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Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stellt seit 2009 in Deutschland eine für alle staatlichen Stellen völkerrechtlich verbindliche Verpflichtung dar, das Menschenrecht auf diskriminierungsfreie Teilhabe auch für Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen umzusetzen. Die UN-BRK wurde mit der Unterzeichnung durch Deutschland am 26. März 2009 Teil der deutschen Rechtsordnung.
Damit besteht der staatliche Auftrag an Bund, Länder und Gemeinden, die Rechte von Menschen mit Behinderung politisch aktiv zu fördern und in allen relevanten Lebensbereichen umzusetzen.

Alle Menschen haben das Recht auf inklusive Bildung – nicht nur Menschen mit Behinderung.
 
Mit dem einstimmigen Beschluss, die UN-BRK im saarländischen Schulordnungsrecht umzusetzen, hat sich das Saarland im Jahr 2014 zu inklusiver Bildung in der Regelschule verpflichtet. Dieser Verpflichtung, allen Schülern in der Regelschule optimale Bildungschancen zu bieten, unabhängig von ihren persönlichen Voraussetzungen, steht immer noch eine hohe Exklusion junger Menschen entgegen: Im Saarland besuchten 2018 noch rund 3.400 Kinder und Jugendliche eine Förderschule, damit fast 70 mehr als 2017. 38 Prozent dieser Schüler haben die wissenschaftlich kaum haltbare Diagnose „Lernbehinderung“, die in den meisten europäischen Ländern gar nicht existiert. An dieser hohen Exklusion zeigt sich ganz klar, dass ein inklusives Schulsystem noch in den Kinderschuhen steckt und dringend weitere Maßnahmen zur Umsetzung chancengerechter Bildung erforderlich sind:

Inklusive Schulen brauchen multiprofessionelle Teams, um die vielfältigen Herausforderungen des veränderten Schulalltages zu meistern. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule muss gewährleistet sein und die Schulsozialarbeit ausgebaut werden. Noch immer gibt es nicht annähernd ausreichende Stunden sowohl von Regel- als auch von Sonderpädagogen und unterstützendem Fachpersonal. Das „Mehr“ an Personal verschiedener Qualifikationen ist aber Voraussetzung für ein echtes Schul-Wahlrecht von Kindern mit Förderbedarf.

Was tut das Saarland dafür, sonderpädagogische Fachkräfte zu gewinnen bzw. im Land zu halten und damit dem eklatanten Fachkräftemangel in diesem Bereich entgegenzuwirken? Denkbar wäre die Einführung eines Lehramtsstudiums für Inklusionspädagogik mit den Schwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung bzw. eine anerkannte berufsbegleitende Weiterbildung für sonstige Lehrkräfte.

Die schulische Praxis zeigt, dass sich immer noch nicht alle pädagogischen Fachkräfte an den Schulen ausreichend für inklusive Bildung qualifiziert sehen. Deshalb muss dieses Thema in allen drei Phasen der Lehrerbildung verpflichtend implementiert werden. Alle Lehrerinnen und Lehrer, die bereits an Schulen arbeiten, müssen durch eine Fortbildung im Umgang mit Heterogenität inklusionspädagogisch und fachdidaktisch nachqualifiziert werden.

Im Herbst 2016 hat sich im Saarland ein Bündnis für inklusive Bildung gegründet und setzt sich seitdem für die Verbesserung entsprechender Rahmenbedingungen im Bildungswesen ein. Zu den Bündnispartnern gehören u.a. der Verein Miteinander Leben Lernen (MLL), die Arbeitskammer des Saarlandes (AK), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Saarland (GEW), die Landeselterninitiative für Bildung e.V., die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (GGG) und die Gesamtlandeselternvertretung (GLEV). Die Organisationen verstehen sich als zivilgesellschaftliche Bewegung für Bildungsgerechtigkeit und bedauern, dass immer noch eine von der Politik eingeleitete breite öffentliche Debatte über Inklusion als Leitidee der Teilhabe an Bildung fehlt.

Am 5. November 2019 hat das Bündnis für inklusive Bildung ein Positionspapier „Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht!“ – zur Weiterentwicklung inklusiver Bildung im Saarland verabschiedet, das wir Ihnen hier zum Download gerne zur Verfügung stellen.