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Landeselterninitiative begrüßt alternative Leistungsnachweise an Schulen

30.11.2016, Medienmitteilung
15.12.2016, Newsletter 19/2016

Die Landeselterninitiative für Bildung begrüßt es als notwendigen Perspektivwechsel von einer defizitorientierten Betrachtung hin zur Würdigung der Stärken, dass es für die Schulen einen neuen Erlass des Bildungsministeriums über die Bewertung von Schülerleistungen gibt. Dass nicht nur schriftliche Klassenarbeiten gewertet und mündliche Noten gegeben würden, sondern auch anwendungsbezogene Arbeiten wie Referate, Lerntagebücher, Portfolios und Projektarbeiten gleichwertig herangezogen werden sollen, werde der zunehmenden Vielfalt der Schülerinnen und Schüler gerecht und würde ihren gesamten Lernprozess und Lernfortschritt einbeziehen. Damit habe das Ministerium Ergebnisse der auf Schulerfahrungen gestützten Bildungsforschung und die Praxis erfolgreicher, auch prämierter Schulen aufgegriffen. Aufgrund des Erlasses könnten individuelle Lehrprozesse als solche wahrgenommen, gewürdigt und gestützt werden. Anders würde eine notwendige individualisierende Didaktik in sich zusammenfallen, wenn ihr nicht eine individualisierende Leistungsbewertung entspräche.

Zur Kritik des Philologenverbandes merken die Eltern an, dass auch die Gymnasien vor der Herausforderung stünden, wegen zunehmender Heterogenität ihrer Schülerschaft mehr individuelle Förderung zu gewährleisten und die Schul- und Unterrichtsgestaltung an den Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schülerinnen und Schüler zu orientieren, die zu ihnen kommen; und um die sie ja auch werben. Auch die Gymnasien sollten, wie es für die Gemeinschaftsschulen in einer Verordnung bestimmt ist, individuelle Förderung als vorrangiges Ziel ansehen müssen. 

Hinweis:

Nach § 2 der "Verordnung – Schulordnung – über die Bildungsgänge und die Abschlüsse der Gemeinschaftsschule" ist vorrangiges Ziel der Gemeinschaftsschule "die individuelle Förderung jeder Schülerin und jedes Schülers. Die Schul- und Unterrichtsgestaltung orientiert sich an den Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schülerinnen und Schüler und fördert diese in ihrer individuellen Entwicklung. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass ihre Fähigkeiten, Begabungen und Interessen gestärkt und sie in ihrer Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft gefördert und gefordert werden“.