Die Landeselterninitiative für Bildung wird in der Woche vor dem mündlichen Abitur beim Verwaltungsgericht des Saarlandes klagen, wenn das Bildungsministerium bei seiner Weigerung bleibt. Unser Ziel ist die Verpflichtung der Landesregierung durch das Gericht, uns aus dem Ende des Schuljahres 2007/2008 angestellten Notenvergleich zwischen dem G 8- und dem G 9-Jahrgang an Gymnasien im Saarland (Doppelabiturjahrgang) die Auswertung bezogen auf die jeweiligen Gymnasien (hier die Gesamtdurchschnittsnote jeweils G 8- und G 9-Jahrgang) und bezogen auf die Fächer (hier die Landesdurchschnittsnote je Fach jeweils für G 8- und G 9-Jahrgang) zur Verfügung zu stellen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unterstützt unser Anliegen.
In dem Konflikt mit dem Bildungsministerium um den Notenvergleich des Doppelabiturjahrgangs hat das Verwaltungsgericht am 2. Juni 2009 nach unserem Antrag auf eine einstweilige Anordnung die Dringlichkeit als nicht gegeben angesehen und den Antrag zurückgewiesen. Damit ist keine Entscheidung gegen unseren Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Einblick in die Durchschnittsnoten der beiden Jahrgänge getroffen. Erst in der Woche vor dem mündlichen Abitur können wir beim Verwaltungsgericht Verpflichtungsklage einreichen, wenn das Ministerium auf unseren Widerspruch bis dahin nicht reagiert hat bzw. Anfechtungsklage, wenn die Informationen wiederum abgelehnt werden. Formal müssen wir bis nach dem 9. Juni 2009 warten, denn nach der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 75) kann eine Klage nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.