19.12.2019, Medienmitteilung
04.01.2020, Newsletter 1/2020
Nach Auffassung der Landeselterninitiative für Bildung sollte allen Schülerinnen und Schülern des Landes immer ein Angebot der Werteerziehung gemacht werden, auch jenen, die am bestehenden Religionsunterricht nicht teilnehmen möchten oder sollen. Die Elterninitiative fordert daher die Einführung des Fachs Ethik in der Grundschule, die Ausbildung von Fachlehrern hierfür und die flächendeckende Versorgung an weiterführenden Schulen. Die Forderung, die bereits an den früheren Bildungsminister Commerçon herangetragen worden sei, soll auch Gegenstand des Gesprächs der Initiative Anfang 2020 mit der Bildungsministerin sein.
Begründung:
Niemand soll vor die Alternative gestellt sein, keine Werteerziehung zu erhalten oder die einer ihm fremden Religionsgemeinschaft. Ethikunterricht bietet weltanschaulich neutrales Orientierungswissen und vermittelt wichtige Kompetenzen für Reflexion, Diskussion und Kooperation. Die etablierte Praxis des Saarlandes, im gesamten Primarschulbereich kein alternatives Angebot der Werteerziehung abseits des bekenntnisbezogenen Religionsunterrichts einzurichten, widerspricht dem verfassungsgemäßen Gleichbehandlungsgrundsatz aller Menschen (GG Art. 3 (3): „Niemand darf wegen [...] seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“). Zudem ist eine plurale Demokratie darauf angewiesen, dass die Vermittlung von Werten, Selbst- und Sozialkompetenz in der allgemeinbildenden Schule alle Menschen erreicht.
Dagegen verletzt die saarländische Regelung, dass sich Schülerinnen und Schüler erst nach Vollendung ihres 18. Lebensjahrs vom Religionsunterricht abmelden dürfen, das Grundrecht der Religionsfreiheit, das bundesweit nach dem 14. Lebensjahr zugestanden wird. Neben diesen Lücken in der Gesetzgebung müssen im Saarland auch strukturelle Barrieren abgebaut werden: So darf nicht länger einen Automatismus von der Abfrage der Konfessionszugehörigkeit zur Zuweisung eines konfessionellen Religionsunterrichts geben, sondern muss Wahlfreiheit bestehen. Generell müssen Gängelungen (wie an weiterführenden Schulen Widerstand gegen das Einrichten des Fachs Ethik oder abschreckende Abmeldeverfahren vom Religionsunterricht) bei der Wahl des Unterrichts in der Werteerziehung unterbleiben. Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern können diese Entscheidungen selbst am besten treffen.