regierung und Opposition auch dazu auf, Schul- und Qualitätsentwicklung sowie Verbesserung der Rahmenbedingungen bei den Gymnasien zum Gegenstand ihrer Gespräche zu machen.

Zur Verbindlichkeit individueller Förderung im Hamburgischen Schulgesetz:
§ 3 (1): "Eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen."
§ 45 (4): "Die nähere Ausgestaltung der Versetzung, der Wiederholung, des Aufrückens, der individuellen Förderung sowie der Einstufung und der Umstufung erfolgt durch Rechtsverordnung."