Willkommen / Newsletter / Medienmitteilungen / Archiv
Newsletter / Medienmitteilungen / Archiv

Eltern begrüßen Wende in Schulentwicklungsplanung und "Inpflichtnahme" der Regierung für kleinere Klassen

22.5.2012, Medienmitteilung und Newsletter 9/2012

Die Landeselterninitiative für Bildung sieht - nach einer ersten Prüfung - in dem neuen Schulordnungsgesetz der Landesregierung eine begrüßenswerte Wende um 180 Grad in der Schulentwicklungspolitik. In Widerrede zur Ordnungspolitik von oben des früheren Bildungsministers Schreier wird zum einen gesetzlich klargestellt, dass auch kleinere Schulen Rahmenbedingungen für guten Unterricht bzw. gutes Lernen bieten können und erhalten statt geschlossen werden. Zum anderen wird die Verantwortung der Kommunen für das regionale Bildungsangebot einschließlich der Errichtung von echten Ganztagsschulen gestärkt. Die Landeselterninitiative sieht in diesen Festlegungen der Regierung den Sieg ihrer inhaltlichen Argumentation bei den Demonstrationen und Anstrengungen für ein Volksbegehren gegen die Grundschulschließungen.

Als bemerkenswerten gesetzgeberischen Schritt sehen die Eltern, dass die Regierung sich in der Begründung des Gesetzes in die Pflicht nimmt, kleinere Klassen an den Grundschulen und weiterführenden Schulen anzustreben und schrittweise die Schüler-Lehrer-Relation zu verbessern (siehe unten). Auch hier sehen die Eltern, dass die jahrelange Überzeugungsarbeit greift, dass Umgang mit Vielfalt und individuelle Förderung mehr Lehrerzeit an den Schulen brauchen.

Hinweis:

In der Begründung zum neuen § 43 des Schulordnungsgesetzes heißt es:
"Für die Grundschule wird eine Klassengröße von maximal 22 Kindern angestrebt; bei größeren Klassen wird eine intensive und individuelle Förderung durch die Gewährung von zusätzlichen Lehrerstunden vorgesehen. An den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wird die Betreuungsrelation zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Schülerinnen und Schülern kontinuierlich verbessert werden. Schritt für Schritt werden an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen in den Klassenstufen 5 und 6 eine Klassengröße von 25 Schülerinnen und Schülern und in den Klassen und Kursen in den Klassenstufen 7 bis 10 der Gemeinschaftsschule beziehungsweise 7 bis 9 des Gymnasiums eine Klassengröße von 27 Schülerinnen und Schülern für die Personalzuweisungen zugrunde gelegt."

Hier zum Download der Gesetzentwurf.