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DigitalPakt Schule am 17. Mai in Kraft getreten

21.05.2019, Newsletter 9/2019

Nach der Änderung des Grundgesetzes, die am 4. April 2019 in Kraft getreten ist, haben inzwischen Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule unterzeichnet (Text auf der Internetseite der KMK). Er gilt nun seit dem 17. Mai. Jetzt kann es mit der Umsetzung losgehen. Dazu gehört zunächst, dass das Saarland - wie die anderen Bundesländer - die entsprechende Förderrichtlinie erlässt. Das soll zeitnah geschehen. Bis 2024 stehen den Schulen 60 Millionen Euro Bundesmittel für den flächendeckenden Aufbau moderner digitaler Infrastrukturen bereit. Hinzu kommt der Eigenanteil des Landes in Höhe von 6 Millionen Euro. Die Verantwortung für den Erfolg des DigitalPakts liegt letztlich bei allen an Bildung Beteiligten: Dem Ministerium für Bildung und Kultur als Normgeber und Verwalter der Fördermittel, den Schulträgern als Sachkostenträger, den Lehrkräften, welche die digitale Medien zukünftig pädagogisch sinnvoll in ihre täglich Arbeit integrieren sollen, bei den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern, die sich in den schulischen Mitbestimmungsgremien und in Steuergruppen engagieren. Dem Bund war es wichtig, den DigitalPakt und die Technologie im Klassenraum unter den Primat der Pädagogik zu stellen. Deshalb sieht die Verwaltungsvereinbarung ausdrücklich vor, dass die Schulträger  neben einer Investitionsplanung u. a. ein "technisch-pädagogisches Einsatzkonzept“ einreichen. Dieses soll pädagogische, didaktische und technische Aspekte im Sinne der Schul- und Unterrichtsentwicklung am jeweiligen Standort in Einklang bringen. Dieses Konzept sollte, auch um die Akzeptanz digitaler Technologie im Klassenraum zu erhöhen, auf eine möglichst breite Basis gestellt werden. Die Landeselterninitiative befürwortet dieses partizipative Vorgehen. Digitalisierung von Schulen kann nur durch die Einbindung aller an Schule Beteiligten gelingen.

Die Landeselterninitiative sieht das Land zusammen mit den Schulträgern auf einem guten Startplatz zur Verbesserung der Medienbildung an Schulen. Zum einen mit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln, um das neue Förderprogramm des Bundes für den Breitbandausbau zum Anschluss aller Schulen an das Glasfasernetz nutzen zu können. Zum anderen hat das Bildungsministerium mit seinem Konzept Medienschulen zusammen mit den Schulträgern gut vorgearbeitet.