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Bundesverfassungsgerichtsurteil muss Konsequenzen für den Umgang mit der Coronapandemie im schulischen Umfeld haben

30.11.2021, Gemeinsame Medienmitteilung der Landeselterninitiative für Bildung und der Landesschülervertretung

Die Landesschülervertretung und die Landeselterninitiative für Bildung wollen keine Schulschließungen, Ferienverlängerungen oder Online-Unterricht. Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem heute (30.11.) veröffentlichtem Beschluss erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt. In dieses Recht hätten die seit Beginn der Pandemie in Deutschland erfolgten Schulschließungen in schwerwiegender Weise eingegriffen. Wenn das Gericht diesen auf zwei Monate befristeten damaligen Eingriff auch wegen der damaligen Verhältnisse als vertretbar gesehen habe, so habe es doch auch überlegt, dass der Eingriff bei einem allgemeinen Impfangebot allmählich seine Rechtfertigung verlieren könnte. Das gelte in noch stärkerem Maße hinsichtlich der durch das Verbot von Präsenzunterricht besonders schwerwiegend betroffenen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen.

Nach diesem Beschluss des höchsten Gerichts fordern die Landesschülervertretung und die Landeselterninitiative für Bildung das Sozialministerium auf, innerhalb der nächsten beiden Wochen für alle Lehrkräfte und andere pädagogische Profis ein Angebot für eine Booster-Impfung zu organisieren. Dazu müssten mobile Impfteams in das Umfeld von Schulen geschickt werden. Dort soll auch aktiv dafür geworben werden, dass sich Schüler*innen, deren Eltern und noch nicht geimpftes Lehrpersonal impfen lassen.

Beide Organisationen leiten aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für das Personal an Schulen quasi eine Verpflichtung ab, sich impfen zu lassen. Besonders die Lehrkräfte, von denen nach Schätzungen im Saarland etwa 10 Prozent nicht geimpft sein sollen, hätten eine Vorbildfunktion.

Es müsse alles daran gesetzt werden, dass der Schulbetrieb aufrechterhalten bleiben könne und das Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung gewährleistet werde. Sie brauchten neben familiären auch vollkommen selbstverständlich staatliche Strukturen, die ihnen Halt geben mit Bildung, Erziehung und sozialen Gemeinschaften.