25. Juli 2014, Medienmitteilung und Newsletter 16/2014
Der heute, 25. Juli 2014, von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichte „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ verweist auf gravierende Mängel in der frühkindlichen Bildung im Saarland. Während das Betreuungsverhältnis mit 3,7 Kindern unter drei Jahren pro Erzieherin bzw. Erzieher im Saarland leicht über dem Durchschnitt der westlichen Bundesländer liegt, ist es für Kinder ab 3 Jahren gravierend schlechter: Mit 10,1 Kindern pro Erzieherin bzw. Erzieher hat das Saarland die schlechteste Betreuungsrelation aller westlichen Bundesländer in dieser Altersgruppe. Die Bertelsmann Stiftung wörtlich: „In der frühkindlichen Bildung bleibt gute Qualität oftmals auf der Strecke, weil viele Kindertageseinrichtungen nicht genügend Erzieherinnen haben. Die Personalschlüssel für Kitas in Saarland weichen teilweise erheblich von einem kindgerechten und pädagogisch sinnvollen Betreuungsverhältnis ab.“ (Hier zum Download der Ländermonitor Frühkindliche Bildung Saarland 2014.)
Nach Auffassung der Landeselterninitiative für Bildung zeigt sich mit der schlechten Betreuungsquote für Kinder ab drei Jahren ein Konstruktionsfehler des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“. Es werden zwar Bundesmittel für den Bau von Einrichtungen zur Verfügung gestellt, aber Länder und Kommunen mit der Finanzierung des Personals alleine gelassen. Räume sind wichtig, aber entscheidend für gutes Aufwachsen und faire Bildungschancen - wem muss man das eigentlich sagen - ist ausreichendes Personal mit guter pädagogischer Ausbildung, dem Eltern ihre Kinder ohne Sorge um ihre Entwicklung anvertrauen können. Wir können deshalb nicht akzeptieren, dass die Regierung die Gesetze und Richtlinien der Betreuungs- und Arbeitsbedingungen zum Nachteil der Kinder und des Personals ändert. Sie wollte doch an der Bildung nicht sparen.
Schon im Koalitionsvertrag der CDU-/SPD-Regierung hat die Landeselterninitiative ein schlüssiges Konzept zur Fachkräfteentwicklung in der frühkindlichen Bildung vermisst. Ergebnisse der Bildungsforschung belegen es: Schon in den ersten Lebensjahren werden bei Kindern die Grundlagen für späteres erfolgreiches Lernen und damit für gute Entwicklungs-, Teilhabe- und Aufstiegschancen gelegt. Durch Sprach- und Wissensvermittlung, verschiedene Angebote von Musik-, Kunst- und Bewegungserziehung sowie eine qualitativ hochwertige Betreuung können individuelle Fähigkeiten gefördert werden und besonderer Förderbedarf wird frühzeitig erkannt.
Die Landeselterninitiative für Bildung hat mit der GEW Saarland und der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschule im Mai 2014 kritisiert, dass die Landesregierung beabsichtige, die finanzielle Förderung sozialpädagogischer Arbeit im Umfeld von Schulen verringern zu wollen und damit die Arbeit insbesondere von Schoolworkern und der ca. 40 sozialpädagogischen Kräfte im Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundschuljahr zu erschweren. Nach einem Schreiben der Regierung war zu befürchten, dass Angebote des sozialen Lernens und des vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes, die seit etwa zehn Jahren vom Land im Rahmen des saarländischen Kinder- und Jugendförderungsgesetzes bezuschusst werden, zumindest teilweise der Sparpolitik zum Opfer fallen. Und dies in einer Zeit, in der auch erhebliche Bundesmittel für diese und ähnliche Zwecke nicht mehr zur Verfügung stehen.
Unsere gemeinsame Kritik fand inzwischen Gehör. Die Landesregierung will jetzt die Angebote im bisherigem Umfang weiter fördern. Die jetzige Lösung gewährleistet zumindest für die nächsten drei Jahre, dass das derzeit vorhandene Jahresbudget nicht gekürzt wird und der Aufwand erträglich bleibt.
Wer sich für Einzelheiten interessiert: Im Landesjugendhilfeausschuss wurde am 8. Juli einstimmig ein tragfähiger Kompromiss für die künftige Förderung der Bildungsmaßnahmen getroffen. Künftig wird es für die Bildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit aus Gründen der klareren Haushaltsführung zwei Fördertöpfe geben: Zum einen für die außerschulischen Maßnahmen und zum anderen für die Maßnahmen an der Schnittstelle zur Schule. Bei ersterem bleibt der bisherige Rechtsanspruch bestehen, beim zweiten wird nach Maßgabe des beschlossenen Landeshaushalts gefördert. Das Ministerium sicherte jedoch zu, in seinen Planungen die bisherige Förderhöhe bis 2017 beizubehalten. Zudem wird es auch für die Bildungsmaßnahmen an der Schnittstelle zur Schule - wie bei den außerschulischen Maßnahmen - künftig keine zusätzlichen Voranträge geben. Planungen, für jede Maßnahme Voranträge vorzusehen, wurden fallengelassen. Stattdessen soll zwei Mal jährlich an das Landesjugendamt gemeldet werden, wie viele Maßnahmen mit welchen TeilnehmerInnenzahlen geplant sind. Dies soll nicht für Träger gelten, die bis zu drei Maßnahmen jährlich durchführen. Die Richtlinien müssen jetzt noch mit dem Finanzministerium abgestimmt und erlassen werden. Sie sollen ab 2015 gelten.
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