Schulsozialarbeit
Die Novelle des Schulmitbestimmungsgesetzes (SchumG) im Jahr 2021 sehen wir als Meilenstein für mehr gelebte Demokratie an Schulen an. Sie führte jedoch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulsozialarbeit keine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in den verschiedenen Gremien der schulischen Zusammenarbeit ein, anders als für Förderlehrkräfte. Und dies, obwohl die Schulsozialarbeit mit der allgemein anerkannten, landesweiten Neuaufstellung im Jahr 2020 Regelleistung und Aufgabe der Schule geworden ist und die Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter gerade in der Pandemie wertvollste Arbeit leisten.
Was wollen Sie konkret tun, um dies zu ändern?
SPD
Eine Stärkung der Mitbestimmungsarbeit an Schulen und die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Fachkräften, Eltern und Schüler:innen zur Schulentwicklung macht Demokratie vor Ort erlebbar und erfahrbar. Das Schulmitbestimmungsgesetz ist kein Feigenblatt, sondern ein Instrument zur Schul- und Unterrichtsentwicklung. Deshalb brauchen wir die gleichberechtigte Mitbestimmung der Schulsozialarbeit. Demokratisierung bedeutet aber auch, die Schulen auf dem Weg in die Schulautonomie zu begleiten.
CDU
Als CDU Saar stehen wir zum im Landtag des Saarlandes verabschiedeten Schulmitbestimmungsgesetz und sehen derzeit keine Änderungsbedarfe.