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Qualitätskriterien der Gemeinschaftsschule verlässlich regeln! Schülerrichtzahl von 29 für Klassenbildung und Durchschnittsgröße von 26 inakzeptabel!

21.1.2011, Medienmitteilung und Newsletter 7/2011

Dass es nicht zu einer Verfassungsänderung kommt, verschlägt nicht eine Schul- und Qualitätsentwicklung im bestehenden System. Eine solche innere Schulreform mit besseren Rahmenbedingungen für Lehrer sowie Schüler und mit einer auf Differenzierung und Individualisierung des Lernens ausgerichteten Pädagogik hat das Saarland nötig. Nicht nur bei den Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen, sondern auch bei den Gymnasien.

Bei der Landeselterninitiative für Bildung fand und fände weiterhin die Umwandlung von Erweiterten Realschulen sowie Gesamtschulen in Gemeinschaftsschulen und die dazu nötige Änderung der Verfassung Zustimmung, wenn die Änderung verlässlich zu einer gleichwertigen Schulform im Sekundarbereich neben dem Gymnasium führt, in der gute Rahmenbedingungen für Lehrer sowie Schüler geschaffen sind und die Qualität von Unterricht und Lernen stimmt. Die Differenzierung von Schulformen im Sekundarbereich darf nicht dazu führen, dass eine als die schlechtere Wahl oder als Selektion empfunden wird oder dass sie zu einer Art Auslese führt.

Wir sehen aus den veröffentlichten Materialien von Regierung und Opposition, dass die Regierung eher von Absichten gesprochen hat, als dass sie bereit gewesen wäre, Eckpunkte verbindlich in einer die Verfassung begleitenden Entschließung oder im Schulordnungsgesetz zu regeln.

Und zwar folgende Eckpunkte:

•    eine Lernkultur mit stärkerer und dokumentierter Individualisierung des Lernens
•    das grundlegende pädagogische Konzept der neuen Schule
•    als Ziel eine bestimmte, höhere Quote für mittleren Bildungsabschluss und Abitur (Das Saarland entlässt aus seinen Schulen immer noch rund 30% mit Hauptschulabschluss - am meisten unter den Bundesländern -, rund 33 % mit mittlerem Bildungsabschluss und nur rund 26 % mit Abitur.)
•    kleinere Klassen, damit Lehrer bei der größeren Heterogenität einer Gemeinschaftsschule mehr Zeit aufbringen können
•    bessere Personalisierung mit Lehrern und Sozialpädagogen, wo mehr Kinder aus ihre Bildung benachteiligenden Lebensumständen kommen

Nicht akzeptieren können wir deshalb die Haltung des Ministerpräsidenten, der im Zusammenhang mit der Diskussion um die Klassengröße von nicht in Frage kommender Privilegierung der Gemeinschaftsschule gesprochen hat. Wenn eine Schule alle Schüler aufnehmen muss, ist ihre Erziehungs- und Bildungsaufgabe schwieriger, braucht sie mehr Personal.

Nicht einverstanden können wir sein, wenn der Bildungsminister die Klassenrichtzahl von 29, nach der die Schüler in Klassen aufgeteilt werden, beibehalten und mit einer Durchschnittsgröße von 26 Schülern je Klasse planen will. Dies wäre eine Verfestigung des heutigen schlechten Zustandes an den Gesamtschulen, die ein Drittel der Schüler außerhalb des Gymnasiums aufnimmt, und eine Verschlechterung der Situation an den heutigen Erweiterten Realschulen (Durchschnittsgröße z.Zt. 21,7), die zwei Drittel dieser Schüler hat. Und es wäre der Hebel für die Einsparung von Lehrerstellen.

Wir wollen wissen, inwieweit das Versprechen der Regierung eingelöst wird, die sog. demografische Rendite im Bildungssystem zu belassen. In ihrem Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien versprochen: "Alle aufgrund rückläufiger Schülerzahlen rechnerisch frei werdenden Lehrerstellen werden wir für bildungspolitische Maßnahmen einsetzen – insbesondere für die frühkindliche Bildung, die individuelle Förderung und die Vermeidung von Unterrichtsausfällen und zur Qualitätsverbesserung." Wie viel Lehrerplanstellen in den nächsten Jahren rechnerisch frei werden, haben wir untersucht. Dazu haben wir die aktuelle "Prognose der Schüler/innen und Klassen" für Gesamtschulen und Erweiterte Realschulen des Ministeriums für Bildung ausgewertet. Alle Klassen der beiden Schulformen zusammen betrachtet haben in den Klassenstufen 5 bis 6 im laufenden Schuljahr eine durchschnittliche Größe von 24,4 Schülern je Klasse; in den Klassenstufen 7 bis 10 von 23,7. Bliebe es bei der Anzahl der Klassen, läge die durchschnittliche Größe wegen zurückgehender Schülerzahlen im Schuljahr 2012/13, dem geplanten Beginn der Gemeinschaftsschule, bereits bei 22,4 Schülern je Klasse in Stufe 5 bis 6 und bei 22,5 in Stufe 7 bis 10. Fünf Jahre später, im Schuljahr 2017/18, wären es in 5 und 6 gerade noch 19,7 Schüler je Klasse und in 7 bis 10 noch 18,9 (rund 19 in Stufe 5 bis 10), weiterhin fallend. Die sog. demografische Rendite aus beiden Schulformen beziffern wir im Jahr fünf nach Einführung der Gemeinschaftsschule mit rund 20 % der heutigen Planstellen. Das wären bei heute 2.212 Lehrerstellen in Erweiterten Realschulen (1.389 im Haushalt 2011) und Gesamtschulen (823) rund 440 Stellen bzw. 22 Mio Euro Personalkosten jährlich. Bildungsminister Kessler muss erklären, wie viel er davon wofür nutzen will. Sein Angebot einer durchschnittlichen Klassengröße von 26 Schülern an den Gemeinschaftsschulen werten wir als Absicht, Schulen zusammenzulegen und Personal einzusparen, denn die Differenz von 26 zu 19 Schülern je Klasse in 2017/2018 liegt im Vergleich zu heute bei rund 27 % oder 595 Planstellen (= 30 Mio Euro) jährlich.

(Hier zum Download die Mitteilung als PDF-Dokument)