Willkommen / Newsletter / Medienmitteilungen / Archiv
Newsletter / Medienmitteilungen / Archiv

Haltung der Landeselterninitiative für Bildung zum Thema Verfassungsänderung/Gemeinschaftsschule

18.1.2011, Newsletter 4/2011

Hier finden Sie zum Download die Position der Elterninitiative (Stand 10.1.2011) sowie begleitende Berechnungen zu Bildungsausgaben, Schulabschlüssen und Prognosen der Klassenfrequenzen (vorgelegt bei Regierung und Opposition).

Grundsätzlich:

Bei der Landeselterninitiative für Bildung findet die Umwandlung von Erweiterten Realschulen sowie Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen und die dazu nötige Änderung der Verfassung Zustimmung, wenn die Änderung zu einer gleichwertigen Schulform im Sekundarbereich neben dem Gymnasium führt, in der gute Rahmenbedingungen für Lehrer sowie Schüler geschaffen werden und die Qualität von Unterricht und Lernen stimmt. Die Differenzierung von Schulformen im Sekundarbereich darf nicht dazu führen, dass eine als die schlechtere Wahl oder als Selektion empfunden wird oder dass sie zu einer Art Auslese führt.

Im Einzelnen:

Hinter den Türen der neuen Schule muss vorbildliche pädagogische Arbeit gewährleistet sein. Dies darf in den Grundzügen nicht einem Beschluss der Schulkonferenz überlassen bleiben. Eltern müssen wissen, an welche Schule sie ihre Kinder anmelden und dass die Schule gegenüber dem Gymnasium nicht die schlechtere Wahl ist! "Schulfrieden", wie der Ministerpräsident es nennt, tritt ja nicht ein, wenn man nur den Namen der Schulform ändert. Deshalb wäre es für Eltern von Bedeutung, dass sich die Politiker grundlegend auf ein Pädagogik-Konzept verständigen, das den neuen Erkenntnissen der Bildungsforschung folgt. Dies könnte in einer Landtagsentschließung zum Ausdruck gebracht werden, die die Verfassungsänderung begleitet.

Bedingung ist eine bessere Schüler-Lehrer-Relation, denn kleinere Klassen eröffnen mehr Zuwendung für die Schüler (Vorbild Hamburg: 23/25 Schüler als Anhalt).

Je nach Anteil der Schüler aus benachteiligenden Lebensumständen und je nach Konzept für individuelle Förderung muss mehr Lehrerzeit zur Verfügung gestellt werden.

Die Gemeinschaftsschule muss eine „inklusive“ Schule sein. Dazu ist die Landesregierung in Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Schule und Unterricht müssen so gestaltet sein, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen die Bedingungen vorfinden, die sie benötigen, um erfolgreich zu lernen.

An jeder Gemeinschaftsschule müssen Sozialpädagogen als Angehörige des Kollegiums zur Unterstützung des Lernens und der Schulentwicklung arbeiten. Die Personalverantwortung sollte beim Bildungsministerium liegen (nicht warten, bis ev. der Bund tätig wird).

Verbindlich vorgeschrieben werden müssen Konzepte für individuelle Förderung und Herausforderung, etwa im Schulordnungsgesetz (siehe dazu Hamburgisches Schulgesetz: "Eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung bestimmt das schulische Lernen...Die nähere Ausgestaltung der Versetzung, der Wiederholung, des Aufrückens, der individuellen Förderung sowie der Einstufung und der Umstufung erfolgt durch Rechtsverordnung.")

Keine „Bildungsgänge“ in der Gemeinschaftsschule, sondern binnendifferenzierter Unterricht ist einzurichten; die nach dem Lehrplan notwendigen unterschiedlichen Anspruchsebenen sollen grundsätzlich auch im Klassenverband unterrichtet werden können.

Die Schule muss Verantwortung für ihre Schüler behalten bis min. Klasse 9 (Sitzenbleiben abgeschafft)

Prinzipiell soll die Gemeinschaftsschule das Recht auf eine eigenständige Oberstufe oder eine Oberstufe in Kooperation mit einer oder mehreren Gemeinschaftsschulen haben. Sie soll auch mit Gymnasien kooperieren können, wenn nur auf diesem Weg eine Oberstufenorganisation erreicht werden kann.

Für Lehrerinnen und Lehrer - an allen Schulen - soll eine verpflichtende Fortbildung eingeführt werden (Vorbild Hamburg: 20 Stunden jährlich). Dazu muss ein an der Nachfrage orientiertes Qualifizierungsprogramm angeboten werden, in dessen Vordergrund "Differenzierung und Individualisierung des Lernens" sowie "Schul- und Qualitätsentwicklung" stehen. Natürlich sind die Lehrerinnen und Lehrer auf ihre Tätigkeit in der Gemeinschaftsschule vorzubereiten.

Für alle Lehrerinnen und Lehrer - aller Schulen - soll Supervision als berufsbegleitende Unterstützung verfügbar sein (Freiwilligkeitsprinzip).

Es ist auch eine Schul- und Qualitätsentwicklung sowie Verbesserung der Rahmenbedingungen bei den Gymnasien erforderlich; dazu sollte die Opposition ein "Eckpunktepapier" (o.ä.) der Regierung einfordern bzw. die Regierung ein solches vorlegen.