17.2.2011, Medienmitteilung
Wenn die neue Schule die soziale Auslese abbauen oder gar beseitigen soll, muss nach Auffassung der Landeselterninitiative für Bildung in erster Linie ihre pädagogische Qualität und ihr Konzept festgeklopft werden, in zweiter Linie, wie viel Lehrerzeit und Zeit von Sozialpädagogen ihr zur Verfügung gestellt wird und drittens, wie das Personal auf die neue Aufgabe tatsächlich vorbereitet wird. Deshalb dürfe mit der Verfassungsänderung nicht der zweite vor dem ersten Schritt getan werden.
Statt demografische Rendite aus den Schulen abzuziehen, müsste ihnen die durch den Schülerrückgang zu gewinnende Lehrerzeit belassen werden, wenn individuelle Förderung ernst genommen wird und praktiziert werden können soll, etwa durch unterschiedliche Aufgabenstellungen und zusätzliche Lernbegleitung bei einzelnen Schülern. Die Elterninitiative sieht deshalb keinen wesentlichen Fortschritt in der Ankündigung des sukzessiven Ausbaus der sog. Lehrerfeuerwehr, zumal dafür den Schulen ja Personal weggenommen würde. Die Schulen müssten den täglich für ein oder mehrere Tage eintretenden Ausfall von Lehrkräften - und damit den überwiegenden Teil des gesamten Ausfalls - mit einem Vertretungsplan aus dem eigenen Personal bewältigen, denn die Lehrerfeuerwehr trete dafür auch zukünftig nicht ein.
Nach Auffassung der Landeselterninitiative für Bildung offenbare der Plan des Bildungsministers mit im Durchschnitt 26 Schülern je Klasse in den Gemeinschaftsschulen, dass er ihnen bei Rückgang der Schülerzahlen Lehrerstellen wegnehmen oder gar Standorte schließen wolle. Im Vergleich zu heute ergeben sich für 2012/13, dem Jahr der Einführung der Gemeinschaftsschule, ca. 300 Planstellen als Einsparpotenzial und fünf Jahre später fast 600 Stellen (siehe Grafik unten). Deshalb müsse der Minister verbindlich erklären, dass er die durch den Rückgang der Schülerzahlen gewinnbare Lehrerzeit komplett im Schulsystem lasse und wie er sie für die Verbesserung der Qualität von Unterricht und Lernen tatsächlich nutzen werde, bevor eine Verfassungsänderung beschlossen werden soll. Die durchschnittliche Klassengröße von 26 Schülern an den Gemeinschaftsschulen bliebe sonst als Zielmarke für die Zusammenlegung von Schulen und Einsparung von Personal im Raum.
Die Elterninitiative hat die "Prognose der Schüler/innen und Klassen" für Gesamtschulen und Erweiterte Realschulen des Ministeriums für Bildung vom 10.1.2010 ausgewertet und untersucht, wie viel Lehrerplanstellen in den nächsten Jahren rechnerisch frei werden: Alle Klassen der beiden Schulformen Erweiterte Realschulen und Gesamtschulen zusammen, die in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden sollen, haben in den Klassenstufen 5 bis 10 im laufenden Schuljahr landesweit eine durchschnittliche Größe von 23,9 Schülern je Klasse. Bliebe es bei der Anzahl der Klassen, läge die durchschnittliche Größe wegen zurückgehender Schülerzahlen im Schuljahr 2012/13, dem geplanten Beginn der Gemeinschaftsschule, bereits bei 22,5 Schülern je Klasse. Fünf Jahre später, im Schuljahr 2017/18, wären es noch 19,1 Schüler je Klasse, Tendenz weiterhin fallend. Verglichen mit einer geplanten durchschnittlichen Klassengröße von 26 Schülern an den Gemeinschaftsschulen beziffern die Eltern die sog. demografische Rendite aus beiden Schulformen im Jahr der Einführung der Gemeinschaftsschule mit rund 14 % der heutigen Planstellen. Das wären bei 2.212 Lehrerstellen (1.389 in Erweiterten Realschulen und 823 in Gesamtschulen im Haushalt 2011) rund 300 Stellen bzw. jährlich 15 Mio Euro Personalkosten. Die Differenz von 26 zu 19 Schülern je Klasse in 2017/2018 läge im Vergleich zu heute bei rund 27 % oder 595 Planstellen (= 30 Mio Euro) jährlich.