Als skandalös und bildungspolitisch kontraproduktiv hat die Landeselterninitiative für Bildung die Begrenzung des sogenannten Schulbedarfspaketes auf Schüler bis zur 10. Klasse kritisiert. Das ist der letzten Sitzung vor Weihnachten am vergangenen Freitag vom Bundesrat auch mit Zustimmung des Saarlandes verabschiedete Familienleistungsgesetz sieht vor, dass Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, von der ersten bis einschließlich zur zehnten Klasse jeweils zu Schuljahresbeginn einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro erhalten. Das Geld soll die Ausstattung mit Schulranzen, Stiften oder Heften sicherstellen. Auch die Teilnahme an einer Klassenfahrt soll dadurch ermöglicht werden. Wenn die schulischen Hilfen für Kinder im Hartz IV-Bezug lediglich bis zur 10. Klasse gewährt werden, kann die Botschaft ja wohl nur sein, dass diesen Kindern kein Abitur zusteht, meinen wir. Die Regelung wirft armen Kindern vorsätzlich Steine in den Weg und grenzt sie bildungspolitisch bewusst aus. Wir fordern eine Ausweitung des Schulbedarfs bis zur Klasse 13 und die jährliche Leistung auch auf Familien auszuweiten, die Kinderzuschlag erhalten oder mit ihrem Einkommen knapp über der Bedürftigkeitsgrenze liegen. Gerade für diesen Personenkreis muss das Schulstarterpaket ebenfalls zugänglich gemacht werden, um die Bemühungen der Familien um eine eigenständige Existenzsicherung nicht zu konterkarieren.