27.06.2017, Newsletter 8/2017
Die Landkreise als Schulträger der weiterführenden Schulen mussten nach der Schulentwicklungsplanungsverordnung bis zum 31. Mai 2017 dem Bildungsministerium einen abgestimmten und in den Gremien beschlossenen Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum 2017-2022 vorlegen. Der Plan muss die mittelfristige Entwicklung der Schülerzahlen, des Schulangebots, der Schulräume und des Angebots an echten Ganztagsschulen sowie der Nachmittagsbetreuung (sog. Freiwilligen Ganztagsschule = unechte Ganztagsschule) ausweisen.
Wie in der letzten Planungsperiode haben wir wieder die Landkreise und den Regionalverband gebeten, uns den neuen Plan zuzuleiten und den neuen Plan für die Bürgerinnen und Bürger auch zu veröffentlichen. Getan haben dies bisher der Landkreis Neunkirchen und der Saarpfalz-Kreis. Der Landkreis Saarlouis hat die Veröffentlichung angekündigt.
Hinweis: Auf den jeweiligen Internetseiten der Kreise können die Pläne mit dem Suchbegriff Schulentwicklungsplan gefunden werden.
Erstmals zum 31. Mai 2017 mussten auch die Gemeinden als Träger der Grundschulen ihre Planung vorlegen. Auch die Gemeinden haben wir mit einer E-Mail über den Städte- und Gemeindetag gebeten, ihre Schulentwicklungspläne der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Wir beginnen nun damit, die Schulentwicklungspläne auszuwerten.