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Korrektoren reagieren auf Kritik am Englischabitur Hörverstehen

Medienmitteilung und Newsletter 8/2013, 22.4.2013

Nach Auskunft des Bildungsministeriums haben die Korrektoren auf die Kritik der Landeselterninitiative für Bildung und der Gesamtlandesschülervertretung am Hörverstehensteil des diesjährigen Englischabiturs reagiert und das Gewicht der Aufgabe, auf die sich die Kritik hauptsächlich konzentrierte, für die Gesamtpunktzahl abgesenkt (Mitteilung unten im Wortlaut). Eltern und Schüler hatten moniert, dass ein Interview des britischen Senders BBC mit einer Person auf einem Fachkongress in Vancouver, zu dem die Abiturienten Fragen beantworten sollten, wegen der Tonqualität und der Aussprache sehr schwer bis gar nicht zu verstehen war.

Die Entscheidung der Korrektoren, ein nur halbes Eingeständnis (!!), ändert nichts an unserer Kritik, dass im Abitur bei Hörverstehensaufgaben schon das Hören eines gesprochenen Textes durch schlechte Tonqualität oder schlechte Artikulation erschwert bis teilweise fast unmöglich gemacht wird, und dass dann Schülerinnen und Schüler unter so erzeugtem Stress spezifische Details heraushören können sollen. Die Elterninitiative hat beim Bildungsminister eine Korrektur des Lehrplans gefordert. Wir halten es für wichtiger, dass die Schülerinnen und Schüler (Auszug aus dem Lehrplan:) längeren Redebeiträgen, Vorlesungen und Diskussionen auch über weniger vertraute und abstrakte Themen sowie einem lebhaften Gespräch unter Muttersprachlern folgen können, wenn weitgehend (Anm: ungestörte und verstehbare) Standardsprache gesprochen wird, und dass sie wichtige Details sowie unterschiedliche Standpunkte in vielen auditiven und audiovisuellen Beiträgen verstehen.

Rechtlicher Hinweis:

In § 41 Absatz 7 der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe heißt es: "Um eine Bewertung der Prüfungsarbeiten nach gleichen Maßstäben zu gewährleisten, beruft die Schulaufsichtsbehörde in der Regel nach einer ersten Durchsicht der Prüfungsarbeiten Korrektorenkonferenzen für die einzelnen Prüfungsfächer ein. In diesen werden die besonderen Probleme der Prüfungsarbeiten besprochen und die anzulegenden Korrektur- und Bewertungsmaßstäbe unter Beachtung der geltenden einheitlichen Bewertungsnormen vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden der Korrektorenkonferenz festgesetzt. Hierbei sind die Lehrkräfte, die mit der Stellung und Auswahl der Aufgaben betraut waren, zu hören."

Die Mitteilung des Ministeriums im Wortlaut:

"Kritik wurde am Hörverstehensteil geäußert, der mit einem Fünftel der Prüfungsleistung angerechnet wird. Sie konzentrierte sich auf die dritte von vier Aufgaben (Task 3) des Hörverstehens. Die Bewertung dieser Task 3 wurde auf rund ein Viertel der Bewertung der Leistung im Hörverstehensteil reduziert (von ursprünglich 11 von 25 Punkten auf 6 von 22 Punkten). Die drei anderen Tasks der Hörverstehensprüfung wurden nach Aussage der Auswahlkommission von der Korrektorenkonferenz als angemessen bis leicht eingeschätzt. Die Tasks 2 und 4, die nach Einschätzung der Korrektoren zu den leichteren gehören, wurden auf Vorschlag der Korrektoren aufgewertet (Task 2 von ursprünglich 6 von 25 Punkten auf 8 von 22 Punkten, Task 4 von ursprünglich 2 von 25 Punkten auf 3 von 22 Punkten).
Die endgültig in der Korrektorenkonferenz gefundene Bewertung der Gesamtarbeit mit den drei Bestandteilen Hörverstehen, Leseverstehen und Schreiben wurde nach Einschätzung der Auswahlkommission von der großen Mehrheit der Korrektoren mitgetragen."