26. September 2014, Medienmitteilung und Newsletter 19/2014
In dieser Woche hat eine Gruppe von Eltern den Start eines Volksbegehrens zur Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium angekündigt. Mit den Initiatoren haben wir uns vor einiger Zeit ausgetauscht und ihnen gegenüber unsere Haltung erklärt, die wir mit diesem Newsletter unseren Abonnenten übermitteln wollen.
Die Landeselterninitiative für Bildung hat in den letzten Jahren die Art und Weise des Umstellungsprozesses von G 9 auf G 8 im Saarland immer wieder kritisiert und auf die höheren Belastungen eines Weges zum Abitur in acht Jahren hingewiesen (Näheres auf unser Internetseite unter www.eltern-fuer-bildung.de/8-jaehriges-Gymnasium.18.0.html). Nachdem die beiden letzten Landesregierungen den Weg zu einem sog. Zwei-Säulen-Modell von gleichwertig nebeneinander stehenden Gymnasien (Abitur nach acht Jahren) und Gemeinschaftsschulen (Abitur nach neun Jahren) gewählt haben, haben wir vergeblich eindringlich die Vorlage eines Konzepts zur Entwicklung der Qualität von Unterricht und Lernen an den Gymnasien mit Schwerpunkt Individualisierung des Lernens gefordert, wie die Regierung es für die Gemeinschaftsschulen vorgegeben hat. Hier sehen wir Handlungsbedarf, aber auch Bereitschaft im Bildungsministerium. Das Saarland hat, so eine Studie der Bertelsmann Stiftung, bundesweit die höchste Quote an Schülern, die das Gymnasium verlassen; die Klassenwiederholungsrate liegt über dem Bundesdurchschnitt.
Die Landeselterninitiative fordert zudem, dass die Regierung Lehrkräfte zur Fortbildung für Förderung verpflichtet und ihrer im Koalitionsvertrag bekundeten Absicht, für die Personalzumessung der Gymnasien eine Klassengröße von 25 in den Stufen 5 und 6 sowie eine Größe von 27 in den Stufen 7 bis 9 anzustreben, auch in die Tat umsetzt.
Nach Auffassung der Landeselterninitiative könnten Gymnasien, die in der Oberstufe zukünftig mit Gemeinschaftsschulen kooperieren werden, eine flexible Zeit bis zum Abitur anbieten - etwa eine zeitliche Alternative ab der Mittelstufe (Phase der Pubertät). Diese Möglichkeit gilt es jetzt angesichts des größer werdenden Kreises von Befürwortern einer Rückkehr zu G 9 zu prüfen und mit Lehrern, Schülern und Eltern zu diskutieren.
Eine andere Alternative sehen wir darin, an mehr Gymnasien Ganztagsklassen anzubieten bzw. sie zur gebundenen Ganztagsschule weiterzuentwickeln.
Hinweis:
Nach § 2 der "Verordnung – Schulordnung – über die Bildungsgänge und die Abschlüsse der Gemeinschaftsschule" ist vorrangiges Ziel der Gemeinschaftsschule "die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers. Die Schul- und Unterrichtsgestaltung orientiert sich an den Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schülerinnen und Schüler und fördert diese in ihrer individuellen Entwicklung. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass ihre Fähigkeiten, Begabungen und Interessen gestärkt und sie in ihrer Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft gefördert und gefordert werden".