Medienmitteilung, 26.1.2014
Newsletter 2/2014, 1.2.2014
Im Saarland ist der Anteil der Lehrerinnen und Lehrer, die aufgrund von Dienstunfähigkeit im Jahr 2012 vorzeitig in Pension gingen, mit 30,2 Prozent der zweithöchste von allen Bundesländern (niedrigste Pensionierungsrate wegen Dienstunfähigkeit Rheinland-Pfalz 8 %, höchster Wert Berlin 31,6%, Bundesdurchschnitt 15,4 %). Viele Lehrer im Saarland sind nah an der Pensionsgrenze. Auf diese Situation, die sich aus Zahlen ergibt, die das Statistische Bundesamt am 24. Januar 2014 veröffentlicht hat (siehe Anhang Seite 101 und 105), hat die Landeselterninitiative für Bildung die Öffentlichkeit und die Politik aufmerksam gemacht. Nach unserer Auffassung deutet dies darauf hin, dass die Lehrkräfte im Land offensichtlich besonders belastet sind. Auch deshalb ist es notwendig, den geplanten Abbau von Lehrerstellen zu korrigieren.
In der Saarbrücker Zeitung vom 31. Januar 2014 (Seite B 2) wurde berichtet aus einer Mitteilung bzw. Auskunft des Bildungsministeriums, dass ohne die Lehrer, die bei Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bereits die Antragsaltersgrenze von 63 Jahren erreicht hätten, "die Dienstunfähigkeits-Quote im Saarland bei 12,3 Prozent und damit unter dem Bundesdurchschnitt (15,4 Prozent)“ liege. Eine solche Darstellung werten wir als verfälschend. Denn in den Zahlen des Statistischen Bundesamtes für den Bundesdurchschnitt sind auch die Lehrer enthalten, die in den anderen Bundesländern bei Erreichen der Antragsaltersgrenze wegen Dienstunfähigkeit pensioniert wurden (Seite 101 des beigefügten Dokuments des Stat. Bundesamtes: Dienstunfähigkeit Bund 15,4 % sind 3 760 von 24 370; Seite 105: Saarland 30,2 % sind 104 von 344).
Im Übrigen in dem Zusammenhang auch bemerkenswert: Im Saarland haben 2012 die Regelaltersgrenze nur 23,5 % erreicht, im Bundesdurchschnitt 34,9 %.
Dass im Saarland doppelt so viele Lehrer wie im Bund und fast vier mal so viel wie in Rheinland-Pfalz vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden, muss nach unserer Auffassung zu einem Umdenken bei dem geplanten Lehrerabbau führen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, wenn sich die Arbeitsbedingungen der Lehrer nicht noch mehr verschlechtern sollen. Dies ums so mehr, da die Grundlage der demografischen Berechnungen zur geplanten "Einsparung" von 588 Lehrkräften auf Prognosezahlen des Jahres 2009 beruhen, die durch die vom Ministerium erstellten aktuellen Zahlen längst widerlegt sind. Denn der Schülerrückgang bis zum Jahr 2020 wird nicht, wie 2010 prognostiziert bei 20 bis 21 Prozent liegen, sondern bei ca. 15 bis 16 Prozent liegen. Wir werfen der Landesregierung vor, die Schülerzahl des Jahres 2010 nur deshalb als Ausgangspunkt genommen zu haben, um daraus einen möglichst hohen Minderbedarf an Lehrerstellen errechnen zu können. Würde die Regierung stattdessen von der aktuellen Schülerzahl ausgehen, käme es nach den aktuellen Prognosedaten des Bildungsministeriums lediglich zu einem Rückgang der Schülerzahl bis 2020 um 10 Prozent.
Wir haben in den vergangenen Wochen immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen an den Schulen nicht ohne mehr Förderlehrkräfte als vorgesehen gelingen könne und dass die Einsparung von Lehrerstellen die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen gefährden werde wie etwa kleinere Klassen an Grund- und weiterführenden Schulen, den Ausbau von Ganztagsschulen, der Ausbau der Lehrerfeuerwehr sowie das Kooperationsjahr Kindergarten/Grundschule (sehen Sie unseren Newsletter 1/2014).