Die Landeselterninitiative für Bildung teilt die Kritik der Landeselternvertretung Gymnasien am Gesetz über die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium nicht, „dass man sich „langfristig wohl mit einem Gymnasium 'light‘ im Saarland begnügen müsse, dass die neue Schwerpunktsetzung nicht richtig sei und dass „eine Reduzierung von fachlichen Lerninhalten zugunsten von ‚kompetenzorientiertem Lernen‘ zu befürchten sei.
"Es wäre grundsätzlich kein Fortschritt, wenn die Lehrpläne mit weiter mehr Stoff gefüllt würden und die Schülerinnen und Schüler ein Jahr länger Stoff in vergleichbarem Umfang und bei gleicher Anzahl von täglichen Unterrichtsstunden wie heute bewältigen müssten“, schreibt die Landeselterninitiative für Bildung in einer Mitteilung. Es müssten stattdessen Rahmenbedingungen zur Vermittlung überfachlicher Kompetenzen und Gewährleistung einer breiten Persönlichkeitsbildung geschaffen werden sowie für eine Profilierung des Unterrichts im Hinblick auf heutige und zukünftige gesellschaftliche Herausforderungen.
Die Landeselterninitiative für Bildung begrüßt die zeitlichen Vorgaben, d.h. Jahreswochenstunden sowie Verteilung auf die Fächer und Stufen, und die „Grundsätze“, d.h. politischen Leitlinien, die in der Begründung des Gesetzentwurfs formuliert sind. 178 Jahreswochenstunden sind grundsätzlich eine gute Balance. Und die Vorgaben des Gesetzentwurfs für die Umsetzung der Jahreswochenstunden wie mehr individuelle Förderung, aber auch Forderung durch besondere Schwerpunkte (Profile), sowie die genannten Elemente einer "Modernisierung" wie Informatik ab Klasse 7, Wissen über die Funktionsweise der Demokratie über mehr Sozialkunde und die durchgängige Belegung der Kernfächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen zeigen in die richtige Richtung.
Aber ob die Rückkehr zu G 9 über die Verlängerung der Schulzeit hinaus eine wirkliche Reform des Bildungsgangs zum Abitur wird, wird sich daran erweisen, wie die Lehrplankommissionen die politischen Leitlinien aus Vorblatt und Begründung des Gesetzentwurfs in die neuen Lehrpläne übertragen und wie sie dann tatsächlich an den Schulen gelebt werden. Da bleiben wir in Erwartung.
Mit einer Regelung - und damit zur Ausnahme - sind wir noch nicht zufrieden: dass in der Stundentafel nur in Klasse 5 eine Stunde für den sogenannten Klassenrat vorgesehen ist. Dabei bestimmt das neue, fortschrittliche Schulmitbestimmungsgesetz "...in allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in der Sekundarstufe I soll in regelmäßigen Abständen ein Klassenrat stattfinden...Der Klassenrat fördert demokratisches Miteinander und Partizipation in der Institution Schule. Im Klassenrat beraten, diskutieren und entscheiden die Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder einer Unterrichtsgruppe über selbst gewählte Themen, wie zum Beispiel über die Gestaltung und Organisation des Lernens und Zusammenlebens in Klasse oder Unterrichtsgruppe und Schule, über aktuelle Probleme und Konflikte, über gemeinsame Planungen und Aktivitäten. Die Moderation liegt orientiert am Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler in Schülerhand.“
Wir brauchen mehr gelebte Demokratie an unseren Schulen.