29.06.2015, Newsletter 8/2015
Schulen sind öffentliche Orte und daher haben Schülerinnen und Schüler grundsätzlich alle das Recht, frei über die Wahl ihrer Kleidung zu entscheiden. Wichtig bei der Auswahl ist nach unserer Auffassung, dass sie eine Art der Bekleidung wählen, die Ort und Anlass entspricht und die vor allem frei ist von Aufdrucken, die etwa Rassismus, Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen oder die militaristisch sind. Dafür sind in erster Linie wir verantwortlich, die Eltern. Sie nämlich zu Verantwortung, zu einem achtungsvollen Umgang miteinander und zu Gemeinsinn zu erziehen. Dies gehört aber auch zum Erziehungsauftrag der Schule.
Zur Kultur einer Schule gehört, dass man sich über Lösungen bei Problemen demokratisch verständigt. Eine Etikette zu Kleidung und Auftritt an der Schule sollte deshalb, wenn nötig, in den Schulgemeinschaften gemeinsam entwickelt werden. Eine allgemeine Vorschrift des Ministeriums brauchen die mündigen Schulgemeinschaften nicht.
Sog. Schuluniformen, die als einheitliche, komplette Kleidung an einer öffentlichen Schule getragen werden muss, lehnen wir ab. Einzelne Kleidungsstücke, die die Zugehörigkeit zu einer Schule zeigen, sind zu empfehlen; sie können durchaus zu einem Gemeinschaftsgefühl und zur Identifikation mit der Schule beitragen.
Wir, die Landeselterninitiative für Bildung, haben in den letzten Jahren im Rahmen unserer Mitwirkung in Elternvertretungen immer mal wieder über Diskussionen über angemessene Kleidung an Schulen gehört. Unangemessene Kleidung aber nie als ein besonderes Problem wahrgenommen und uns deshalb nicht näher damit befasst. Wir wissen auch, allerdings nicht repräsentativ, dass es hier und da Regelungen oder Vereinbarungen geben soll. Am Saarbrücker Ludwigsgymnasium wurde zum Beispiel vor zwei Jahren von Schülern, Eltern und Lehrern eine Kleider-Etikette erarbeitet und von der Schulkonferenz, in der die drei Gruppen paritätisch vertreten sind, verabschiedet.