Die Landeselterninitiative für Bildung hat in der Woche vor dem mündlichen Abitur beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Klage eingereicht. Ziel ist die Verpflichtung der Landesregierung durch das Gericht, den Eltern aus dem Ende des Schuljahres 2007/2008 angestellten Notenvergleich zwischen dem G 8- und dem G 9-Jahrgang an Gymnasien im Saarland (Doppelabiturjahrgang) die Auswertung bezogen auf die jeweiligen Gymnasien (hier die Gesamtdurchschnittsnote jeweils G 8- und G 9-Jahrgang) und bezogen auf die Fächer (hier die Landesdurchschnittsnote je Fach jeweils für G 8- und G 9-Jahrgang) zur Verfügung zu stellen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unterstützt die Eltern. Dennoch weigert sich das Bildungsministerium seit Oktober 2008, die Informationen zur Verfügung zustellen.
Die Klageschrift ist dem Newsletter zum Download beigefügt.