21.05.2019, Newsletter 9/2019
Der Landtag hat am 15. Mai in erster Lesung einen Gesetzentwurf von zur Änderung des Schulordnungsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes beraten (Text auf der Internetseite des Landtages unter Dokumente). Damit sollen die Schulformen des Übergangsystems der Beruflichen Schulen neu gestaltet werden. Aus dem bisherigen Übergangssystem soll nun „BerufsQualifikation (BQ)– BQool@School“ werden. Ab dem Schuljahr 2020/21 soll es nach dem Gesetzentwurf es für ca. 5.000 Schüler*innen an 18 öffentlichen Berufsbildungszentren und einer privaten kaufmännischen Schule neue Wege in das Berufsleben geben. Es werden die Übergänge im Bildungssystem von den Kindertageseinrichtungen bis zum Hochschul- bzw. berufsqualifizierenden Abschluss weiter verbessert. Ein wesentlicher Fokus liegt auf dem Übergang von Schule zu Beruf für Jugendliche mit und ohne Hauptschulabschluss. Diese Jugendlichen sollen, auch mit Blick auf den wachsenden Fachkräftebedarf, eine verbindliche Ausbildungsperspektive erhalten. Dazu werden die bisherigen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgänge an der Berufsschule – das einjährige Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), das einjährige Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und die einjährige Berufsgrundschule (BGS) – zu einer einheitlichen Ausbildungsvorbereitung zusammengefasst. Das gesamte System sol gestrafft, transparenter werden und "Warteschleifen" bis zum Eintritt in die Berufsausbildung deutlich verringert. Auch soll vermieden werden, dass Jugendliche in Ersatzmaßnahmen, die nicht zu einem Abschluss führen, hineingedrängt werden. Stattdessen ermöglicht die neue Berufsqualifikation ein ganzheitliches pädagogisches Konzept, verbunden mit individueller Lernbegleitung und -beratung sowie sozialpädagogischer Betreuung.