Newsletter 7/2013, 31.03.2013
In den letzten Tagen hat sich Bildungsminister Commerçon persönlich eingehend mit den Aufgaben, die in der Abiturprüfung Hörverstehen Englisch gestellt waren, befasst. In einem langen Gespräch mit uns am 28. März hat er die verschiedenen Kritikpunkte aufgegriffen und eingehend erörtert. Gemeinsam haben wir uns die kritisierten Aufgaben der Hörverstehensprüfung angehört. Wegen der allen Schulen vorgegebenen Termine wird erst in der ersten Sitzung der Korrektorenkonferenz am 18. April 2013 ein Bild darüber vorliegen, wie landesweit die ersten Durchsichten der einzelnen Aufgaben ausgefallen sind. Sollten die Bewertungen besonders schlecht auszufallen drohen, wird die Korrektorenkonferenz prüfen, ob es an der Aufgabenstellung lag und ggf. ausgleichend reagieren.
Grundsätzlich haben wir in dem Gespräch mit dem Minister eine Überprüfung des Lehrplans gefordert und kritisiert, dass im Abitur bei Hörverstehensaufgaben schon das Hören eines gesprochenen Textes durch schlechte Tonqualität oder schlechte Artikulation erschwert bis teilweise fast unmöglich gemacht wird, und dass Schülerinnen und Schüler dann spezifische Details heraushören können sollen. Es erscheint uns - gerade für eine Prüfung - wichtiger, dass die Schülerinnen und Schüler (Auszug aus dem Lehrplan:) längeren Redebeiträgen, Vorlesungen und Diskussionen auch über weniger vertraute und abstrakte Themen sowie einem lebhaften Gespräch unter Muttersprachlern folgen können, wenn weitgehend Standardsprache gesprochen wird, und dass sie wichtige Details sowie unterschiedliche Standpunkte in vielen auditiven und audiovisuellen Beiträgen verstehen.
Rechtlicher Hinweis:
In § 41 Absatz 7 der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe heißt es: "Um eine Bewertung der Prüfungsarbeiten nach gleichen Maßstäben zu gewährleisten, beruft die Schulaufsichtsbehörde in der Regel nach einer ersten Durchsicht der Prüfungsarbeiten Korrektorenkonferenzen für die einzelnen Prüfungsfächer ein. In diesen werden die besonderen Probleme der Prüfungsarbeiten besprochen und die anzulegenden Korrektur- und Bewertungsmaßstäbe unter Beachtung der geltenden einheitlichen Bewertungsnormen vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden der Korrektorenkonferenz festgesetzt. Hierbei sind die Lehrkräfte, die mit der Stellung und Auswahl der Aufgaben betraut waren, zu hören."