30.04.2014, Medienmitteilung und Newsletter 9/2014
Sehr geehrter Herr Minister Storm,
wir, die Landeselterninitiative für Bildung, wenden uns heute mit der Bitte an Sie, die Sozialarbeit an Schulen, soweit sie vom Bund in den letzten Jahren finanziell gefördert wurde, im Saarland zu sichern und die Klärung einer eventuell weiteren Finanzierung durch den Bund nicht abzuwarten bzw. sie den Schulträgern zu überlassen. So haben wir etwa gelesen, dass Bayern und Hamburg diese Sozialarbeiterstellen aus eigenen Mitteln bezahlen wollen und andere Länder an einem Programm arbeiten.
Uns fehlt ein kompletter Überblick und wir haben nur einzelne Informationen, deshalb bitten wir Sie auch um Auskunft, wie viele Stellen im Saarland vom Ausstieg des Bundes aus der Finanzierung betroffen sind. Die Sozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil an unseren Schulen, der den Bildungsprozess der Schülerinnen und Schüler unterstützt. Sie ergänzt und bereichert die schulischen Aktivitäten zur Erhöhung der Bildungsbeteiligung und sichert Chancen des individuellen Bildungserfolgs. Die Landesregierung muss sich deshalb weiter dafür einsetzen, dass der Bund sich an den Kosten beteiligt. Noch ist unklar, wie die allgemeinen Zusagen im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene zur finanziellen Unterstützung von Ländern und Kommunen in Bildungsfragen konkret aussehen sollen.
Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass für Kinder, Eltern und Lehrer an allen Schulen eine effiziente sozialpädagogische Beratung verfügbar sein muss, die in Zusammenarbeit in der Schulgemeinschaft als Unterstützung des Lernens aufgebaut ist. Die Landesregierung fordern wir deshalb auf, eine Rahmenkonzeption für die soziale Arbeit an Schulen zu entwickeln. Wir sind unzufrieden mit der Situation, dass an sehr vielen Schulen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, so engagiert ihre Arbeit auch sein mag, nur als quasi Wanderarbeiter stundenweise tätig sein können, und dass es Schulen gibt, an denen keine Schulsozialarbeit geleistet wird.
Sozialpädagogen haben einen spezifischen Blick auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und sind ein unverzichtbarer Teil des multiprofessionellen Teams einer Schule. Wir unterstützen deshalb den Aufruf des Bundeselternrates vom 29. April 2014 an die Bundesregierung, in den Ländern nicht nur ein temporäres Programm für die Bildung aufzulegen, sondern die Dauerfinanzierung für Schulsozialarbeit an jeder Schule in Deutschland verbindlich sicherzustellen. Es ist ein ausfinanziertes zusätzliches bundesweites Bildungskonzept der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit an Schulen erforderlich, das einheitliche Standards setzt und eine den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepasste Finanzierung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität für alle Schulen sicherstellt.
Wir würden uns über eine positive Antwort freuen.
Und, Herr Minister Commerçon, der Sie diese E-Mail nachrichtlich erhalten, wir würden uns freuen, wenn Sie unser Ansinnen gegenüber Ihrem Kollegen unterstützen würden.
Hintergrund für die Medien:
Die Schulsozialarbeit ist und war auch zwar nicht Teil des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. den weiteren Rechtsgrundlagen für Bildung und Teilhabe. Der Vermittlungsausschuss hatte sich im Zuge der Gesetzesberatungen des Pakets zur Stärkung der Finanzkraft der kommunalen Ebene darauf geeinigt, den Ländern – befristet für die Jahre 2011 bis 2013 – jeweils 400 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Finanztechnisch wurde dies über eine um 2,8 Prozentpunkte erhöhte Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende umgesetzt. Damit war – ohne gesetzlich verankerte Zweckbindung – die politische Erwartung verbunden, dass diese Mittel von Ländern und Kommunen für die Finanzierung von Schulsozialarbeit und/oder des außerschulischen Hortmittagessens von Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden. Schulträger haben demzufolge Stellen für Schulsozialarbeit geschaffen. Das führt dazu, dass Länder und Kommunen die Nachfolge für diese Stellen nun in eigener Verantwortung und Finanzierung regeln müssen. Auch wenn sie alle Anstrengungen aufbringen, um die über diesen Weg geschaffenen Stellen im Bereich der Schulsozialarbeit zu erhalten - etwa noch über gewisse Restmittel aus der Förderung für ein paar Wochen -, drohen Stellenstreichungen.
Die Erfolge von der Schulsozialarbeit, sind nicht von der Hand zu weisen. "Schulsozialarbeit bietet allen Schülerinnen und Schülern im Schulalltag umfangreiche Begleitung und Unterstützung. Sie trägt zu einem gelingenden Miteinander in der Schule bei", sagt die Bundesregierung selbst in einer Antwort von Anfang März 2014 auf eine Bundestagsanfrage (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten … und der Fraktion DIE LINKE, – Drucksache 18/472). „Gemäß dem 14. Kinder- und Jugendhilfebericht (Anm.: der Anfang des Jahres 2013 veröffentlicht wurde) hat Schulsozialarbeit einen engen Bezug zu einer präventiv ansetzenden sozialpädagogischen Unterstützung und nimmt dabei die außerunterrichtliche Seite des Lebensalltags der Heranwachsenden mit in den Blick. Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist ein Angebot der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe (Jugendsozialarbeit gemäß § 13 Absatz 1 SGB VIII) und wendet sich an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler, die Probleme bei der Integration in den Schulalltag haben. Ebenso wie die Schulsozialarbeit bezieht auch die schulbezogene Jugendsozialarbeit in aller Regel das Umfeld der Schülerinnen und Schüler – insbesondere die Eltern – mit ein. Eine enge Kooperation zwischen Schulsozialarbeit, schulbezogener Jugendsozialarbeit und anderen Jugendhilfeangeboten sowie der Schule ist für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern notwendig.“ Und die Bundesregierung weiter: „Schulsozialarbeit ist eine Bereicherung für das Schulleben und erfüllt aus Sicht der Bundesregierung eine wichtige Aufgabe für einen gelingenden Schulalltag. Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler.“