26.02.2018, Gemeinsame Medienmitteilung der Landeselternvertretungen Förderschulen und Gemeinschaftsschulen sowie der Landeselterninitiative für Bildung
26.02.2018, Newsletter 3/2018
Die Landeselternvertretungen Förderschulen und Gemeinschaftsschulen sowie die Landeselterninitiative für Bildung fordern, den erfolgreichen Abschluss der Klasse 9 an Gemeinschaftsschulen und Förderschulen wie bei den Gymnasien als Hauptschulabschluss anzuerkennen. Die eigene zentrale schriftliche und mündliche Prüfung für den Hauptschulabschluss gehöre abgeschafft. Sie binde für reines Pauken von Prüfungswissen und Einüben von Prüfungsprofilen sowie für ihre Durchführung in den Schulen viel Zeit, die für anwendungsorientiertes Lernen und Vertiefen von Inhalten sowie für individuelle Förderung und Schulentwicklung wesentlich effektiver genutzt werden könnte. Oft sei die Durchführung der Prüfung auch mit Unterrichtsausfall für die anderen Klassen verbunden.
Die Ergebnisse einer Prüfung am Ende der Klasse 9 seien fragwürdig, sie bildeten nur einen Teil der Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Je nach äußeren Bedingungen und persönlichem Empfinden einer Prüfungssituation erbrächten Schülerinnen und Schüler nicht die Leistung, die ihrem Wissensstand entspricht.
Die jeweiligen Notenbilder zum Erreichen des Hauptschulabschlusses, zum Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule und zur Versetzung in Klasse 10 sollten beibehalten werden.
Die Elternvertretungen regen an, ein Abschlusszeugnis auszustellen, aus dem der Leistungsverlauf des Schülers bzw. der Schülerin so abgebildet wird, dass neben den Noten des 2. Halbjahres der Klasse 9 die Noten des ersten Halbjahres und die Noten des Jahreszeugnisses des Vorjahreszeugnisses erscheinen.
Nach Auffassung der Eltern sei auch über den Begriff „Hauptschulabschluss“ grundsätzlich nachzudenken. Er sei ein Strukturbegriff, der durch die Veränderungen im Schulsystem überholt und nicht kompetenzorientiert formuliert sei.