Medienmitteilung, 21.3.2013
Newsletter 6/2013, 22.3.2013
Die Landeselterninitiative für Bildung hat vor der morgigen Behandlung des Bildungspakets der Bundesregierung im Bundesrat Korrekturen gefordert, um mehr "schwachen" Schülern den Zugang zur Nachhilfe zu erleichtern. Nach den gesetzlichen Regelungen sollen Schüler aus Arbeitslosengeld II- und Wohngeld-Haushalten nur dann staatlich finanzierte Nachhilfe bekommen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist. Dieser Ansatz sei nach Auffassung der Elterninitiative falsch. Nicht nur, weil die Lernförderung für viele dann schon fast zu spät sei. Die Unterstützung greife auch zu kurz, da es sie nur so lange geben soll, bis der Schüler aus der Gefahrenzone wieder heraus ist. Bei vielen Schülern aber würden die Leistungen ohne Förderung wieder zurück gehen. Dieses Auf und Ab könne eine große psychische Belastung für den Schüler sein. Die Eltern fordern, die Lernförderung auch Schülern zu geben, die mit etwas Nachhilfe einen deutlich besseren Bildungsweg schaffen könnten.
Die Landeselterninitiative fordert darüber hinaus, dass der Bund über 2013 hinaus die zusätzlichen Gelder für die Schulsozialarbeit bereitstellt. Schulsozialarbeiter seien nötig, weil sie als Bildungspaket-Lotsen Eltern, Schüler und Lehrer durch die unübersichtlichen Regelungen steuern könnten. Letztere seien ein Übel und schreckten viele Eltern ab, die Hilfen in Anspruch zu nehmen. Gerade einmal 5 Prozent der anspruchsberechtigten 2,5 Millionen Kinder nähmen (nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums) etwa die Lernförderung in Anspruch.